Beschlussvorlage - 1062/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Kooperationsvereinbarung zur Sammlung von Alttextilien im Hagener Stadtgebiet
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Sabine Garmann
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt; HEB - Hagener Entsorgungsbetrieb
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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29.11.2012
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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13.12.2012
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Beschlussvorschlag
Die HEB GmbH wird im Rahmen des bestehenden Entsorgungsvertrages beauftragt, zur ordnungsgemäßen und hochwertigen Verwertung von Alttextilien und Altschuhen ein flächendeckendes Containersammelsystem für Alttextilien und -schuhe in Hagen aufzubauen und sich hierzu der in Hagen bereits länger tätigen gemeinnützigen ortsansässigen Organisationen zu bedienen.
Realisierungstermin: 01.01.2013.
Sachverhalt
Begründung
Am 1.6.2012 ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Kraft getreten und bietet für Gewerbebetriebe die Grundlage, Wertstoffe auch aus privaten Haushalten zu erfassen. Gemäß neuem KrWG sind diese sogenannten gewerblichen Sammlungen lediglich der zuständigen Abfallbehörde im Umweltamt der Stadt Hagen spätestens drei Monate vor der beabsichtigten Aufnahme der Sammlung anzuzeigen und entsprechende Unterlagen zur Prüfung durch diese Behörde vorzulegen. Im Rahmen der Anzeigenbearbeitung erhält der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu der beabsichtigten gewerblichen Sammlung abzugeben.
Im Zuge der neuen Gesetzgebung ist es deutschlandweit zu einer Anzeigenflut von gewerblichen Sammlungen, insbesondere für die Abfallfraktion Altkleider gekommen. Allein für das Stadtgebiet Hagen liegen mit Stand Mitte November 2012 insgesamt 19 Anzeigen von Sammlern vor, die über Container Alttextilien sammeln wollen. Hintergrund ist hierbei, dass die Erlöse für diesen Wertstoff seit einiger Zeit recht hoch sind. Es handelt sich also derzeit um ein lukratives Geschäft, so dass zwangsläufig Begehrlichkeiten geweckt werden. Im Ergebnis ist ein Wildwuchs an verschiedenen uneinheitlichen Containern festzustellen, die das Stadt- und Ortsbild nachhaltig beeinträchtigen. Im Hagener Stadtgebiet wurden bisher ca. 250 illegal aufgestellte Container eingezogen. Auffällig sind auch die Verschmutzungen bei den aufgestellten Containern, wenn die bedarfsgerechte Leerung nicht erfolgt. Da die Altkleidersammlung zunehmend größere Erträge verspricht, ist die Zunahme „schwarzer Schafe“ auch nicht verwunderlich: Gewerbliche Sammler täuschen oft eine Gemeinnützigkeit vor, um die gesammelte Ware dann gewinnbringend für sich selbst zu veräußern.
Die gemeinnützigen Organisationen sammeln seit mehreren Jahrzehnten Alttextilien und Schuhe in Deutschland. Auch diese Sammlungen müssen nach neuer Gesetzeslage bei der Behörde angezeigt werden und sind der gewerblichen Sammlung rechtlich gleichgestellt. Durch den gemeinnützigen Hintergrund der Sammlung werden diese in der Bevölkerung sehr gut angenommen und entsprechend unterstützt. Die eingesammelten Mengen finden dabei zum Teil tatsächlich Verwendung für karitative Zwecke (Altkleiderkammer, Second-hand-shops). Die überwiegende Menge wird jedoch an professionelle Verwerter abgegeben und je nach Qualität vermarktet. Die hierbei erzielten Erlöse fließen in die sozialen Aufgaben der gemeinnützigen Organisationen und bilden damit eine wichtige Säule zur Finanzierung der ehrenamtlich geprägten sozialen Arbeit.
Der Gesetzgeber hat die Position der Kommunen dadurch gestärkt, dass den gewerblichen Sammlungen keine „überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen dürfen“. Dies ist der Fall, wenn die Sammlung in ihrer konkreten Ausgestaltung, auch im Zusammenwirken mit anderen Sammlungen, die Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gefährdet. Eine solche Gefährdung ist anzunehmen, wenn die Erfüllung der Entsorgungspflichten zu wirtschaftlich ausgewogenen Bedingungen verhindert oder die Planungssicherheit und Organisationsverantwortung wesentlich beeinträchtig wird.
Eine wesentliche Beeinträchtigung der Planungssicherheit und Organisationsverantwortung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers ist insbesondere anzunehmen, wenn durch die gewerbliche Sammlung Abfälle erfasst werden, für die der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger oder der von diesem beauftragte Dritte eine haushaltsnahe oder sonstige hochwertige getrennte Erfassung und Verwertung der Abfälle durchführt.
Dies gilt nicht, wenn die vom gewerblichen Sammler angebotene Sammlung und Verwertung der Abfälle wesentlich leistungsfähiger ist als die von dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder dem von ihm beauftragten Dritten bereits angebotene oder konkret geplante Leistung.
Im Rahmen des bereits bestehenden Entsorgungsvertrages wird die HEB GmbH ein System ausbauen, das die in Hagen schon seit langem tätigen gemeinnützigen Organisationen derzeit schon betreiben. Es besteht Einverständnis mit einer Einbindung Dritter. Die Kooperationspartner sammeln und verwerten dann zukünftig gemeinsam Altkleider und -schuhe. Damit können die Beteiligten nachhaltig sicherstellen, dass mehr Altkleider gesammelt, Mengen gebündelt und stabile Erlöse erzielt werden. Die Einzelheiten sind sodann vertraglich zwischen der HEB GmbH und den gemeinnützigen Organisationen als Dritte zu regeln. Erste konstruktive Gespräche zwischen den Beteiligten sind bereits erfolgt.
Für eine derartige Kooperation sprechen auch ökologische Gründe. Die Wiederverwendung von Altkleidern schont Ressourcen und liefert damit einen wertvollen Beitrag zur Abfallvermeidung. Nur unter der Führung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers kann zukünftig die sachgemäße und umweltverträgliche Verwertung der Wertstoffe entsprechend den geltenden Bestimmungen sicher gewährleistet werden.
