Beschlussvorlage - 1132/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Hagen für die Jahre 2013 bis 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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29.11.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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29.11.2012
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Kurzfassung entfällt.
Begründung
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird festgelegt
für das Jahr 2013 auf 500 %
für das Jahr 2014 auf 510 %
für das Jahr 2015 auf 520 %.
Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird festgelegt
für die Jahre 2013 bis 2015 auf 375 %.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird festgelegt
für die Jahre 2013 bis 2015 auf 750 %.
Die Hebesätze wurden zuletzt zum Jahr 2011 erhöht.
Die Anhebung der Gewerbesteuer (Konsolidierungsmaßnahme 12_20.009) bewirkt im Haushaltsjahr 2013 eine Einnahmeverbesserung von 1.632.653 , im Haushaltsjahr 2014 eine Einnahmeverbesserung von 3.367.724 und im Jahr 2015 eine Einnahmeverbesserung von 5.204.353 ausgehend vom Planansatz 2014.
Die Anhebung der Grundsteuer B um 220 Punkte (Konsolidierungsmaßnahme 12_20.006) bewirkt im Haushaltsjahr 2013 eine Einnahmeverbesserung von 14.100.755 , ausgehend vom Planansatz 2012. Hierin sind die bisher geplante Anhebung um 15 Punkte unter derselben Maßnahmenummer sowie die Konsolidierungsmaßnahme 12_HEB.001 (2 Mio. ) enthalten.
Die Anhebung der Grundsteuer A um 110 Punkte bewirkt im Haushaltsjahr 2013 eine Einnahmeverbesserung von 27.811 , ausgehend vom Planansatz 2012.
Anlage:
Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Hagen vom ___________
Aufgrund des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I, S. 2794), des § 16 des Gewerbesteuergesetzes vom 15.10.2002 (BGBl. I, S. 4167), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.12.2011 (BGBl. I, S. 2592) und des § 1 des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern vom 16.12.1981 (GV. NRW. S. 732/ SGV. NRW. 611) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/ SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.10.2012 (GV. NRW. S. 474), hat der Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung am __________ die nachstehende Satzung beschlossen:
§ 1
Die Hebesätze für die Grundsteuer werden für die Jahre 2013, 2014 und 2015 wie folgt festgesetzt:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 375 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 750 v.H.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird wie folgt festgesetzt:
a) für das Jahr 2013 500 v.H.
b) für das Jahr 2014 510 v.H.
c) für das Jahr 2015 520 v.H.
§ 2
Diese Satzung tritt am 1.1.2013 in Kraft.
