Beschlussvorlage - 0997/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Weiterführung der Außenstelle des Rahel-Varnhagen-Kollegs der Stadt Hagen in der Stadt Menden- Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Menden
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Schulausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
11.12.2012
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
13.12.2012
|
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung, die Gegenstand der Sitzungsniederschrift ist, mit der Stadt Menden weiterzuführen.
Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes.
Der Beschluss wird bis zum 31.01.2013 umgesetzt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Im Rahmen der weiteren kommunalen Zusammenarbeit wird die Weiterführung der Außenstelle des Rahel-Varnhagen-Kollegs der Stadt Hagen in der Stadt Menden angestrebt. Die Verwaltung hat hierzu eine geänderte öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Weiterführung der Außenstelle des Rahel-Varnhagen-Kollegs der Stadt Hagen in der Stadt Menden in Abstimmung mit der Schulleitung und der Stadt Menden verfasst.
Begründung
Auf Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Hagen und der Stadt Menden wird seit dem 01.08.1999 eine Außenstelle des Rahel-Varnhagen-Kollegs in der Stadt Menden unterhalten. Die Stadt Menden hat diese Vereinbarung zum 31.07.2012 mit dem Ziel einer Anpassung gekündigt.
Da die Stadt Hagen Schulträger der Außenstelle des Rahel-Varnhagen-Kollegs in Menden ist, werden die SchülerInnen der dortigen Außenstelle bei der Bemessung der Bildungspauschale für die Stadt Hagen finanziell berücksichtigt. Ziel der Stadt Menden ist es, eine finanzielle Beteiligung aus der für die Stadt Hagen gewährten Bildungspauschale für die SchülerInnen in Menden zu erhalten. Aus Sicht der Stadt Hagen kann die finanzielle Beteiligung nur so weit gehen, dass kein Zuschuss entsteht (siehe Berechnungsbogen zu der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung). Die so errechneten anteiligen Gebäudekosten werden aus der Bildungspauschale finanziert.
Die verbleibenden Sachkosten der Außenstelle werden weiterhin durch die Stadt Menden getragen.
Nach dem Durchschnitt der letzten Jahre besuchen rund 50 SchülerInnen die Außenstelle in Menden. Diese Schülerzahl ist nicht ausreichend, um ein eigenständiges Weiterbildungskolleg seitens der Stadt Menden zu errichten. Im Rahmen der weiteren kommunalen Zusammenarbeit wird daher die Weiterführung der Außenstelle des Rahel-Varnhagen-Kollegs der Stadt Hagen in Menden angestrebt.
Die als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde so mit der Stadt Menden abgestimmt. Sie berücksichtigt die konkreten Erfordernisse für den Unterrichtsbetrieb in Menden. Der Vertragstext wurde auf Grundlage der bisher abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung konzipiert.
Der Schulausschuss der Stadt Menden hat am 13.11.2012 dem Rat der Stadt Menden empfohlen, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Weiterführung der Außenstelle des Rahel-Varnhagen-Kollegs zu beschließen. Der Rat der Stadt Menden wird voraussichtlich am 11.12.2012 einen entsprechenden Beschluss fassen.
Die abzuschließende öffentlich-rechtliche Vereinbarung bedarf der Genehmigung durch die Bezirksregierung in Arnsberg. Die Schulaufsichtsbehörde wurde vorab informiert. Einwände gegen die Vereinbarung sind nach dortiger Auskunft nicht zu erwarten.
Das Rahel-Varnhagen-Kolleg unterhält zurzeit außerdem Außenstellen in Hemer und Lüdenscheid.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | konsumtive Maßnahme |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
x | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
1. Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 2117 | Bezeichnung: | Gymnasien, Kollegs |
Produkt: |
| Bezeichnung: |
|
Kostenstelle: | 210407 | Bezeichnung: | Rahel-Varnhagen-Kolleg |
| Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) | Bildungspauschale | 0 | -6260,96 | Jährliche Anpassung | Jährliche Anpassung |
Aufwand (+) | 542201 | 0 | 6260,96 | Jährliche Anpassung* | Jährliche Anpassung* |
Eigenanteil |
| 0 | 0 | | |
* Die Aufwendungen sind durch die Bildungspauschale finanziert.
Die Stadt Menden erhält von der Stadt Hagen dazu pro Schuljahr einen jährlich fortzuschreibenden Betrag, der sich auf Grundlage des schülerbezogenen Ansatzes der Bildungspauschale abzüglich der Aufwendungen der Stadt Hagen bezogen auf das jeweils vorherige Schuljahr errechnet (s. Berechnungsbogen).
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
x | Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
gez. Jörg Dehm - Oberbürgermeister | gez. Dr. Christian Schmidt Erster Beigeordneter |
|
|
Bei finanziellen Auswirkungen: | gez. Christoph Gerbersmann Stadtkämmerer
|
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
33,8 kB
|
