Beschlussvorlage - 0086/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte nimmt die im Betreff genannte Bauvoranfrage:

Neubau einer Terrassenwohnanlage auf dem Grundstück Am Waldesrand 48 zur Kenntnis..

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgende Bauvoranfrage vor:

Neubau einer Terrassenwohnanlage auf dem Grundstück Am Waldesrand 48

Gemarkung Hagen, Flur 6, Flurstück 400.

 

Das Vorhaben war unter dem Aktenzeichen 1/63/A/0007/13 Gegenstand der Baugesuchsbesprechung vom 24.1.13.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als W-Fläche (Wohnbaufläche) dargestellt. Es liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes

Nr. 4/69 Felsental 2. Fassung u.a. mit der Festsetzung WA (allgemeines Wohngebiet) und nicht überbaubarer Grundstücksfläche.

 

?         Nordwestlich des Baugrundstückes setzt der Bebauungsplan Geschosswohnungsbau bis zu 22 Geschosse fest. Realisiert wurden Einfamilienhäuser in Terrassenbauweise (zur Straße eingeschossig).

?         Südöstlich des Baugrundstückes setzt der Bebauungsplan u.a. eine Zweigeschossigkeit fest. Diese wurde auch so realisiert.

 

Damit handelt es sich beim dem Baugrundstück um eine sogenannte „Baulücke“, allerdings in einem Bebauungsplangebiet.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

Die terrassenartige Bebauung fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes: nichtüberbaubare Grundstücksfläche wird in Aussicht gestellt, da die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Eine Nachbarbeteiligung ist allerdings durchzuführen.

 

 

Anmerkung:

Für ein ähnliches Bauvorhaben  (Errichtung von zwei Wohngebäuden) wurde bereits ein positiver  Vorbescheid erteilt (Aktenzeichen 1/63/A/0067/07).

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.      Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

€

€

€

€

Aufwand (+)

 

€

€

€

€

Eigenanteil

 

€

€

€

€

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.      Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

€

€

€

€

€

Auszahlung (+)

 

€

€

€

€

€

Eigenanteil

 

€

€

€

€

€

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.      Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

4.      Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

€

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

€

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

€

e) personelle Folgekosten je Jahr

€

Zwischensumme

€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

€

 

5.      Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

gez.

gez.

(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion)

(Name Beigeordneter inkl. Funktion)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.03.2013 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen