Beschlussvorlage - 0354/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die Veränderungssperre nach § 14 BauGB für den Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12/68 –Industriegelände Aske- 1. und 2. Nachtrag, 3. und 4. Änderung.

Die Satzung über die Veränderungssperre ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

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Sachverhalt

(Auf diesen Text klicken und überschreiben: Hier bitte eine Kurzfassung zur Begründung/ zum Sachverhalt eintragen (max. 1 Seite!). Bitte auch Seite 2 "Begründung" bearbeiten. )


Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 3.6.2004 die Einleitung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12/68 –Industriegelände Aske- 1. und 2. Nachtrag, 3. und 4. Änderung beschlossen. Dieser Beschluß wurde am 26.6.2004 ortsüblich öffentlich bekanntgemacht.

 

Begründung:

Der ursprüngliche Bebauungsplan Nr. 12/68 –Industriegelände Aske- wurde am 4.11.1969 rechtsverbindlich. In der Folgezeit wurde diese Satzung mehrfach geändert/ergänzt.

So wurden mit dem 1. Nachtrag/Änderung (rechtsverbindlich seit dem 14.2.1973) und dem 2. Nachtrag/Änderung (rechtsverbindlich seit dem 6.7.1983) der Bebauungsplan an die veränderte Straßenführung sowie an die erforderlich Erweiterung einer überbaubaren Fläche angepaßt.

Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes (rechtsverbindlich seit dem 31.10.1998) wurde auf den geänderten Verlauf der  Asker Straße reagiert.

Die 4. Änderung des Bebauungsplanes (rechtsverbindlich seit dem 17.6.2000) befaßte sich mit der Zulässigkeit von Verkaufsflächen für den Einzelhandel.

Ziel des 5. Änderungsverfahren des Bebauungsplanes ist, eine gewerbliche Fläche im nordwestlichen Plangebiet zu erweitern. Bisher ist hier eine Grünfläche festgesetzt.

Dieses Verfahren dauert z.Z. noch an.

 

Ziel des 6. Änderungsverfahrens ist es, einen “Negativkatalog” zu erstellen, damit dieses Industriegebiet für Betriebe vorgehalten werden kann, deren Unterbringung in anderen Baugebieten nicht möglich ist. Industriegebiete dienen ursprünglich der Ansiedlung/Unterbringung  von Gewerbebetrieben, die aufgrund ihres mit der Nutzung verbundenen Nutzungscharakters/Störgrades in anderen Baugebieten unzulässig sind.

Diese Bearbeitung dauert z.Z. noch an.

 

Der Verwaltung lag folgender Antrag vor:

Nutzungsänderung einer Gewerbehalle (Werkzeugproduktion) zu zwei Veranstaltungsräumen für max. 400 bzw. 500 Personen

Die Entscheidung über diesen Antrag wurde gemäß § 15 BauGB zurückgestellt, da das Vorhaben nicht den zukünftigen Festsetzungen entspricht und somit zu befürchten ist, daß die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde.

 

Der Erlaß einer Veränderungssperre ist somit für den Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12/68 –Industriegebiet Aske- 1. und 2. Nachtrag, 3. und 4. Änderung erforderlich.

 

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Beschlüsse

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18.05.2005 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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19.05.2005 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die Veränderungssperre nach § 14 BauGB für den Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12/68 –Industriegelände Aske- 1. und 2. Nachtrag, 3. und 4. Änderung.

Die Satzung über die Veränderungssperre ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

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25.05.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen