Beschlussvorlage - 0546/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
18. Nachtrag zur Hauptsatzung vom 12. Mai 2000hier: Neufassung des § 23 der Hauptsatzung - Öffentliche Bekanntmachung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB30 - Rechtsamt
- Bearbeitung:
- Sonja Bendicks
- Beteiligt:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Lenkungsgruppe
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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29.11.2012
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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13.12.2012
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Mit Blick auf den vom Land geforderten Haushaltsausgleich ab 2016 und den gerade erstellten Haushaltssicherungsplan sind weitere Konsolidierungsbemühungen notwendig.
Die Stadt Hagen veröffentlicht bisher alle öffentlichen amtlichen Bekanntmachungen und Bauausschreibungen in den örtlichen Tageszeitungen. Hierdurch sind im Durch-schnitt der letzten 3 Jahre Kosten von rd. 30.000,-- pro Jahr entstanden.
Die Bestimmung des § 4 Abs. 1 a) der Bekanntmachungsverordnung BekanntmVO räumt den Gemeinden auch die Möglichkeit der Herausgabe eines eigenen Amtsblattes ein, um öffentliche Bekanntmachungen zu vollziehen.
Die Verwaltung hat jetzt diese Alternative geprüft und schlägt vor, künftig ein Amtsblatt der Stadt Hagen herauszugeben.
· Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf, freitags
· Die Auflage liegt zunächst bei 500 Exemplaren und wird, falls erforderlich, der Nachfrage angepasst. Im Durchschnitt rechnet die Verwaltung mit 4 Seiten Umfang.
· Der Druck erfolgt im Schnelldruckverfahren in der hauseigenen Druckerei.
· Das Amtsblatt wird im Rathaus I kostenlos ausgelegt. Eine Auslage an weiteren Stellen ist mit Blick auf den dadurch erhöhten Termindruck / Redaktionsschluss nicht ratsam.
· Ein Bezug im Abonnement wird angeboten (30,-- /jährlich).
· Gleichzeitig erfolgt eine Veröffentlichung im Internet unter www.hagen.de
Die Herausgabe eines solchen Amtsblattes, wie es der Vorlage als Muster (Anlage 2) beigefügt ist, würde zu einer jährlichen Einsparung von rd. 20.000,-- führen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive Maßnahme |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
X | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
1. Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 1.11 | Bezeichnung: | Innere Verwaltung |
Produkt: | 1.11.11 | Bezeichnung: | Öffentlichkeitsarbeit |
Kostenstelle: | - | Bezeichnung: | - |
| Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) |
| 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufwand (+) | 543500 | - 20.000 | - 20.000 | -20.000 | -20.000 |
Eigenanteil |
| - 20.000 | - 20.000 | -20.000 | -20.000 |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
gez. | gez. |
Jörg Dehm Oberbürgermeister | Thomas Huyeng Beigeordneter |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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15,2 kB
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2
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öffentlich
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733,3 kB
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