Beschlussvorlage - 0973/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 6/97 (488) „Kreuzung Verbandsstraße/ Alter Reher Weg“ sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 25.09.1997 zur Einleitung des Verfahrens.

 

Geltungsbereich laut Einleitungsbeschluss:

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 6/97 (488) betrifft bzw. schneidet in der Gemarkung Hohenlimburg, Flur 14, die Flurstücke: 338, 376, 377, 530, 535, 635, 656, 658, 659, 660, 678, 683, 703, 757, 758, 761, 762, 764, 766, 767, 768, 777, 778, 779, 780 und 822.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung wird die Einstellung des Bebauungsplanes und die Aufhebung des vorgenannten Ratsbeschlusses bekannt gemacht und das Verfahren damit abgeschlossen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich.

 

 

Begründung

 

Der Rat der Stadt Hagen hat am 25.09.1997 die Einleitung des Verfahrens beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 03.11.1997.

 

Zielsetzung

 

Im Jahr 1997 liefen die Planungen für das Gartencenter im Bereich Hof Reh. Aufgrund des zu erwartenden Kundenstroms wurde mit einer weiteren Zunahme der Belastung im Kreuzungsbereich gerechnet. Die geplante Erweiterung sollte die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Verbandsstraße / Alter Reher Weg / Spannstiftstraße verbessern. Damit sollten Stauungen im Alten Reher Weg und in der Verbandsstraße vermieden werden, da diese sich auch negativ auf den Autobahnanschluss auswirkten.

 

Aktueller Stand

 

Die Erschließung des Gartencenters Hof Reh erfolgt über die Florianstraße. Durch den Neubau der Feuerwache Ost wurde eine Erschließungsstraße gebaut, die gleichzeitig auch der Erschließung des Gartencenters dient. Der Ausbau der Straße wurde im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 5/95 (475) Teil 2 „Gewerbliche Bauflächen östlich der Verbandsstraße“ geregelt.

 

Die Verbesserung des Knotenpunktes wurde zwischenzeitlich im Bebauungsplan Nr. 11/99 (517) Teil 1 „Ortskern Reh“ geregelt, der seit dem 06.08.2005 rechtskräftig ist.

 

Die Kreuzung wurde inzwischen ausgebaut. Die Weiterführung des Planverfahrens Nr. 6/97 (488) „Kreuzung Verbandsstraße/ Alter Reher Weg“ ist daher nicht mehr notwendig und das Verfahren kann eingestellt werden.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Thomas Grothe (Technischer Beigeordneter )

 

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Beschlüsse

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16.01.2013 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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19.02.2013 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

21.02.2013 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen