Beschlussvorlage - 0033/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Erneuerung der Christian-Rohlfs-Straße von Stadtgartenallee bis Buscheystraße wird zugestimmt. Der Ausbauumfang ergibt sich aus der Vorlagenbegründung und dem in der Sitzung ausgehängten Ausbauplan.

Die Realisierung kann erst nach Genehmigung des Haushalts 2013 erfolgen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Nach dem Ratsbeschluss vom 22.06.2006 sind reine Straßenwiederherstellungsmaßnahmen, die eine Anliegerbeitragspflicht nach § 8 KAG auslösen, mit den beteiligten Trägern der Maßnahme abzustimmen und nach Durchführung einer Anliegerinformation in der jeweils zuständigen Bezirksvertretung beschließen zu lassen.

 

In der Christian-Rohlfs-Straße plant der Wirtschaftsbetrieb Hagen im Bereich zwischen der Stadtgartenallee und der Schumannstraße sowie zwischen der Dömberg- und Buscheystraße die Erneuerung und Erweiterung des vorhandenen Mischkanals.  Im Abschnitt zwischen Stadtgartenallee und Buscheystraße werden von ENERVIE  Versorgungsleitungen neu verlegt. Die Verkehrsflächen (Gehwege, Parkstreifen, Fahrbahn, Verkehrsgrün) und die Straßenentwässerung sind erneuerungsbedürftig und lösen somit eine Beitragspflicht nach § 8 KAG aus.

 

 

Begründung

 

Bei der Christian-Rohlfs-Straße handelt es sich um eine Haupterschließungsstraße, die in den letzten Jahrzehnten nur durch reine Unterhaltungsmaßnahmen verkehrssicher und funktionsfähig gehalten wurde. Im Zusammenhang mit der Kanalerneuerung und –erweiterung sowie der ENERVIE – Maßnahme muss der Gesamtbereich im Abschnitt zwischen Stadtgartenallee und Buscheystraße erneuert werden. Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch für die erstmalige Straßenherstellung können nicht erhoben werden, da sie als „vorhandene“ Straße beurteilt wird.

Die Fahrbahn soll auf einer Länge von ca. 325 m in durchschnittlicher Breite von ca. 6,00 m wie folgt erneuert werden:

 

47 cm Frostschutzschicht,

14 cm bituminöse Tragschicht,

  4 cm Asphaltdecke.

 

Die beidseitigen Gehwege sollen auf einer Länge von jeweils ca. 325 m in  durchschnittlicher Breite von ca. 2,25 m (westliche Seite) und 1,65 m (östliche Seite) wie folgt erneuert werden:

 

29 cm Frostschutzschicht,

  3 cm Pflasterbett,

  8 cm Betonpflaster (im Bereich der Baumscheiben versickerungsfähig).

 

 

 

 

 

 

 

Der westliche Parkstreifen soll auf einer Länge von ca. 139 m in durchschnittlicher Breite von ca. 1 m (aufgeschultertes Parken), der östliche auf einer Länge von ca. 84 m (zwischen den Baumscheiben) in durchschnittlicher Breite von ca. 2,00 m wie folgt hergestellt werden:

 

29 cm Frostschutzschicht,

  3 cm Pflasterbett,

  8 cm Betonpflaster.

 

Das Verkehrsgrün wird wie folgt gestaltet:

 

Im Rahmen der Winterfällung müssen 5 Linden entfernt und durch Neupflanzungen ersetzt werden. Im Übrigen soll der vorhandene Baumbestand erhalten bleiben. Dazu ist es erforderlich, bei der Erneuerung der Bordanlage die vorhandenen Baumscheiben aufzuweiten. Auf der gesamten östlichen Seite wird deshalb der Fahrbahnrand um ca. 1 m in Richtung Fahrbahnachse eingerückt. Auf der westlichen Seite erfolgt dies bei 4 vereinzelten Grünbeeten. Zudem wird jeweils eine Verbreiterung in Längsrichtung vorgenommen, um so den vorhandenen Bäumen den erforderlichen Raum  (zur Wurzelbildung etc.) zu geben.

 

Der Ausbau der Verkehrsflächen entspricht den aktuellen technischen Straßenbaurichtlinien und stellt gleichzeitig eine erhebliche Verbesserung zum jetzigen Ausbauzustand dar. Es handelt sich somit bei dieser Maßnahme um eine nachmalige Herstellung und Verbesserung, die eine Beitragspflicht nach § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt für die Anlieger auslöst.

 

Die geschätzten Kosten der Fahrbahnerneuerung belaufen sich auf ca. 301.370,--€. Nach Abzug der Anteile des Wirtschaftsbetriebes Hagen in Höhe von ca. 39.950,--€ für die Wiederherstellung des Kanalgrabens und ERNERVIE in Höhe von ca. 22.850,--€ verbleiben ca. 238.570,--€ als städtischer Anteil an der Fahrbahnerneuerung, wovon 40% = aufgerundet 95.430,--€ von den Anliegern zu zahlen sind.

 

Der geschätzte Gehwegaufwand einschließlich Parkstreifen beträgt ca. 159.240,--€, wovon 60% = aufgerundet 95.550,--€ von den Anliegern zu tragen sind.

 

Die Kosten für das Verkehrsgrün belaufen sich auf ca. 14.850,--€, wovon 60% = 8.910,--€ Anliegeranteil sind.

 

Der vorhandene Mischwasserkanal ist 101 Jahre alt und soll im Bereich zwischen Stadtgartenallee und Schumannstraße sowie zwischen Dömberg- und Buscheystraße auf einer Länge von ca. 250 m erneuert und von Durchmesser 225  bzw. 280 mm auf 355 bzw. 450 mm erweitert werden. Der Aufwand hierfür beträgt ca. 280.000,--€, wovon 28% = 78.400,--€ der Straßenentwässerung zuzuordnen sind. Hinzu kommen Kosten für neue Sinkkästen in Höhe von ca. 47.600,--€ und

 

 

 

anteilige Straßenwiederherstellungskosten für den Kanalgraben in Höhe von ca. 39.950,--€. Die Gesamtkosten der Straßenentwässerung belaufen sich auf ca. 165.950,--€, die zu  40% = 66.380,--€ von den Anliegern zu zahlen sind.

 

Es ergibt sich somit folgende Gesamtbelastung für die Anlieger:

 

Fahrbahnerneuerung                                                                                                  95.430,--€

Gehwegerneuerung einschließlich Parkstreifen                                      95.550,--€

Verkehrsgrün                                                                                                              8.910,--€

Straßenentwässerungserneuerung                                                                           66.380,--€

                                                                                                               266.270,--€.

 

 

Der Aufwand von 266.270,--€ geteilt durch die Summe der erschlossenen Grundstücksflächen von 24.472 qm ergibt aufgerundet ca. 11,--€/qm Straßenbeitrag.

 

Entsprechend dem Ratsbeschluss vom 22.06.2006 wurde die Maßnahme den Eigentümern der betroffenen Grundstücke in einer Informationsveranstaltung am 18.12.2012 vorgestellt. Das Protokoll ist als Anlage beigefügt.

 

Der Beitragsanteil für die Straßenentwässerung in Höhe von 47.340,--€ wird von der Stadt Hagen erhoben und an den Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) weitergeleitet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

X

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.      Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2013

2014

2015

2016

Ertrag (-)

 

€

€

€

€

Aufwand (+)

 

€

€

€

€

Eigenanteil

 

€

€

€

€

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.      Investive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Finanzstelle:

5000204

Bezeichnung:

Straßenerneuerung Chr.-Rohlfs-/Schumannstr.

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2013

2014

2015

2016

Einzahlung(-)

688200

-266.270 €€

€

-266.270 €

€

€

Auszahlung (+)

785200

460.260 €

460.260 €

€

€

€

Auszahlung (+)

781500

 

 

47.340 €

 

 

Eigenanteil

 

193.990 €

460.260 €

-218.930 €

€

€

 

 

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.      Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Erneuerung der Christian-Rohlfs-Straße auf einer Länge von rd. 325 m (Abschnitt 215 – 569) führt zu einer außerplanmäßigen Abschreibung des Anlagebestands in Höhe von 212.574 EUR.

Weitere Vermögensgegenstände wie z.B. Beleuchtungsanlagen und Verkehrsschilder sind von der Maßnahme nicht betroffen. Falls erforderlich, werden diese Anlagen aufgenommen, gelagert und wieder eingebaut.

Die erneuerte Christian-Rohlfs-Straße ist in der Bilanz in Höhe von 523.060 EUR (301.370 + 159.240 + 14.850 + 47.600 = Anschaffungs- und Herstellungskosten) zu aktivieren.

Bei einer Nutzungsdauer von 55 Jahren ist mit einer Abschreibung in Höhe von jährlich 9.510 EUR zu rechnen.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die Erneuerung der Christian-Rohlfs-Straße führt ebenso zu einer ertragswirksamen Auflösung des Sonderpostens im Anlagebestand in Höhe von 212.574 EUR.

Da es sich bei der Erneuerung um eine abrechnungsfähige Maßnahme nach dem Kommunal-abgabengesetz (KAG) handelt, sind voraussichtliche Beitragseinnahmen in Höhe von 218.930 EUR zu passivieren. Der Beitragsanteil für die Straßenentwässerung in Höhe von 47.340 EUR wird an den WBH weitergeleitet.

Aufgrund der durchgeführten Kanal- und Kabelarbeiten erfolgt eine Kostenbeteiligung des WBH in Höhe von 39.950 EUR und der ENERVIE in Höhe von 22.850 EUR zur Wiederherstellung der Straße. Diese Beträge sind als Sonderposten bei der Fahrbahnerneuerung zu passivieren.

Die Auflösung der Sonderposten parallel zur Abschreibung führt zu einem jährlichen Ertrag in Höhe von 5.122 EUR.

 

4.      Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil   (4,5% p.a.)

8.730 €

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten)

7.846 €

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen, 55 Jahre)

9.510 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

€

Zwischensumme

26.086 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr (Auflösung SoPo, 55 Jahre)

-5.122 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

20.964 €

 

5.      Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

 

 

 

 

gez.

 

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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30.01.2013 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen