Beschlussvorlage - 1103/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung eines 1 1/2jährigen Aufbaubildungsganges "berufsbegleitende Weiterbildung von Erzieherinnen und Erziehern zur Fachkraft für inklusive Bildungs- und Erziehungsarbeit"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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11.12.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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13.12.2012
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Beschlussvorschlag
Gemäß § 81 sowie § 22 des Schulgesetzes NRW (SchulG) vom 15.02.2005 (GV.NRW. S. 102) wird der 1½jährigen Aufbaubildungsganges berufsbegleitende Weiterbildung von Erzieherinnen und Erziehern zur Fachkraft für inklusive Bildungs- und Erziehungsarbeit am Käthe-Kollwitz-Berufskolleg in Teilzeitform einzügig ab dem 01.02.2013 als Schulversuch errichtet.
Der Beschluss wird zum 01.02.2013 umgesetzt.
Sachverhalt
Begründung
Die Schulleitung des Käthe-Kollwitz-Berufskollegs hat der Verwaltung vorgeschlagen, den aufgeführten Bildungsgang als Schulversuch ab dem 01.02.2013 zu errichten.
Die Schulkonferenz hat am 01.10.2012 den erforderlichen Beschluss gefasst. Nähere Informationen zu dem Bildungsgang können den beigefügten Anlagen entnommen werden.
Schülerfahrtkosten entstehen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nicht.
Der Anteil der Stadt Hagen als Schulträger an den Lernmitteln im Rahmen der Vorschriften des § 96 Schulgesetz i.V.m. der dazugehörigen Verordnung beträgt pro SchülerIn für die Gesamtdauer des Aufbaubildungsganges 40 . Innerhalb des Lernmittelbudgets der Schule ist aufgrund leicht gesunkener Schülerzahlen anderer Bildungsgänge die Finanzierung gegeben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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381,7 kB
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