Beschlussvorlage - 1147/2012

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 5/03 (559) –Herdecker Straße / Weststraße– sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 17.07.2003.

 

Geltungsbereich: (aus Einleitungsbeschluss):

 

Das Plangebiet liegt in Hagen–Vorhalle und wird durch die Straßen Zieglerstraße und Schlickmannstraße, durch die DB–Güter–/Verbindungsstrecke Hagen–Heubing – Hagen–Eckesey – Hagen–Vorhalle und einer gedachten Verbindungslinie zwischen der Eisenbahnüberführung über die Herdecker Straße entlang der westlichen Straßenbegrenzung der Herdecker Straße und der nördlichen Begrenzung der Weststraße und über diese zurück zur Zieglerstraße begrenzt.

 

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.

 

Dieser Lageplan im Maßstab 1: 1000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung werden die Einstellung des Bebauungsplans und die Aufhebung des vorgenannten Ratsbeschlusses bekannt gemacht und das Verfahren damit abgeschlossen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich

 

 

Begründung

 

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 17.07.2003 die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 5/03 (559) –Herdecker Straße / Weststraße– beschlossen.

 

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 26.07.2003 öffentlich bekanntgemacht.

 

Die Bekanntmachung zur Durchführung der Bürgeranhörung erfolgte am 04.10.2003, die Bürgeranhörung wurde am 16.10.2003 durchgeführt.

 

Das Bebauungsplanverfahren Bebauungsplan Nr. 5/03 (559) –Herdecker Straße / Weststraße– sollte der Steuerung der zukünftigen Nutzung und Gestaltung der durch die Größe des Geländes und der exponierten Lage im Eingangsbereich der Stadt Hagen liegenden Fläche in diesem Bereich dienen.

 

Nach der Einleitung des Verfahrens und der durchgeführten Bürgeranhörung wurde das Verfahren nicht weitergeführt, da der westlich der Herdecker Straße gelegene Teil des in Insolvenz befindliche Autohauses von einem anderen Anbieter übernommen wurde und bis heute weitergeführt wird. Der nordöstlich der Herdecker Straße gelegene, flächenmäßig weit untergeordnete Teil wird heute in anderer Art gewerblich genutzt.

 

Die aus städtebaulichen Gesichtspunkten seinerzeit wünschenswerte großflächige Überplanung dieses Gesamtbereiches erübrigt sich aufgrund der heute bestehenden Situation.

 

Das Bebauungsplanverfahren Nr. 5/03 (559) -Herdecker Straße / Weststraße- kann daher eingestellt werden.

 

 

Anlage:

 

Übersichtsplan Lage und Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 5/03 (559) -Herdecker Straße / Weststraße-

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

30.01.2013 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

Erweitern

19.02.2013 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

21.02.2013 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen