Mitteilung - 0049/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht über die Immissionssituation Hagen im Jahr 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Fred Weber
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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14.02.2013
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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19.02.2013
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Geplant
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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13.03.2013
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Sachverhalt
Kurzfassung
- entfällt -
Begründung
1. Vorläufige Anzahl der Überschreitungstage Feinstaub in Hagen 2012
Die Landesanstalt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes (LANUV NRW) ermittelt am Graf-von-Galen-Ring mit einem kontinuierlichen Messverfahren die Anzahl der Überschreitungstage für Feinstaub. Nach der EU-Richtlinie 1999/30/EG sind ab dem 1. Januar 2005 nur maximal 35 Überschreitungen des PM10-Tagesmittelwertes von 50 µg/m3 pro Jahr zulässig.
Im Zeitraum vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012 wurden an der Messstation Hagen Graf-von-Galen-Ring insgesamt 37 Überschreitungstage (ÜT) gemessen. Damit wäre der zulässige Grenzwert von 50 µg/m³ Feinstaub an 35 Tagen im Jahr überschritten. Bei den Messwerten handelt es sich allerdings um vorläufige Werte. Aufgrund der abschließenden Validierung am Ende des Jahres kann es bei den Feinstaubüberschreitungen zu Abweichungen gegenüber den vorläufigen Messdaten kommen. Die validierten, rechtsverbindlichen Werte werden von der Landesanstalt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW (LANUV) voraussichtlich Ende März/ Anfang April 2013 zu Verfügung gestellt.
Im Jahr 2011 wurden am Graf von Galen Ring 43 ÜT gemessen. Das hatte allerdings rechtlich keine Konsequenzen, da bis Mitte 2011 für notifizierte Kommunen - wie Hagen - eine Toleranzmarge galt. Ab dem Jahr 2012 ist das jedoch anders, d.h. wenn es bei der Anzahl der ÜT bliebe oder wenn weitere ÜT hinzu kommen würden, wäre prinzipiell auch ein Strafverletzungsverfahren gegen die Stadt möglich. Nach Mitteilung der Bezirksregierung bewegen sich die Strafzahlungen in einer Größenordnung zwischen 20.000 und 900.000 täglich, je nach Leistungsfähigkeit der betroffenen Kommune. Um weitere Überschreitungstage und etwaige Strafzahlungen an die EU zu vermeiden, hat die Bezirksregierung zwischenzeitlich mitgeteilt, mit der Stadt gemeinsam weitere Maßnahmen zu überlegen, um die Luftbelastung in der Innenstadt zu verbessern. Dabei könnte auch die vorgezogene Einführung der allein auf grün abgestellten Umweltzonen-Plakettenregelung eine Rolle spielen. Ein Besprechungstermin wurde noch nicht anberaumt.
2. Vorläufige Stickstoffdioxid-Messwerte in Hagen für das Jahr 2012
Die vorläufigen Stickstoffdioxid-Messwerte des Landesumweltamtes für das Jahr 2012 zeigen zwar leichte Verbesserungen gegenüber den Vorjahren, dennoch wird der Grenzwert für Stickstoffdioxid weiterhin zum Teil sehr deutlich an den Messstationen in Hagen überschritten (siehe Tabelle 1 in der Anlage). Insofern bedarf es insbesondere auch bei Stickstoffdioxid weiterer Anstrengungen um die Situation in Hagen zu verbessern.
Mit der Einführung der 2. Stufe der Umweltzonenregelung zum 01.Januar 2013 und durch die nun intensivierte automatische Überwachung der LKW-Durchfahrverbote am Märkischen Ring erwartet die Stadt eine weitere Absenkung der Immissionswerte.
3. Stand der Fristverlängerung zur Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid
Eine Rückmeldung seitens der EU zum Fristverlängerungsantrag der Stadt Hagen zur Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes (NO2) liegt noch nicht vor. Nach Mitteilung der Landesanstalt sind die Notifizierungsanträge für Deutschland insgesamt von der EU noch nicht entschieden worden. Allerdings wurden von der EU-Kommission zwischenzeitlich 52% der bisher europaweit eingereichten Anträge abgelehnt, wie die Analyse in der Anlage zeigt (siehe Anlage). Mit einer Entscheidung für die deutschen Behörden ist voraussichtlich Ende Januar/ Anfang Februar 2013 zu rechnen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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14,4 kB
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19.02.2013 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
In seiner nächsten Sitzung ist der Stadtentwicklungsausschusses darüber zu informieren, ob und ggfs. welche Auswirkungen die Aufstellung von Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen auf die Stickstoffdioxidentwicklung haben.
Abstimmungsergebnis:
X | Zur Kenntnis genommen |