Beschlussvorlage - 0050/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zu 1:

Die Verwaltung wird beauftragt, die geplante Wand, wie in der Vorlage dargestellt, vorbehaltlich einer Spendenannahme durch den Haupt- und Finanzausschuss, nach Sicherstellung der Finanzierung, herzustellen.

 

Zu 2:

Der Annahme einer Spende von Herrn Manuel Erbse in Höhe von 6.000 €, zur Verwendung für den Bau einer Trennwand am Spielplatz im Volkspark, wie in der Vorlage dargestellt, wird zugestimmt.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung

 

1. Gestaltung

In der Sitzung am 23.10.2012 wurde durch die Bezirksvertretung Hagen-Mitte eine Planung für eine Begrenzungswand zwischen dem Spielplatz im Volkspark und der Anlieferungszufahrt auf der Rückseite der Häuser Elberfelder Straße 32-38 beraten und beschlossen (Drucksachennummer: 0909/2012). Die vorgestellte Planung sah eine ca. 100 cm hohe Gabionenwand vor. Diese Planung musste kurz nach der Beschlussfassung aufgrund neu bekannt gewordener Verkehrssicherungsgründe aufgegeben werden.

 

Als Alternative wird nun eine ca. 100 cm hohe kombinierte Wand aus 5 m bzw. 7,5 m langen Stahlgitterzaunabschnitten die mit Efeu berankt werden, im Wechsel mit ca. 1,50 m langen Feldern aus Granitpalisaden vorgeschlagen.

 

Die Durchführung der Maßnahme soll zeitgleich mit der inzwischen begonnenen Wegesanierung erfolgen.

 

Im Zusammenhang mit der Planung der Begrenzungswand wurde außerdem darüber nachgedacht, wie das derzeitige fußläufige Durchqueren des Spielplatzes zumindest  minimiert werden kann. Eine Lösung die diesen Zweck sicher erfüllt und gleichzeitig gestalterisch ansprechend ist, konnte zunächst nicht gefunden werden. Deshalb soll nach Fertigstellung der jetzt geplanten Wand erst die Entwicklung abgewartet werden, um dann bei Bedarf über evtl. weitere Maßnahmen zu entscheiden. In diesem Fall wird die Bezirksvertretung durch die Verwaltung rechtzeitig vorher informiert.

 

 

2. Finanzierung

Die Übernahme der Kosten in Höhe von voraussichtlich 6.000 € erfolgt, wie bereits in der Vorlage im Oktober 2012 dargestellt, in Form einer Spende durch den Miteigentümer der angrenzenden privaten Grundstücksfläche, Herrn Erbse.

 

Herr Erbse erklärte sich außerdem bereit, auch im Falle der o. g. Ergänzungsmaßnahmen, dafür die Kosten zu übernehmen.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

x

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.      Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

€

€

€

€

Aufwand (+)

 

€

€

€

€

Eigenanteil

 

€

€

€

€

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.      Investive Maßnahme

 

Teilplan:

5510

Bezeichnung:

Parkanlagen und öffentliche Grünflächen

Finanzstelle:

5.800213

Bezeichnung:

Einrichtung Kinderspielplätze

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

681800

6.000 €

6.000 €

€

€

€

Auszahlung (+)

785200

6.000 €

6.000 €

€

€

€

Eigenanteil

 

0 €

0 €

€

€

€

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

x

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.      Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Kosten für die Errichtung der Wand am Spielplatz im Volkspark in Höhe von ca. 6.000,-- € sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Anlagenbuchhaltung/Bilanz zu aktivieren.

Die Nutzungsdauer der Trennwand beträgt 18 Jahre. Die Bepflanzung mit Efeu unterliegt keiner Abschreibung. Die Kosten hierfür betragen ca. 240,-- €. Somit beläuft sich der jährliche Abschreibungsaufwand auf ca. 320,-- € (6.000,-- - 240,--= 5.760,-- / 18).

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die Einnahmen aus der Spende von Herrn Erbse in Höhe von 6.000,-- € sind auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten zu bilanzieren und stellen die Finanzierung der Wand dar.

Die ertragswirksame Auflösung der Sonderposten erfolgt parallel zur Abschreibung über die Nutzungsdauer der Trennwand.

 

4.      Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

€

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

€

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

320 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

€

Zwischensumme

320 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

320 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0 €

 

5.      Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

gez.

 

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

Erweitern

30.01.2013 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Erweitern

31.01.2013 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen