Mitteilung - 0029/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Sprachstandsfeststellungsverfahren im Jahr 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Manfred Speil
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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22.01.2013
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Sachverhalt
Das Schulamt stellt zwei Jahre vor der Einschulung fest, ob die Sprachentwicklung der Kinder altersgemäß ist und ob sie die deutsche Sprache hinreichend beherrschen. Ist dies nicht der Fall und wird ein Kind nicht in einer Tageseinrichtung für Kinder sprachlich gefördert, soll das Schulamt das Kind verpflichten, an einem vorschulischen Sprachförderkurs teilzunehmen.
Im Jahr 2012 wurde das Sprachstandsfeststellungsverfahren in zwei Stufen mit den Kindern durchgeführt, die im Zeitraum 01.10.2007 bis zum 30.09.2008 geboren wurden.
Nachfolgend wird das Ergebnis des Jahres 2012 mit den Vergleichszahlen des Jahres 2011 dargestellt.
| 2012 | 2011 |
Erfasste Kinder | 1.590 | 1.341 |
Offene Fälle | 2 | 8 |
Befreiung wegen Behinderung/Förderung | 22 | 21 |
Befreiung aus anderen Gründen | 27 | 20 |
Teilnehmerinnen/Teilnehmer | 1.539 | 1.292 |
Kein Sprachförderbedarf | 951 (61,79 %) | 824 (63,78 %) |
Sprachförderbedarf | 588 (38,21 %) | 468 (36,22 %) |
davon |
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Familiensprache Deutsch | 157 (26,70 %) | 122 (26,07 %) |
zweisprachig mit Deutsch | 247 (42,01 %) | 182 (38,89 %) |
nicht Deutsch | 184 (31,29 %) | 164 (35,04 %) |
besucht Kindertageseinrichtung | 585 (99,49 %) | 447 (95,51 %) |
besucht keine Kindertageseinrichtung | 3 (0,51 %) | 21 (4,49 %) |
