Beschlussvorlage - 0036/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Erneuerung der Fahrbahn und Straßenentwässerung wird zugestimmt. Der Ausbauumfang ergibt sich aus der Vorlagenbegründung und dem in der Sitzung ausgehängten Ausbauplan.

Die Realisierung kann erst nach Genehmigung des Haushalts 2013 erfolgen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Nach dem Ratsbeschluss vom 22.06.2006 sind reine Straßenwiederherstellungsmaßnahmen, die eine Anliegerbeitragspflicht nach § 8 KAG auslösen, mit den beteiligten Trägern der Maßnahme abzustimmen und nach Durchführung einer Anliegerinformation in der jeweils zuständigen Bezirksvertretung beschließen zu lassen.

 

In der Schumannstraße plant der Wirtschaftsbetrieb Hagen die Erneuerung des Mischwasserkanals in der Fahrbahntrasse. Durch diese Maßnahme wird die Fahrbahn und Straßenentwässerung erneuert und verbessert und löst somit eine Beitragspflicht nach § 8 KAG aus.

 

 

 

 

 

 

 

Begründung

 

Bei der Schumannstraße handelt es sich um eine Anliegerstraße, die in den letzten Jahrzehnten nur durch reine Unterhaltungsmaßnahmen verkehrssicher und funktionsfähig gehalten wurde. Im Zusammenhang mit der Kanalerneuerung und –erweiterung muss die Fahrbahn und Straßenentwässerung ebenfalls erneuert werden.  Die Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch für die erstmalige Straßenherstellung wurden 1971 abgerechnet.

Die Fahrbahn soll im bisherigen Ausmaß auf einer Länge von ca. 400 m wie folgt erneuert werden.

 

47 cm Frostschutzschicht,

14 cm bituminöse Tragschicht,

4  cm Asphaltdecke.

 

Dieser Ausbau entspricht den aktuellen technischen Straßenbaurichtlinien und stellt gleichzeitig eine erhebliche Verbesserung zum jetzigen Ausbauzustand dar. Es handelt sich somit bei dieser Maßnahme um eine nachmalige Herstellung und Verbesserung, die eine Beitragspflicht nach § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt für die Anlieger auslöst.

Die geschätzten Kosten der Fahrbahnerneuerung belaufen sich auf ca. 217.570,--€. Nach Abzug des Anteils des Wirtschaftsbetrieb Hagen in Höhe von ca. 67.430,--€ für die Wiederherstellung des Kanalgrabens verbleiben ca. 150.140,--€ als städtischer Anteil, wovon 60% = 90.100,--€ von den Anliegern zu zahlen sind.

 

Der vorhandene Mischwasserkanal ist in den Jahren 1911 und 1955 gebaut worden und weist erhebliche bauliche Schäden sowie eine hydraulische Überlastung auf. Er soll daher auf einer Länge von ca. 400 m erneuert und von Durchmesser 250 mm

 

bzw. 280 mm auf 700 mm erweitert werden. Der Aufwand für den Kanalneubau beläuft sich auf ca. 562.600,--€, wovon 28% = 157.530,--€ der Straßenentwässerung zuzuordnen sind. Hinzu kommen Kosten für Sinkkästen in Höhe von ca. 4.460,--€ und anteilige Straßenwiederherstellungskosten für den Kanalgraben in Höhe von ca.

67.430,--€. Die Gesamtkosten der Straßenentwässerung belaufen sich auf ca. 229.420,--€, die zu 60% = 137.650,--€ von den Anliegern zu zahlen sind.

 

Es ergibt sich somit folgende Gesamtbelastung für die Anlieger:

 

Fahrbahnerneuerung:                          90.100,--€

Straßenentwässerungserneuerung:   137.650,--€

                                                            227.750,--€.

 

Der Aufwand von 227.750,--€ geteilt durch die Summe der erschlossenen Grundstücksflächen von 29.630 qm ergibt aufgerundet ca. 8,--€/qm Straßenbeitrag.

 

Entsprechend dem Ratsbeschluss vom 22.06.2006 wurde die Maßnahme den Eigentümern der betroffenen Grundstücke in einer Informationsveranstaltung am 11.12.2012 vorgestellt. Das Protokoll ist als Anlage beigefügt.

 

Der Beitragsanteil für die Straßenentwässerung in Höhe von 134.970,--€ wird von der Stadt erhoben und an den Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) weitergeleitet.                                                         

                                                           

 

 

 

 

Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

X

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.      Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

€

€

€

€

Aufwand (+)

 

€

€

€

€

Eigenanteil

 

€

€

€

€

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.      Investive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Finanzstelle:

5000204

Bezeichnung:

Straßenerneuerung Chr.-Rohlfs-/Schumannstr.

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2013

2014

2015

2016

Einzahlung(-)

688200

-227.750 €

€

-227.750 €

€

€

Auszahlung (+)

785200

154.600 €

154.600 €

€

€

€

Auszahlung (+)

781500

137.650 €

 

134.970 €

 

 

Eigenanteil

 

64.500 €

154.600 €

-92.780 €

€

€

 

 

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.      Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Erneuerung der Schumannstraße auf einer Länge von rd. 400 m (Abschnitte 0 - 405) führt zu einer außerplanmäßigen Abschreibung des Anlagenbestands in Höhe von 205.406 EUR.

Weitere Vermögensgegenstände wie z.B. Beleuchtungsanlagen und Verkehrsschilder sind von der Maßnahme nicht betroffen. Falls erforderlich, werden diese Anlagen aufgenommen, gelagert und wieder eingebaut.

Die erneuerte Schumannstraße ist in der Bilanz in Höhe von 222.030 EUR (217.570 + 4.460 = Anschaffungs- und Herstellungskosten) zu aktivieren.

Bei einer Nutzungsdauer von 55 Jahren ist mit einer Abschreibung in Höhe von jährlich 4.037 EUR zu rechnen.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die Erneuerung der Schumannstraße führt ebenso zu einer ertragswirksamen Auflösung des Sonderpostens im Anlagebestand in Höhe von 165.873 EUR (Diese Auflösung deckt den Aufwand aus der außerplanmäßigen Abschreibung nicht in voller Höhe ab: 205.406 – 165.873 = 39.533 Differenz).

Da es sich bei der Erneuerung um eine abrechnungsfähige Maßnahme nach dem Kommunal-abgabengesetz (KAG) handelt, sind voraussichtliche Beitragseinnahmen in Höhe von 92.780 EUR zu passivieren. Der Beitragsanteil für die Straßenentwässerung in Höhe von 134.970 EUR wird an den WBH weitergeleitet.

Aufgrund der durchgeführten Kanalarbeiten erfolgt eine Kostenbeteiligung des WBH in Höhe von 67.430 EUR zur Wiederherstellung der Straße. Dieser Betrag ist als Sonderposten bei der Fahrbahnerneuerung zu passivieren.

Die Auflösung der Sonderposten parallel zur Abschreibung führt zu einem jährlichen Ertrag in Höhe von 2.913 EUR.

 

4.      Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil   (4,5% p.a.)

2.903 €

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten)

3.331 €

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen, 55 Jahre)

4.037 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

€

Zwischensumme

10.271 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr (Auflösung SoPo, 55 Jahre)

-2.913 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

7.358 €

 

5.      Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

 

gez.

 

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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30.01.2013 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen