Beschlussvorlage - 1131/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 36 Abs. 5 GONW vom 05.12.2012 hinsichtlich der FNP-Teiländerung Nr. 55 - Konzentrationszonen für Windenergieanlagen – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen – Verfahren nach § 13 BauGB wird genehmigt.

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl hat in ihrer Sitzung am 28.11.2012 die Vorlage Nr. 1016/2012 „Teiländerung Nr. 55 – Konzentrationszonen für Windenergieanlagen – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen – Verfahren nach § 13 BauGB“ nicht beschlossen, weil in der Begründung zur FNP-Teiländerung 2 Seiten fehlten. In der Anlage ist die Begründung in vollständiger Form beigefügt (Anlage 1).

 

Der Dringlichkeitsbeschluss ist erforderlich, weil die öffentliche Auslegung der 1. Änderung der FNP-Teiländerung bereits im 1. Quartal 2013 erfolgen soll.

 

Der Dringlichkeitsbeschluss zur o. g. Vorlage wurde am 05.11.2012 gefasst (siehe Anlage 2).

 

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

gez.

Dehm

Oberbürgermeister

Grothe

Technischer Beigeordneter

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.02.2013 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen