Beschlussvorlage - 0064/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Dienstanweisung „Vorläufige Bewirtschaftungsregelungen für das Haushaltsjahr 2013“ wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Kurzfassung entfällt!

 

Begründung

 

Die Stadt Hagen befindet sich bis zur Genehmigung der Haushaltssatzung 2013 und des Haushaltssanierungsplanes 2013 durch die Bezirksregierung Arnsberg in der vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO.

 

Für die Übergangszeit zwischen Beginn des Haushaltsjahres und Genehmigung der Haushaltssatzung hat der Kämmerer bzw. der Oberbürgermeister die notwendigen, einschränkenden Bewirtschaftungsregelungen auf der Basis der aufgestellten Haushaltssatzung mit ihren Anlagen in schriftlicher Form zu treffen. Diese örtliche Dienstanweisung ist dabei so auszugestalten, dass die laufende Aufgabenerfüllung der Gemeinde auf ein sachlich und wirtschaftlich vertretbares Mindestmaß zurückgeführt wird.

 

Der Oberbürgermeister der Stadt Hagen hat mit Wirkung vom 01.01.2013 die Dienstanweisung "Vorläufige Bewirtschaftungsregelungen für das Haushaltsjahr 2013" erlassen.

 

Die Dienstanweisung (siehe Anlage) ist dem Rat der Stadt Hagen zur Kenntnis zu geben.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

gez.

gez.

(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion)

(Name Beigeordneter inkl. Funktion)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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31.01.2013 - Haupt- und Finanzausschuss

Erweitern

21.02.2013 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen