Beschlussvorlage - 0023/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Regelung besonderer Öffnungszeiten an Sonntagen für den Stadtteil Hagen Hohenlimburg / Elsey und Reh ab dem Jahr 2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Andrea Möbus
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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16.01.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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21.02.2013
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Hagen über die Regelung besonderer Öffnungszeiten für den Stadtteil Hagen Hohenlimburg / Elsey und Reh - für das Jahr 2013, wie sie als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 0023/2013) vom 07.01.2013 ist.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Werbegemeinschaft Gewerbepark Hohenlimburg e. V. beantragt verkaufsoffenen Sonntage und die Anpassung an die verkaufsoffenen Sonntage an die der Werbegemeinschaft Hohenlimburg.
Begründung
Die Werbegemeinschaft Gewerbepark Hohenlimburg e. V. beantragt für 2013 und die folgenden Jahre die verkaufsoffenen Sonntage an die der Werbegemeinschaft Hohenlimburg anzupassen. Aus diesem Grunde sollen die verkaufsoffenen Sonntage in diesem Jahr erstmalig mit denen der Werbegemeinschaft Hohenlimburg zeitgleich stattfinden.
Die Geschäfte im Stadtteil Hagen Hohenlimburg / Elsey und Reh sollen daher am 17.03., 28.04., 06.10. und 01.12.2013 jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet werden.
Gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. November 2006 dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein.
In den mittelständischen Betrieben wird die Verlängerung der Öffnungszeiten durch die Inhaber und Familienangehörigen aufgefangen. Soweit Mitarbeiter beschäftigt werden, erfolgt die Teilnahme auf freiwilliger Basis. Bei Betrieben, in denen die Mitbestimmungsregelungen gelten, müssen Vereinbarungen mit den Betriebsräten über Ausgleichsmaßnahmen erfolgen.
Grundsätzlich ist das Schutzbedürfnis der Angestellten im Einzelhandel auf eine ungestörte Wochenendruhe abzuwägen mit dem dringenden Bedürfnis zur Versorgung der Besucher. Danach ist festzustellen, dass nach Abwägung aller Kriterien der Attraktivitätssteigerung des Stadtteils Hagen - Hohenlimburg / Elsey und Reh Vorrang vor dem Schutzbedürfnis einer geringen Zahl von Beschäftigten im Einzelhandel einzuräumen ist.
Der Bereich des Stadtteils Hohenlimburg / Elsey und Reh umfasst folgende Straßen:
Möllerstraße, Dorfplatz, Wiedenhofstraße, Wiesenstraße, Lindenbergstraße, Stettiner Straße, Sudetenstraße, Elseyer Straße, Verbandstraße, Am Somborn, Gotenweg, Spannstiftstraße, Florianstraße, Im Eichenhof und Iserlohner Straße
Es wird daher gebeten, die als Anlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.
Anlage
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Hagen über die Regelung besonderer Öffnungszeiten an Sonntagen für den Stadtteil Hagen Hohenlimburg / Elsey und Reh für das Jahr 2013
Aufgrund des § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV. NRW. S. 516 / SGV NRW 7113) in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (ZustVO ArbtG) vom 13.11.2007 (GV. NRW. S. 561 / SGV. NRW. 281) und der §§ 1, 27 und 30 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV. NRW. S. 528), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2009 (GV. NRW. S. 765, 793) wird von der Stadt Hagen als örtliche Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom .............. folgende Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:
§ 1
(1) Verkaufstellen im Stadtteil Hagen Hohenlimburg / Elsey und Reh dürfen am Sonntag, 17.03.2013 und zukünftig an einem Sonntag im April oder Mai eines Jahres in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
(2) Verkaufstellen im Stadtteil Hagen Hohenlimburg / Elsey und Reh dürfen am Sonntag, 28.04.2013 und zukünftig an einem Sonntag im Mai eines Jahres in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
(3) Verkaufstellen im Stadtteil Hohenlimburg / Elsey und Reh dürfen am Sonntag, 06.10.2013 und zukünftig an einem Sonntag September oder Oktober eines Jahres in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
(4) Verkaufstellen im Stadtteil Hohenlimburg / Elsey und Reh dürfen am Sonntag, 01.12.2013 an einem der ersten drei Adventsonntage eines Jahres in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
§ 2
Der Bereich des Stadtteils Hagen - Hohenlimburg / Elsey und Reh umfasst folgendes Gebiet:
Möllerstraße, Dorfplatz, Wiedenhofstraße, Wiesenstraße, Lindenbergstraße, Stettiner Straße, Sudetenstraße, Elseyer Straße, Verbandstraße, Am Somborn, Gotenweg, Spannstiftstraße, Florianstraße, Im Eichenhof und Iserlohner Straße
§ 3
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen der §§ 1 und 2 Verkaufsstellen außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten offen hält.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 13 des Ladenöffnungsgesetzes mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.
§ 4
Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung in Kraft.
