Beschlussvorlage - 1120/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
37. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 25 Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeitung:
- Markus Gruß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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13.12.2012
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt,
1. ____________________________
2. ____________________________
als stimmberechtigte Abgeordnete zur 37. ordentlichen Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 23. bis 25. April 2013 in Frankfurt am Main zu entsenden.
Als Gäste = nicht stimmberechtigte Abgeordnete werden an der Versammlung teilnehmen:
1. _______________________
2. _______________________
3. _______________________
usw.
Der Beschluss wird am Tag nach der Ratssitzung umgesetzt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Für die vom 23. bis 25. April 2013 in Frankfurt am Main stattfindende 37. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages sind 2 stimmberechtigte Abgeordnete zu wählen. Daneben können Gäste als nicht stimmberechtigte Abgeordnete an der Versammlung teilnehmen.
Begründung
Die 37. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages findet vom 24. bis 25. April 2013 in Frankfurt am Main statt.
Der voraussichtliche Zeitplan (Stand 27.11.2012) sieht folgenden Ablauf der Versammlung vor. Das Thema der Hauptversammlung steht zurzeit noch nicht fest:
Dienstag, 23.04.2013
09.30 Uhr Gruppenbesprechungen des Präsidiums
10.30 Uhr Sitzung Präsidium
13.30 Uhr Gruppenbesprechungen des Hauptausschusses
14.00 Uhr Hauptausschuss-Sitzung
Ca. 16.00 Uhr Gruppenbesprechungen der Hauptversammlung
Mittwoch, 24.04.2013
09.30 Uhr Hauptversammlung I. Teil
14.30 Uhr Foren
20.00 Uhr Abendveranstaltung der Stadt Frankfurt am Main für die Teilnehmer/innen der Hauptversammlung
Donnerstag, 25.04.2013
10.00 Uhr Hauptversammlung II. Teil
Ende gegen 12.30 Uhr.
Gem. § 6 Abs. 2 der Satzung des deutschen Städtetages kann die Stadt Hagen aufgrund ihrer Einwohnerzahl 2 Abgeordnete mit Stimmrecht zur Hauptversammlung entsenden. Die Hälfte der Abgeordneten soll aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaften bestehen. Der Hauptausschuss bittet, bei der Entsendung von Delegierten und Gastdelegierten zur Hauptversammlung Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Sitzen in den Vertretungskörperschaften zu berücksichtigen.
Neben den stimmberechtigten Abgeordneten können wie in den vergangenen Jahren auch Gäste ohne Stimmrecht zur Versammlung teilnehmen.
Zusätzlich zu den stimmberechtigten Abgeordneten sind gem. § 6 Abs. 3 der Satzung des Deutschen Städtetages auch die stimmberechtigten Mitglieder des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages stimmberechtigt. Dieses ist für Hagen Herr Oberbürgermeister Jörg Dehm.
An den letzten beiden Hauptversammlungen haben teilgenommen:
35. ordentliche Hauptversammlung in Bochum:
Frau Ellen Neuhaus und Herr Jochen Weber als stimmberechtigte Abgeordnete; Frau Brigitte Kramps und die Herren Jörg Meier, Tycho Oberste-Berghaus, Markus Hammer, Rolf Römer und Sebastian Kayser als Gäste.
36. ordentliche Hauptversammlung in Stuttgart
Herr Oberbürgermeister Jörg Dehm und Herr Mark Krippner als stimmberechtigte Abgeordnete;
Frau Katrin Helling-Plahr und Herr Rolf Klinkert als Gäste.
Der Deutsche Städtetag hat um eine Meldung der stimmberechtigten Abgeordneten und Gäste bis zum 15.01.2013 gebeten.
Es werden Fahrt- und Übernachtungskosten anfallen, deren Höhe im Vorfeld jedoch noch nicht beziffert werden kann.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen (sh. Hinweis in der Vorlage = Fahrt- und Übernachtungskosten) |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive Maßnahme |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
X | Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
gez. Oberbürgermeister Jörg Dehm | gez. Christoph Gerbersmann, Stadtkämmerer |
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