Beschlussvorlage - 1132/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Satzung über Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Hagen für das Jahr 2013 bis 2015 wird, wie sie als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage  (Ergänzungsvorlage zur Drucksachen-Nr.: 1132/2012) vom 29.11.2012 ist, beschlossen.

 

Realisierungstermin: 01.01.201

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Kurzfassung entfällt.

 

Begründung

 

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird festgelegt

für das Jahr 2013              auf 500 %

für das Jahr 2014              auf 510 %

für das Jahr 2015              auf 520 %.

 

Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird festgelegt

r die Jahre 2013 bis 2015 auf 375 %.

Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird festgelegt

r die Jahre 2013 bis 2015 auf 750 %.

 

 

Die Hebesätze wurden zuletzt zum Jahr 2011 erhöht.

Die Anhebung der Gewerbesteuer (Konsolidierungsmaßnahme 12_20.009) bewirkt im Haushaltsjahr 2013 eine Einnahmeverbesserung von 1.632.653 €, im Haushaltsjahr 2014 eine Einnahmeverbesserung von 3.367.724 € und im Jahr 2015 eine Einnahmeverbesserung von 5.204.353 € ausgehend vom Planansatz 2014.

 

Die Anhebung der Grundsteuer B um 220 Punkte (Konsolidierungsmaßnahme 12_20.006) bewirkt im Haushaltsjahr 2013 eine Einnahmeverbesserung von 14.100.755 €, ausgehend vom Planansatz 2012. Hierin sind die bisher geplante Anhebung um 15 Punkte unter derselben Maßnahmenummer sowie die Konsolidierungsmaßnahme 12_HEB.001 (2 Mio. €) enthalten.

Die Anhebung der Grundsteuer A um 110 Punkte bewirkt im Haushaltsjahr 2013 eine Einnahmeverbesserung von 27.811 €, ausgehend vom Planansatz 2012.

 

 

Anlage:

 

 

Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Hagen vom ___________

 

 

Aufgrund des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I, S. 2794), des § 16 des Gewerbesteuergesetzes vom 15.10.2002 (BGBl. I, S. 4167), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.12.2011 (BGBl. I, S. 2592) und des § 1 des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern vom 16.12.1981 (GV. NRW. S. 732/ SGV. NRW. 611) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/ SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.10.2012 (GV. NRW. S. 474), hat der Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung am __________ die nachstehende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

Die Hebesätze für die Grundsteuer werden für die Jahre 2013, 2014 und 2015 wie folgt festgesetzt:

 

a)               für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              375 v.H.

b)               für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                      750 v.H.

 

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird wie folgt festgesetzt:

 

a)               für das Jahr 2013                                                        500 v.H.

b)              für das Jahr 2014                                                        510 v.H.

c)               für das Jahr 2015                                                        520 v.H.

 

§ 2

Diese Satzung tritt am 1.1.2013 in Kraft.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Wie in der Vorlage dargestellt.

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Christoph Gerbersmann

Oberbürgermeister

Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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29.11.2012 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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29.11.2012 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen