Beschlussvorlage - 1155/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen stimmt durch zustimmende Weisung der Wiederbestellung von Herrn Hans-Joachim Bihs  zum Vorstand des Wirtschaftsbetriebes Hagen WBH, Anstalt des öffentlichen Rechts gem. Beschluss des Verwaltungsrates für weitere 5 Jahre bis zum 31.12. 2017 zu. 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt.

 

Begründung

 

Gemäß § 6 Abs. 7 in Verbindung mit § 10 Abs. 5 Ziff. 10 der Satzung des Wirtschaftsbetriebes Hagen AöR (Unternehmenssatzung) wird der Vorstand für die Dauer von 5 Jahren durch den Verwaltungsrat bestellt. In seiner Entscheidung über die Bestellung des Vorstandes unterliegt der Verwaltungsrat dem Weisungsrecht des Rates der Stadt Hagen (§ 10 Abs. 5 Unternehmenssatzung). Eine erneute Bestellung ist zulässig.

 

Mit Beschluss vom 25.09.2003 wurde Herr Hans-Joachim Bihs zum alleinigen Vorstand der Stadtentwässerung Hagen -Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen- (SEH AöR) bestellt. Die Wiederbestellung erfolgte durch Beschluss vom 12.11.2007. Im Zuge der Erweiterung der Stadtentwässerung Hagen AöR zum Wirtschaftsbetrieb wurde die Bestellung zum Vorstand des WBH bestätigt. Die Amtszeit des Vorstandes endet demgemäß am 31.12.2012.

 

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 03.12.2012 der Wiederbestellung von Herrn Hans-Joachim Bihs zum Vorstand der WBH AöR für weitere 5 Jahre bis zum 31.12.2017 , vorbehaltlich der Weisung des Rates der Stadt Hagen, zugestimmt. Der Beschluss ist als Anlage beigefügt.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

Jörg Dehm, Oberbürgermeister

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.12.2012 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen