Beschlussvorlage - 0903/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
IV. Nachtrag zur Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hagen, der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB30 - Rechtsamt
- Bearbeitung:
- Sonja Bendicks
- Beteiligt:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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23.10.2012
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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30.10.2012
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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31.10.2012
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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07.11.2012
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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21.11.2012
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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29.11.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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13.12.2012
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Im Zuge der Beratung des III. Nachtrages zur Geschäftsordnung des Rates wurde in Bezug auf die Regelung in § 9 (Niederschrift) der Geschäftsordnung von Seiten der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und HA Aktiv in Anlehnung an die Geschäftsordnungsregelungen anderer Städte (z.B. Duisburg und Köln) der Vorschlag in die Diskussion eingebracht, das Abstimmungsverhalten der Ratsmitglieder in aufgeschlüsselter Form in der Niederschrift zu dokumentieren.
Der Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gemäß Schreiben vom 20.01.2012 ging dahin, die Regelung in § 9 Abs. 1 Buchst. d), fünfter Spiegelstrich in Anlehnung an die Formulierung aus der Geschäftsordnung der Stadt Duisburg so zu fassen, dass die Niederschrift enthalten müsse
- die Beschlüsse, die Wahl- und Abstimmungsergebnisse (bei nicht geheimen Abstimmungen mit Angabe des Stimmergebnisses jeweils der Fraktionen, Gruppen, der übrigen einzelnen Ratsmitglieder sowie der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters.
Es wurde diesbezüglich eine Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg (Kommunalaufsicht) eingeholt. Die Bezirksregierung kommt in ihrer Stellungnahme vom 06.09.2012 (Anlage 2) zu dem Ergebnis, dass aus dortiger Sicht die Protokollierung der Abstimmungsergebnisse rechtlich unbedenklich sei.
Aufgrund dieser Stellungnahme der Bezirksregierung wird nunmehr eine Änderung des § 9 Abs. 1 Buchst. d) der Geschäftsordnung in der Weise vorgeschlagen, dass das Abstimmungsverhalten künftig in der Niederschrift - anders als bei dem Sonderfall einer namentlichen Abstimmung - getrennt nach Fraktionen bzw. Gruppen dokumentiert wird; lediglich für Einzelratsmitglieder, welche nicht für eine namentlich benannte Partei oder Wählergruppierung dem Rat angehören, sowie den Oberbürgermeister ergibt sich daraus eine namentliche Zuordnung ihres Abstimmungsverhaltens.
Auf die Erstellung von Niederschriften über die Sitzungen der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse findet diese Neuregelung über § 25 der Geschäftsordnung entsprechende Anwendung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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13,7 kB
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2
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öffentlich
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92,6 kB
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