Beschlussvorlage - 0546/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der 18. Nachtrag zur Änderung der Hauptsatzung vom 12. Mai 2000 wird beschlossen, wie er als Anlage 1 Gegenstand der Verwaltungsvorlage vom 12.10.2012 (Drucksachen-Nr. 0546/2012) ist.

 

Realisierungsdatum ist der 31.12.2012 .

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Mit Blick auf den vom Land geforderten Haushaltsausgleich ab 2016 und den gerade erstellten Haushaltssicherungsplan sind weitere Konsolidierungsbemühungen notwendig.

 

Die Stadt Hagen veröffentlicht bisher alle öffentlichen amtlichen Bekanntmachungen und Bauausschreibungen in den örtlichen Tageszeitungen. Hierdurch sind im Durch-schnitt der letzten 3 Jahre Kosten von rd. 30.000,-- € pro Jahr entstanden.

 

Die Bestimmung des § 4 Abs. 1 a) der Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO – räumt den Gemeinden auch die Möglichkeit der Herausgabe eines eigenen Amtsblattes ein, um öffentliche Bekanntmachungen zu vollziehen.

 

Die Verwaltung hat jetzt diese Alternative geprüft und schlägt vor, künftig ein „Amtsblatt der Stadt Hagen“ herauszugeben.

 

·         Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf, freitags

·         Die Auflage liegt zunächst bei 500 Exemplaren und wird, falls erforderlich, der Nachfrage angepasst. Im Durchschnitt rechnet die Verwaltung mit 4 Seiten Umfang.

·         Der Druck erfolgt im Schnelldruckverfahren in der hauseigenen Druckerei.

·         Das Amtsblatt wird im Rathaus I kostenlos ausgelegt. Eine Auslage an weiteren Stellen ist mit Blick auf den dadurch erhöhten Termindruck / Redaktionsschluss nicht ratsam.

·         Ein Bezug im Abonnement wird angeboten (30,-- €/jährlich).

·         Gleichzeitig erfolgt eine Veröffentlichung im Internet unter www.hagen.de

 

Die Herausgabe eines solchen Amtsblattes, wie es der Vorlage als Muster (Anlage 2) beigefügt ist, würde zu einer jährlichen Einsparung von rd. 20.000,-- € führen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.      Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

1.11

Bezeichnung:

Innere Verwaltung

Produkt:

1.11.11

Bezeichnung:

Öffentlichkeitsarbeit

Kostenstelle:

-

Bezeichnung:

-

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

0 €

0 €

0 €

0 €

Aufwand (+)

543500

- 20.000 €

- 20.000 €

-20.000 €

-20.000 €

Eigenanteil

 

- 20.000 €

- 20.000 €

-20.000 €

-20.000 €

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Thomas Huyeng

Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

29.11.2012 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

13.12.2012 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen