Beschlussvorlage - 1047/2012

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der VI. Nachtrag zum Tarif vom 21.12.2005 zu § 1 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Stadt Hagen - Verwaltungsgebührensatzung - vom 21.12.2005 wird beschlossen, wie er als Anlage 1 Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 1047/2012) ist.

 

 

Realisierungstermin: 01.01.2013.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

Eine verwaltungsinterne Abfrage ergab die nachfolgend dargestellten Änderungen zum Tarif vom 21.12.2005 zu § 1 Abs. 1 der Verwaltungsgebührensatzung.

 

 

 

Begründung

 

1. Änderung der lfd.- Nr 13 c):

 

Die Formulierung ist gegenüber der bisherigen Fassung etwas verkürzt, weil für zahnärztliche Gutachten keine personelle Kapazität mehr vorgehalten wird. Die Gebührenhöhe ist dem durchschnittlichen tatsächlichen Aufwand für die insbesondere funktionsdiagnostischen Leistungen angepasst, der bei unterschiedlicher Häufigkeit zwischen dem 1,1-fachen und dem 4-fachen Satz liegt.

 

 

2. Änderung der lfd.-Nr. 14:

 

Gemäß Ministerialblatt (MBl.NRW), Ausgabe 2012 Nr. 19 vom 12.07.2012 sind die Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land NRW zu erhebenden Verwaltungsgebühren für den gehobenen Dienst auf 58 Euro angehoben worden.

 

 

3. Änderung der lfd.-Nr. 19:

 

Es erfolgt die Ergänzung des Wortes „Bebauungspläne“ an dieser Stelle, da die bisherige Regelung gemäß der lfd.-Nr. 21.4 entfällt. Der Download rechtsverbindlicher Bebauungspläne ist über die Internetseite der Stadt Hagen möglich.

 

Der angegebene Satz soll gestrichen werden, da eine Einschränkung des Nutzungsumfangs für die nicht gewerbliche Nutzung nicht mehr zeitgemäß ist.

 

 

4. Änderung der lfd.-Nr. 21:

 

Die laufenden Nummern 21.3.1, 21.3.2, 21.4 und 21.5 sind über die lfd.-Nr. 19 mit abgedeckt und können daher ersatzlos gestrichen werden.

 

Da es ab 2013 wieder einen qualifizierten Mietspiegel in Hagen geben wird, wird die lfd.-Nr. 21.6 wieder eingeführt. Bis einschließlich 2010 ist die Abgabe des qualifizierten Mietspiegels als Druck bereits gegen eine Gebühr von 10 Euro erfolgt.

 

 

 

Eine Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Regelung ist in der Anlage 2 beigefügt.

 

 

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.      Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

4140

Bezeichnung:

Gesundheitswesen

Produkt:

1.41.40.03

Bezeichnung:

Gutachten

Teilprodukt

1.41.40.03.03

Bezeichnung

Sonstige ärztl. Gutachten

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

431100

3.600,- €

€

€

€

Aufwand (+)

 

€

€

€

€

Eigenanteil

 

€

€

€

€

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

 

 

 

 

Teilplan:

5111

Bezeichnung:

Geoinformationen

Produkt:

1.51.11.02

Bezeichnung:

Geobasisdaten-Liegenschaftskataster

Teilprodukt

1.51.11.02.02

Bezeichnung:

Geobasisdaten - extern

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

431100

150,- €

€

€

€

Aufwand (+)

 

€

€

€

€

Eigenanteil

 

€

€

€

€

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

 

 

Teilplan:

3111

Bezeichnung:

Grundversorgung/Leist. nach dem XII SGB

Produkt:

1.31.11.01

Bezeichnung:

Leistungen f. Pflegebedürftige i. E.

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

431100

50,- €

€

€

€

Aufwand (+)

 

€

€

€

€

Eigenanteil

 

€

€

€

€

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

29.11.2012 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

13.12.2012 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen