Beschlussvorlage - 1103/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gemäß § 81 sowie § 22 des Schulgesetzes NRW (SchulG) vom 15.02.2005  (GV.NRW. S. 102)  wird der 1½jährigen Aufbaubildungsganges „berufsbegleitende Weiterbildung von Erzieherinnen und Erziehern zur Fachkraft für inklusive Bildungs- und Erziehungsarbeit“ am Käthe-Kollwitz-Berufskolleg in Teilzeitform einzügig ab dem 01.02.2013 als Schulversuch errichtet.

 

Der Beschluss wird zum 01.02.2013 umgesetzt.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Schulleitung des Käthe-Kollwitz-Berufskollegs hat der Verwaltung vorgeschlagen, den aufgeführten Bildungsgang als Schulversuch ab dem 01.02.2013 zu errichten.

Die Schulkonferenz hat am 01.10.2012 den erforderlichen Beschluss gefasst. Nähere Informationen zu dem Bildungsgang können den beigefügten Anlagen entnommen werden.

 

Schülerfahrtkosten entstehen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nicht.

 

Der Anteil der Stadt Hagen als Schulträger an den Lernmitteln im Rahmen der Vorschriften des § 96 Schulgesetz i.V.m. der dazugehörigen Verordnung beträgt pro SchülerIn für die Gesamtdauer des Aufbaubildungsganges 40 €. Innerhalb des Lernmittelbudgets der Schule ist aufgrund leicht gesunkener Schülerzahlen anderer Bildungsgänge die Finanzierung gegeben.  

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

gez. Jörg Dehm, Oberbürgermeister

gez. Dr. Christian Schmidt, Erster Beigeordneter

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

11.12.2012 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

13.12.2012 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen