Beschlussvorlage - 0352/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Jury für die Vergabe des Karl Ernst Osthaus-Preises 2006
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 45 Osthaus Museum Hagen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Kultur- und Weiterbildungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
27.04.2005
| |||
|
|
15.06.2005
|
Beschlussvorschlag
Der Kultur- und
Weiterbildungsausschuß bestimmt folgende Personen als ordentliche Mitglieder
der Jury für Vergabe des Karl Ernst Osthaus-Preises 2006:
- in Vertretung des Kulturdezernenten der Stadt Hagen: Annekathrin Grehling, Stadtkämmerin
Miran
Mohar – Künstler, Ljubljana
Anne
Blümel – Galeristin, Zürich
Dr.
Heinz Liesbrock, Direktor, Quadrat Bottrop
Marianne
Pitzen - Künstlerin und Direktorin des Frauenmuseums Bonn
Dr. Michael Fehr -
Geschäftsführung
Sachverhalt
Aufgrund
des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 13.
August 1984 (GV NW 475, SGV NW 2023), zuletzt geändert durch das Gesetzt vom 7.
März 1990 (GV NW S. 141) hat der Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung am 19.
August 1999 bzgl. der Besetzung der Jury des Karl Ernst Osthaus-Preises in § 4
wie folgt beschlossen:
“§
4
Über
die Zuerkennung der Preise entscheidet eine Jury, die vom Kulturausschuß des
Rates der Stadt Hagen bestimmt wird. Dieser Jury gehören an:
-
der Kulturdezernent der Stadt Hagen
-
ein Künstler/ eine Künstlerin, die sich nicht am Wettbewerb beteiligen
-
ein Vertreter/eine Vertreterin des Kunsthandels
-
zwei unabhängige Fachleute
sowie
der
Direktor des Karl Ernst Osthaus-Museums als Geschäftsführer ohne Stimme.”
Die
personelle Besetzung der Jury für die Vergabe des Karl Ernst Osthaus-Preises
2006 entspricht den Vorgaben dieser Satzung.
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Aufgrund
des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 13.
August 1984 (GV NW 475, SGV NW 2023), zuletzt geändert durch das Gesetzt vom 7.
März 1990 (GV NW S. 141) hat der Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung am 19.
August 1999 bzgl. der Besetzung der Jury des Karl Ernst Osthaus-Preises in § 4
wie folgt beschlossen:
“§
4
Über
die Zuerkennung der Preise entscheidet eine Jury, die vom Kulturausschuß des
Rates der Stadt Hagen bestimmt wird. Dieser Jury gehören an:
-
der Kulturdezernent der Stadt Hagen
-
ein Künstler/ eine Künstlerin, die sich nicht am Wettbewerb beteiligen
-
ein Vertreter/eine Vertreterin des Kunsthandels
-
zwei unabhängige Fachleute
sowie
der
Direktor des Karl Ernst Osthaus-Museums als Geschäftsführer ohne Stimme.”
Die
personelle Besetzung der Jury für die Vergabe des Karl Ernst Osthaus-Preises
2006 entspricht den Vorgaben dieser Satzung.
