Mitteilung - 1145/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Dr. Christian Schmidt

Erster Beigeordneter

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt!

 

Begründung

Am 1. Januar 2013 tritt die zweite Stufe der Hagener Umweltzone in Kraft. Sie wurde vom Rat der Stadt Hagen am 14.07.2011 beschlossen. Bislang waren von einem Einfahrverbot in die Umweltzone nur Fahrzeuge ohne Umweltplakette betroffen. Ab dem 01.01.2013 tritt nun die zweite Stufe der Umweltzone in Kraft. Mit Beginn des neuen Jahres dürfen deshalb nur noch Fahrzeuge mit gelber oder grüner Plakette in die Umweltzone Hagen einfahren. Fahrzeugen mit roter Plakette ist die Einfahrt in diese Zone ab dem 1. Januar 2013 nicht mehr gestattet. Vom 1. Juli 2014 an erhalten ausschließlich Fahrzeuge mit grüner Plakette eine Einfahrterlaubnis.

 

Ab Januar nächsten Jahres gilt für Gewerbetreibende gleichzeitig die so genannte "Fuhrparkregelung", d.h. ein Fahrzeug einer Firma, dass nur eine rote Plakette besitzt, kann (ohne große weitere Prüfung) von einem anderen Fahrzeug mit mindestens gelber Plakette ausgeglichen werden. Wichtig ist dabei nur, dass die Fahrzeuge gleichwertig sind, also ein PKW kann keinen LKW ausgleichen, und dass das Fahrzeug vor dem 01.01.2008 auf die Firma zugelassen wurde.

 

Ob in Einzelfällen eine Ausnahmegenehmigung zur Befreiung vom Verkehrsverbot erfolgen kann, wird auf Antrag vom Fachbereich öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen der Stadtverwaltung Hagen geprüft.

 

. Momentan sind in Hagen:

 

·         10 Fahrzeuge mit der Schadstoffgruppe 2 (rot) zugelassen.

 

·         348 Fahrzeuge mit der Schadstoffgruppe 1 (keine Plakette) zugelassen, die bei Umrüstung mindestens in die Schadstoffgruppe 2 (rot) kämen, falls sie nicht bereits umgerüstet sind. Schadstoffgruppen 3 und 4 sind bei entsprechender Umrüstung ebenfalls möglich.

 

·         1354 Fahrzeuge mit der Schadstoffgruppe 2 (rot) zugelassen, die bei Umrüstung mindestens in die Schadstoffgruppe 3 (gelb) kämen, falls sie nicht bereits umgerüstet sind. Schadstoffgruppe 4 ist bei entsprechender Umrüstung ebenfalls möglich.

 

Im günstigsten Fall sind folglich 10 Fahrzeuge von der Verschärfung der Umweltzone betroffen, im ungünstigsten Fall 1712 Fahrzeuge.

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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13.12.2012 - Rat der Stadt Hagen