Beschlussvorlage - 1146/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Kämmerer wird ermächtigt, die dargestellten und ggf. notwendigen Eigenmittel im Haushalt 2012 / 2013 außerplanmäßig bereitzustellen.

Für die Folgejahre sind die dargestellten Eigenmittel in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen. l

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Begründung

Für Städte, die pflichtig am Stärkungspakt teilnehmen und deren Sanierungsplan genehmigt ist, gilt nach Mitteilung der Bezirksregierung künftig nicht mehr die Sonderregelung im Rahmen des § 28, Abs. 3 des Haushaltsbegleitgesetzes, die eine 90%-ige Bezuschussung der geförderten Maßnahmen des Programms Soziale Stadt bisher ermöglicht hat. Weiterhin wird die mitgeteilt, dass diese Sonderregelung künftig vollständig entfallen soll.

 

Die Stadt Hagen hat in enger Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium und der Bezirksregierung die Finanzierung des Integrierten Handlungskonzeptes für den Stadtteil Wehringhausen auf Basis eines Zuschusssatzes von 90% und gleichzeitiger Finanzierung des verbleibenden Eigenanteils von 10% mit Spendenmitteln der Wohnungsgesellschaften und der Sparkasse konzipiert und mit der Kommunalaufsicht abgestimmt.

Die Absenkung des Fördersatzes auf 80% kann nicht durch weitere Drittmittelakquise aufgefangen werden. Für die Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes und die Inanspruchnahme der Landesförderung ist daher die Ausweisung der nachfolgend dargestellten Eigenmitteln erforderlich.

Die außer-/überplanmäßige Deckung der ggf. erforderlichen Eigenmittel kann nach jetzigem Stand durch Minderausgaben gegenüber der Planung für 2013 bei der Umlage für den Landschaftsverband erfolgen.

 

 

2012

2013

2014

2015

2016

2017

Summe

Konsumtiv

330.000

747.000

747.000

527.000

527.000

427.000

3.305.000

Neu Eigenmittel Stadt

33.000

74.700

74.700

52.700

52.700

42.700

330.500

davon Zuschuss Land 80%

264.000

597.600

597.600

421.600

421.600

341.600

2.644.000

davon Spende (Eigenmittel)

33.000

74.700

74.700

52.700

52.700

42.700

330.500

 

 

 

 

 

 

 

 

investiv

 

200.000

550.000

1.150.000

950.000

1.150.000

4.000.000

Neu Eigenmittel Stadt

0

20.000

55.000

115.000

95.000

115.000

400.000

davon Zuschuss Land 80%

0

160.000

440.000

920.000

760.000

920.000

3.200.000

davon Spende (Eigenmittel)

0

20.000

55.000

115.000

95.000

115.000

400.000

Gesamt

330.000

947.000

1.297.000

1.677.000

1.477.000

1.577.000

7.305.000

Neu Eigenmittel Stadt

33.000

94.700

129.700

167.700

147.700

157.700

730.500

davon Zuschuss Land 80%

264.000

757.600

1.037.600

1.341.600

1.181.600

1.261.600

5.844.000

davon Spende (Eigenmittel)

33.000

94.700

129.700

167.700

147.700

157.700

730.500

 

Derzeit gibt es allerdings Signale aus der Landespolitik, dass die beschriebene Neuregelung noch einmal geändert wird und für das aktuelle Haushaltsjahr sowie auch in künftigen Haushaltsjahren eine erhöhte Förderung von 90% in Einzelfällen möglich sein soll.

 

Die Beschlussfassung über die außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln steht daher unter dem Vorbehalt der aktuell durch die Bezirksregierung mitgeteilten Fördermodalitäten.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Die finanziellen Auswirkungen sind in der Vorlage dargestellt.

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

X

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.      Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

€

€

€

€

Aufwand (+)

 

€

€

€

€

Eigenanteil

 

€

€

€

€

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

X

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.      Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

€

€

€

€

€

Auszahlung (+)

 

€

€

€

€

€

Eigenanteil

 

€

€

€

€

€

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

X

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

 

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Dr. Christian Schmidt

 

gez.

 

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.12.2012 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen