Mitteilung - 1152/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

 

Begründung

Das Anmeldeverfahren der Lernanfänger fand in der Zeit vom  05. bis 08.11.2012 statt. Die Anmeldezahlen für die einzelnen Grundschulen können der beigefügten Anlage entnommen werden.  Nach einem Abgleich mit den Einwohnermeldedaten stehen derzeit noch knapp 60 Anmeldungen aus.

 

Erstmalig zum Schuljahr 2013/2014 gilt die neue Regelung des § 46 Abs. 3 Schulgesetz,  wonach der Schulträger bei der Eingangsklassenbildung die sogenannte kommunale Klassenrichtzahl zu berücksichtigen hat. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der angemeldeten Gesamtschülerzahl, die durch die Zahl 23 geteilt wird. Der so ermittelte Wert stellt die maximale Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen dar.

Auf der anderen Seite ist unter  Berücksichtigung der zulässigen Klassenfrequenzen (mindestens 15, höchstens 29 SchülerInnen je Klasse) die Zahl der möglichen Eingangsklassen zu betrachten.

Es zeichnet  sich ein Trend ab, wonach die Zahl der möglichen Eingangsklassen über der zulässigen Klassenbildung aufgrund der kommunalen Klassenrichtzahl liegen wird. Verlässliche Aussagen können erst dann vorgenommen werden, wenn die erwähnten knapp 60 ausstehenden Anmeldungen geklärt sind. Anschließend wird die Verwaltung in Abstimmung mit der Schulaufsicht kurzfristig einen allgemeinen Vorschlag zur Umsetzung der kommunalen Klassenrichtzahl erarbeiten, und diesen dann nach Vorberatung im Schulausschuss dem Rat zur Entscheidung vorlegen.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

(Dr. Christian Schmidt, Erster Beigeordneter)

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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11.12.2012 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen