Berichtsvorlage - 0053/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuabschluss von Konzessionsverträgen für die Sparten Strom, Gas und Wasser.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Dominik Skrinjar
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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31.01.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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21.02.2013
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Sachverhalt
Kurzfassung
Der Rat der Stadt Hagen hat am 15.03.2012 beschlossen, den bestehenden Konzessionsvertrag zwischen der Stadt Hagen und der Stadtwerke Hagen GmbH, in den die Mark-E aufgrund des Unternehmenspachtvertrages mit der Stadtwerke Hagen GmbH vom 19.12.2001 eingetreten ist, für die Sparten Strom, Gas und Wasser vorzeitig zu beenden. Nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist hat für den Bereich Wasser die Stadtwerke Hagen GmbH als einziger Bewerber ein indikatives Angebot abgegeben, so dass hier unmittelbar in Verhandlungen zwischen der Stadt Hagen und der Stadtwerke Hagen GmbH eingetreten wurde. Im Bereich Strom und Gas haben zunächst die Stadtwerke Hagen GmbH sowie ein weiterer Interessent an den Verfahren teilgenommen. Zum Ablauf der verbindlichen Angebotsfrist hat die Stadtwerke Hagen GmbH als einziger Bewerber ein verbindliches Angebot für Strom und Gas abgegeben.
Begründung
Der Rat der Stadt Hagen hat am 15.03.2012 beschlossen, den bestehenden Konzessionsvertrag zwischen der Stadt Hagen und der Stadtwerke Hagen GmbH, in den die Mark-E aufgrund des Unternehmenspachtvertrages mit der Stadtwerke Hagen GmbH vom 19.12.2001 eingetreten ist, für die Sparten Strom, Gas und Wasser vorzeitig zu beenden. Das Verfahren zur Auswahl eines neuen Konzessionärs in den Bereichen Strom, Gas und Wasser unterliegt nicht den förmlichen Vorgaben des Vergaberechts nach §§ 97 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Stattdessen gelten insbesondere die Regelungen des EU-Primärrechts, des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für Strom und Gas, der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) für Strom und Gas und der Konzessionsabgabenanordnung (KAE) für Wasser. Danach müssen die Verfahrensanforderungen insbesondere unter Einhaltung der Grundsätze von Transparenz, Gleichbehandlung und Diskriminierungsfreiheit erfolgen. Hierbei sind folgende Punkte insbesondere folgende Verfahrensschritte zu beachten:
- Öffentliche Bekanntgabe der vorzeitigen Beendigung der bestehenden Verträge in den dafür vorgesehenen Medien,
- Bereitstellung der für die Bewerbungen notwendigen Informationen an alle potentiellen Bewerber (Netzdaten),
- Vorab-Bekanntgabe der bindenden Auswahlkriterien und deren Gewichtung mit dem 1. Verfahrensbrief,
- Öffentliche Bekanntmachung der Vergabeentscheidung unter Angabe der maßgeblichen Gründe.
Im Bereich des Energiewirtschaftsrechts hat es in den letzten Jahren spürbare Veränderungen gegeben (z.B. das sog. Unbundling im Bereich Strom und Gas, also Trennung der Wertschöpfungsstufen Netzbetrieb auf der einen, auf der anderen Seite Erzeugung, Vertrieb und Handel), die im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) implementiert wurden. Diesen Gesetzesänderungen wird durch den Abschluss neuer Vertragswerke Rechnung getragen.
Auch weist der alte Konzessionsvertrag Regelungen auf, welche durch den Abschluss der neuen Verträge deutlich kommunalfreundlicher ausgestaltet werden können. Zudem wird in den verbindlichen Vertragsangeboten im Bereich Strom und Gas insbesondere der Gewährleistung der Ziele des § 1 EnWG Rechnung getragen. Diesen Zielen ist die Stadt Hagen gemäß § 46 Abs. 3. S. 5 EnWG bei ihrer Auswahlentscheidung verpflichtet.
II. Verlauf und Ergebnis des Verfahrens:
Die Verfahren gestalteten sich im zeitlichen Ablauf wie folgt:
? 15.12.2011 Ratsvorlage: Sachstandsbericht bzgl. des Neuabschluss von Konzessionsverträgen für die Sparten Strom, Gas und Wasser.
? 24.01.2012: 1. Treffen der Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Politik und der Verwaltung, zur Erarbeitung eines Mustervertrages als Verhandlungsgrundlage.
? 22.02.2012: 2. Treffen der Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Politik und der Verwaltung, zur Erarbeitung eines Mustervertrages als Verhandlungsgrundlage.
? 15.03.2012 Beschluss des Rates bzgl. des Neuabschluss von Konzessionsverträgen für die Sparten Strom, Gas und Wasser. (DS 0018/2012).
? 26.04.2012 Beschluss des Rates bzgl. des in der Arbeitsgruppe erarbeiteten Vertragstextes als Verhandlungsgrundlage (DS 0231/2012).
? 04.06.2012 - 07.09.2012: Bekanntmachungen für Strom und Gas gem. § 46 Abs. 3 S. 1 EnWG sowie für Wasser und Angabe des Zeitraums der Interessenbekundungsfrist.
? 20.09.2012 Beschluss des Rates über die jeweiligen Kriterienkataloge für die Verfahren zur Vergabe der Konzessionen für die Bereiche Strom, Gas und Wasser (DS 0715/2012).
Nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist haben 4 potentielle Bewerber ihr Interesse bei der Stadt Hagen bekundet.
Nach Ablauf der Frist zur Abgabe eines indikativen Angebotes lagen für die Bereiche Strom und Gas von 2 Bewerbern indikative Angebote vor. Für den Bereich Wasser wurde lediglich von der Stadtwerke Hagen GmbH ein indikatives Angebot abgegeben.
Somit war nach Ablauf der indikativen Angebotsfrist die Stadtwerke Hagen GmbH einziger Bewerber für die Sparte Wasser. Im Bereich Wasser trat die Stadt Hagen daher mit dem einzigen Bewerber in unmittelbare Verhandlungen ein. Nach der Verhandlungsrunde mit den beiden Bewerbern für die Sparten Strom und Gas und dem Ende der Frist zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes hat die Stadtwerke Hagen GmbH als einziger Bewerber ein verbindliches Angebot für die Sparten Strom und Gas abgegeben.
Im Ergebnis ist die Stadtwerke Hagen GmbH nunmehr der einziger Bewerber für die Vergabe zum Neuabschluss der Konzessionen in den Bereichen Strom, Gas und Wasser.
Die verbindlichen Angebote der Stadtwerke Hagen GmbH erfolgten auf der Grundlage des durch den Rat beschlossenen Musterkonzessionsvertrages.
Die entsprechende Beschlussvorlage mit den Verträgen wird im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt.
