Beschlussvorlage - 1167/2012
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. 19/79 (364) 3. Änderung Südfeld Entwicklungsbereich Unteres Lennetal / Halden - Bereich Süd -, Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGBhier:Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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16.01.2013
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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19.02.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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21.02.2013
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 19/79 (364) 3. Änderung Südfeld Entwicklungsbereich Unteres Lennetal / Halden - Bereich Süd - nebst der Begründung vom 17.12.2012 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.
Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 19/79 (364) 3. Änderung Südfeld Entwicklungsbereich Unteres Lennetal / Halden - Bereich Süd -, Verfahren nach § 13 BauGB, und der Begründung vom 17.12.2012, die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen durch die Planung berührten Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen.
Die Begründung vom 17.12.2012 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Die Änderung umfasst den Bereich des festgesetzten öffentlichen Parkplatzes incl. Zufahrt.
Der Änderungsbereich ist im Plan im Maßstab 1:500 eindeutig dargestellt.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans soll im 1. Halbjahr des Jahres 2013 durchgeführt werden.
Sachverhalt
Kurzfassung entfällt
Begründung
Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 15.11.2012 die Einleitung des Bebauungsplanes Nr. 19/79 (364) 3. Änderung Südfeld Entwicklungsbereich Unteres Lennetal / Halden - Bereich Süd -, vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen.
Für das Arcadeon und für einen Haldener Gewerbebetrieb werden dringend zusätzliche Stellplätze benötigt. Die Verwaltung wurde gebeten, zu prüfen, ob der im Bebauungsplan festgesetzte öffentliche Parkplatz an der Lennestraße noch für die Entwicklung des Bereiches erforderlich ist.
Bereits mit der 1. und 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19/79 (364) Südfeld Entwicklungsbereich Unteres Lennetal / Halden Bereich Süd wurde den städtebaulichen Ansprüchen Rechnung getragen und die Festsetzungen entlang der Lennestraße geändert. Diese Umplanung wurde 2006 rechtskräftig.
Auch in den inzwischen vergangenen sechs Jahren wurde kein Bedarf an öffentlichen Stellplätzen in diesem Bereich vorgebracht, sodass einem Verkauf der Fläche nichts entgegensteht.
Die Festsetzung für den öffentlichen Parkplatz an der Lennestraße wird dahingehend überarbeitet, dass nun eine private Stellplatzanlage, die den Bedürfnissen der neuen Eigentümer entgegenkommt, ermöglicht wird. Die Zufahrt wird als öffentliche Straße festgesetzt, da dann Grundstücke von drei Privateigentümern durch diese Zufahrt erschlossen werden.
Mit dem Beschluss zur Einleitung dieses Verfahrens wurde auf die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung verzichtet.
Als nächster Verfahrensschritt wird nach dieser Beratungsrunde die öffentliche Auslegung durchgeführt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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302,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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57,8 kB
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