Beschlussvorlage - 0265/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.                  Dem in Anlage 4 dargestellten Verteilvorschlag wird zugestimmt.

 

2.                  Die in Anlage 3 aufgeführten Vernetzungen von Schulgebäuden sollen – wie dargestellt- geplant und ausgeführt werden.

 

3.                  Die politischen Gremien beschließen eine Aufstockung der benötigten Haushaltsmiittel gemäß der Anlage 1 (Mittelfristige Finanzbedarfe ab 2007 ) aus den Mitteln der Schulpauschale .

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Sachverhalt

Die Verteilung der Mittel aus der Schulpauschale für den Zweck IT-Beschaffung unter dem Aspekt einer nachhaltigen Qualitätssicherung ab 2005 aufgrund von qualifizierten Medienkonzepten der einzelnen Schulen erfolgen.

 


IT – Mittelverteilung 2005

 

 

1.      Bisheriger Vorlauf

Die Stadt Hagen hat im Rahmen der e-nitiative erstmalig 2000 Landesmittel für die Ausstattung der Schulen mit moderner Informationstechnologie bereitgestellt. Seit dem Jahr 2003  stehen Mittel aus der Schulpauschale in Höhe von 350.000.- € jährlich für diesen Zweck zur Verfügung.

Bedingt durch die zeitliche Verschiebung von Mittelbereitstellung und –ausgabe und die damit verbundene “Nichtausgabe” im Jahr 2003 stehen für die Jahre 2004 und 2005 jeweils 525.000.- €  zur Verfügung ( 350.000.- € + 175.000.- € ).

 

 

 

2.      Grundlagen für die Mittelverteilung 2005

Damit der Aspekt einer Qualitätssicherung nachhaltig berücksichtigt werden kann, soll ab 2005 eine Mittelverteilung aufgrund von qualifizierten Medienkonzepten der einzelnen Schulen erfolgen. Diese umfassen die Ausstattung mit mobiler Hardware aber auch Vernetzungen, (dazu siehe unter 4. ) und sind Grundlage der nachfolgenden Begutachtungen und Ausführungen.

Um verlässlichere Planungsgrößen zu bekommen, wurden die Schulen angeschrieben mit dem Ziel, ihre konkreten Bedarfe an IT-Ausstattung (mobile Hardware und Vernetzung) auf Grundlage der eingereichten Medienkonzepte für den Zeitraum 2005/2007 mitzuteilen. Die von den Schulen gemeldeten Bedarfe wurden daraufhin durch das e-team unter Berücksichtigung der gemeinsam mit der Verwaltung erarbeiteten Kriterien begutachtet , mit dem Ergebnis, dass sowohl vor dem sachlichen- als auch finanziellen Hintergrund Kürzungen vorgenommen wurden.

Hierbei wurde auch eine gemeinsame Entscheidung von Verwaltung, Vertretern der Politik und dem e-team berücksichtigt, wonach z.B. keine Beschaffung von Laptops in Klassenstärke erfolgt. Stattdessen werden dafür mobile Laptopeinheiten berücksichtigt, die 6 Laptops, 1 Drucker und einen Beamer umfassen. Eine solche Laptopeinheit wurde bereits für das Käthe-Kollwitz-Berufskolleg beschafft.

Vergleiche mit anderen Kommunen haben ergeben, dass Laptops hinsichtlich Reparaturen und Defekten anfälliger sind als beispielweise konventionelle PC-Systeme (siehe dazu auch unter www.unit21.de) .

 

 

 

3.      Beschaffung von Hardware-Endgeräten

 

Wie auch in den Vorjahren sind die Bestellungen der Schulen über den HABIT abzuwickeln. Die dazu vom HABIT entwickelte Standardproduktpalette wurde ab 2005 hinsichtlich der Angebotsvielfalt erweitert.

 

 

 

 

4.      Vernetzungen

In den letzten Jahren wurden die Mittel überwiegend für die Beschaffung von IT- Endgeräten eingesetzt.

Nur in relativ wenigen Schulen wurden größere strukturierte Vernetzungen vorgenommen. Der häufigste Grund hierfür waren die hohen Kosten für Vernetzungen.

Im Hinblick auf die sich verändernde Lernlandschaft von Schulen ist es notwendig, allen Schulen in einem mittelfristigen Zeitraum (max. 5 Jahre) die Möglichkeit zu geben, auf ein vorhandenes Netzwerk zurückzugreifen. So wird es möglich sein, Schulen im Hinblick auf wachsende Anforderungen beim Einsatz neuer medialer Technologien als eine zunehmend bedeutsame Rahmenbedingung der Unterrichtgestaltung zukunftsfähig zu machen.

 

 

Die in der Vergangenheit durchgeführten Vernetzungen von Schulgebäuden haben gezeigt, dass ein langer zeitlicher Vorlauf notwendig ist, um Maßnahmen von solcher Größe zu realisieren. Daher sollen im Jahr 2005 Planungsaufträge erteilt, ab 2006 diese realisiert, sowie weitere Planungsaufträge mit der Realisierungsoption ab 2007 erteilt werden.

Um diese Planungen durchzuführen ist es notwendig, dass bereits bei der Mittelverplanung Beträge für die Planungen und Realisierungen berücksichtigt werden (siehe Anlage 1)

Für den Planungs- und Realisierungszeitraum 2005 – 2007 besteht gemäß der erfolgten Abfrage bei den Hagener Schulen an 23 Schulen ein Bedarf an Vernetzung ( Anlage 3 ), der durch die eingesetzten Finanzraten insgesamt berücksichtigt wird.

Es wird davon ausgegangen, dass es, wie ein Vergleich der Anlagen 2 und 4 zeigt, weitere Bedarfe in diesem Bereich geben wird, die ab 2008 realisiert werden sollen. Eine Konkretisierung dieser Bedarfe soll durch eine erneute Abfrage der Hagener Schulen Anfang 2007 erfolgen. Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung wird aber gleichwohl der entsprechende Mittelansatz dargestelt.

 

Aus der Anlage 2 geht der derzeitige Stand der vorhandenen Vernetzungen hervor.

 

Weiterhin ist als Anlage 3 im Rahmen eines Grobrasters die Vorschlagsliste für geplante Vernetzungen beigefügt.

 

 

 

5.      Großprojekte aufgrund von Neu- und/oder Erweiterungsbauten, sowie Grundsanierungen und Brandschutzsanierungen.

 

Bereits im Jahr 2003 wurde es bei Gesprächen zwischen dem HABIT, dem damaligen Hochbauamt und dem Amt für Schulverwaltung und Hochschulwesen für absolut notwendig erachtet, dass bei Großbaumaßnahmen wie z.B. Grundsanierungen, Brandschutzmaßnahmen oder Neubauten die Verkabelung und die damit verbundenen Kosten in den Bauplanungen berücksichtigt werden, da sich nur hierdurch Synergieeffekte erzielen und Kosten einsparen lassen. Unstrittig ist weiterhin, dass es zum heutigen Standard eines Verwaltungs- oder Bürogebäude gehört, dass es mit einer zukunftssicheren Verkabelung ausgestattet ist, da sich nur dann die Möglichkeiten der medialen Landschaft, wie Internet, serverbasierende Lösungen oder der Austausch von Daten entsprechend nutzen lassen.Somit ist es nicht nur wünschenswert, sondern notwendig bei den folgenden für 2005 geplanten Bauvorhaben entsprechende Vernetzungsplanungen und -kosten mit einzubeziehen:

·         Brandschutzmaßnahmen an dem Berufskolleg Käthe-Kollwitz

·         Neubau am Berufskolleg Cuno I

·         Neubau am Christian-Rohlffs-Gymnasium.

Bei dem letzten Vorhaben ergibt sich die Besonderheit, dass die Schule nach Erstellung des Neubau´s aus drei Komplexen besteht, wovon der mittlere Komplex nicht an das schulinterne Netz angebunden wäre.

Hier ist es notwendig, die Baumaßnahmen zu nutzen, um eine Verkabelung und den Anschluss des mittleren Gebäudeteils an das schulinterne Netz während der Bauzeit ebenfalls durchzuführen. Hierfür hat die Schule im vergangenen Jahr komplett auf die Mittel der IT-Pauschale verzichtet, sowie die eventuell bereitgestellten Mittel des Ausstattungsprogramms allgemeinbildende Schulen eingeplant. Diese Gelder sollen die notwendige Verkabelung, sowie die Anbindung an das bereits bestehende Netz ermöglichen.

Nach bisherigen Schätzungen liegt der Mitteleinsatz für dieses Projekt bei ca. 55.000,- €.

 

 

 

 

 

 

6.      Finanzbedarf

 

 

Nach bisherigen, vorsichtigen Schätzungen liegt der Finanzbedarf für den Bereich IT in Schulen in den Jahren 2005 – 2007 bei ca. 2.400.000.- € (siehe dazu Anlage 4).

Somit ergibt sich bei den momentan zu Grunde zu legenden Ansätzen in diesem Bereich ein durch die Schulpauschale gedeckten zusätzlichen Finanzierungsbedarf von ca. 1.595.000.- € (siehe Anlage 1).

Darüber hinaus ergibt sich für den Zeitraum 2008 – 2009 ein weiterer Bruttofinanzbedarf von ca. 1.500.000.- €.

 

 

 

7.      Deckungsmöglichkeiten

 

Für den entstehenden Finanzierungsbedarf von ca. 3.095.000.- € für den Zeitraum 2005 - 2009 kämen nach jetzigem Stand folgende Deckungsmöglichkeiten in Betracht:

1)     Aufstockung der Mittel aus der Schulpauschale für IT

2)     Verwendung von Mitteln aus den Ausstattungskonzepten (Sekundarstufe I und Berufskolleg)

3)     Eine Streckung der Ausgaben auf die Jahre 2005 – 2015, was bedeuten würde, dass zu den bisher veranschlagten Summen noch Ausgaben im Bereich der Reinvestition von Hardware und ggfs. Netzwerkkomponenten hinzukommen, kommt aus eben diesen Gründen nicht in Frage.

 

 

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Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

 

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

     

 

2. Allgemeine Angaben

X

 Bereits laufende Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

X

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

X

 Es entstehen Ausgaben

 

 

 

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

     

 

 

 

 

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

X

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

2005 - 2009

 


 

3. Mittelbedarf

 

 Einnahmen

     

 EUR

X

 Sachkosten

     

 EUR

 

 Personalkosten

     

 EUR

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

2005

2006

2007

2008

2009

 

Schulpauschale

610.000.- €

970.000.- €

890.000.- €

825.000.- €

675.000.-€

 

 

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Ausgaben:

2005

2006

2007

2008

2009

2100 935 1030 X

610.000.- €

970.000.- €

890.000.- €

825.000.- €

675.000.- €

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Eigenanteil:

0.- €

0.- €

0.- €

0.- €

0.- €

 

 


 



4. Finanzierung

 

 

 Verwaltungshaushalt

 

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 



 

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 


 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Kreditaufnahme



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm

 

 

 vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 


 

X

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

 

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

 

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

    

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

     

 

 

 

X

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Ausgaben:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Eigenanteil:

    

    

    

    

    

 

 

 


 




5. Personelle Auswirkungen

 

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

     

 

     

     

     

     

     



 

 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

     

 


 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

     

 

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

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Beschlüsse

Erweitern

11.05.2005 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

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17.05.2005 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.                  Dem in Anlage 4 dargestellten Verteilvorschlag wird zugestimmt.

 

2.                  Die in Anlage 3 aufgeführten Vernetzungen von Schulgebäuden sollen – wie dargestellt- geplant und ausgeführt werden.

 

3.                  Die politischen Gremien beschließen eine Aufstockung der benötigten Haushaltsmittel gemäß der Anlage 1 (Mittelfristige Finanzbedarfe ab 2007 ) aus den Mitteln der Schulpauschale .

 

4.                  Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Beratung des Schulausschusses am 19.05.2005 die Möglichkeit einer drahtlosen Übertragung abzuklären.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 

 

Dafür:

 16

 

 

Dagegen:

 0

 

 

Enthaltungen:

 0

 

 

Erweitern

18.05.2005 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

Erweitern

18.05.2005 - Bezirksvertretung Hagen-Nord

Erweitern

18.05.2005 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen