Mitteilung - 0029/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Das Schulamt stellt zwei Jahre vor der Einschulung fest, ob die Sprachentwicklung der Kinder altersgemäß ist und ob sie die deutsche Sprache hinreichend beherrschen. Ist dies nicht der Fall und wird ein Kind nicht in einer Tageseinrichtung für Kinder sprachlich gefördert, soll das Schulamt das Kind verpflichten, an einem vorschulischen Sprachförderkurs teilzunehmen.

 

Im Jahr 2012 wurde das Sprachstandsfeststellungsverfahren in zwei Stufen mit den Kindern durchgeführt, die im Zeitraum 01.10.2007 bis zum 30.09.2008 geboren wurden.

 

Nachfolgend wird das Ergebnis des Jahres 2012 mit den Vergleichszahlen des Jahres 2011 dargestellt.

 

 

2012

2011

Erfasste Kinder

1.590

1.341

Offene Fälle

2

8

Befreiung wegen Behinderung/Förderung

22

21

Befreiung aus anderen Gründen

27

20

Teilnehmerinnen/Teilnehmer

1.539

1.292

Kein Sprachförderbedarf

951 (61,79 %)

824 (63,78 %)

Sprachförderbedarf

588 (38,21 %)

468 (36,22 %)

davon

 

 

Familiensprache Deutsch

157 (26,70 %)

122 (26,07 %)

zweisprachig mit Deutsch

247 (42,01 %)

182 (38,89 %)

nicht Deutsch

184 (31,29 %)

164 (35,04 %)

besucht Kindertageseinrichtung

585 (99,49 %)

447 (95,51 %)

besucht keine Kindertageseinrichtung

3 (0,51 %)

21 (4,49 %)

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

 

(Dr. Christian Schmidt, Erster Beigeordneter)

 

 

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Beschlüsse

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22.01.2013 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen