Beschlussvorlage - 0051/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des Plangebietes zum Bebauungsplanverfahren Nr. 9/08 (605) -Preußerstraße- nördlich Preußerstraße / westlich Hördenstraße, Verfahren nach §13a Baugesetzbuch (BauGB).

 

Bereits eingeleiteter Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ein Gebiet nördlich der Preußerstraße, westlich der Hördenstraße und südlich der ehemaligen Eisenbahntrasse in der Gemarkung Haspe, Flur 17, Flurstücke 10, 12, 372, 373, 374, 375, 376, 377 teilw. 416.

 

Erweiterungsbereich:

Das Plangebiet wird in nördlicher Richtung um eine Teilfläche des Flurstücks 386, ebenfalls Gemarkung Haspe, Flur 17, erweitert.  

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Das Plangebiet soll erweitert werden, um weitere Einzelhandelsnutzungen zu steuern.

 

 

Begründung

 

In der Sitzung am 18.12.2008 hat der Rat der Stadt Hagen die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 9/08 (605) -Preußerstraße- nördlich Preußerstraße / westlich Hördenstraße beschlossen.

 

Der Bebauungsplan wurde als Bebauungsplanverfahren für die Innenentwicklung / Wiedernutzbarmachung von Flächen  im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

 

Im Gebietsentwicklungsplan (GEP) ist dieser Bereich als "Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen" dargestellt.

 

Im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist das vorgesehene Plangebiet als „Gewerbliche Baufläche" dargestellt.

 

Der Vollständigkeit halber und zur besseren Übersicht wird die Begründung zur Vorlage vom 27.11.2008, Drucksachennummer: 1134/2008 hier auszugsweise noch einmal aufgeführt.

 

Das Bebauungsplanverfahren Nr. 9/08 –Preußerstraße– nördlich Preußerstraße/westlich Hördenstraße dient der Regelung der städtebaulichen Ordnung und zur Sicherung der gewerblichen Bauflächen unter Berücksichtigung bestehender sowie geplanter Einzelhandelsnutzungen in diesem Bereich.

 

Ziel ist es, entsprechend des 2009 beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts, den Umfang, in welchem Einzelhandelsnutzungen an diesem Standort ausnahmsweise zugelassen werden können, zu steuern.

 

Aus diesem Grund soll die allgemeine Einzelhandelsnutzung in diesem Bereich grundsätzlich ausgeschlossen werden.

 

Andere Nutzungen, die in Gewerbegebieten allgemein zulässig bzw. ausnahmsweise zulässig sind sollen, bis auf die Nutzung "Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke", nicht eingeschränkt werden.

 

Das Gelände ist als Altstandort verzeichnet. Ob das Gelände als Altlastenverdachtsfläche aufgenommen werden muss, wird derzeit geprüft.

 

Bereits genehmigt und errichtet wurde, wie seinerzeit geplant, der  Lebensmitteldiscounter, der Getränkemarkt, sowie ein Entertainment – Center.

 

Der Geltungsbereich des hier vorliegenden Bebauungsplanes umfasste bisher nicht den östlichen Teilbereich des Flurstückes 386, Gemarkung Haspe, Flur 17, nördlich an das bereits eingeleitet Plangebiet angrenzend.

 

Durch die Erweiterung des Geltungsbereiches wird die Möglichkeit geschaffen, die Entwicklung in diesem Bereich zu steuern und für die gewerbliche Nutzung vorzuhalten.

 

 

Anlage:

Übersichtsplan Lage und Geltungsbereich des Bebauungsplans mit Erweiterungsbereich

 

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Auswirkungen


Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Thomas Grothe

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.02.2013 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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19.02.2013 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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21.02.2013 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen