Beschlussvorlage - 1123/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den III. Nachtrag zur Satzung für das Jugendamt der Stadt Hagen, wie sie als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 1123/2012) vom 04.12.2012 ist.

 

Die Änderungen treten zum 01. 01. 2013 in Kraft.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Es besteht die Notwendigkeit, die Satzung für das Jugendamt der Stadt Hagen vom 24.02.1994 in der Fassung des Nachtrages vom 12.01.2004 in § 4 (Mitglieder) Absatz 3 (beratende Mitglieder)  bei den Punkten d und k zu verändern und um die Punkte l und m zu erweitern.

 

Zu den Ziffern d und k handelt es sich um eine Anpassung der Begrifflichkeiten. Das Wort „Arbeitsverwaltung“ wird in Ziffer d durch das Wort „Bundesagentur für Arbeit“ ersetzt.

Das Wort „ARGE“ wird in Ziffer k durch das Wort „Jobcenter“ ersetzt.

 

Mit der neuen Ziffer l soll ein Vertreter/eine Vertreterin des Integrationsrates dem Jugendhilfeausschuss angehören, der/ die vom Integrationsrat bestellt wird.

 

Bereits mit Beschluss des Rates vom 14.06.2010 wurden 2 Personen als sachkundige Einwohner (1 sachkundiger Einwohner und sein Vertreter) aus dem Integrationsrat für den Jugendhilfeausschuss benannt.

 

 

Mit der neuen Ziffer m soll dem Jugendhilfeausschuss ein Vertreter/eine Vertreterin des Jugendamtselternbeirates angehören, der/die vom Jugendamtselternbeirat bestellt wird.

Die Wahl eines Jugendamtselternbeirates ist nach § 9 KiBiz vorgesehen. Dieser wird von der Versammlung der Elternbeiräte gewählt. Die Elternbeiräte vertreten die Interessen der Elternschaft gegenüber dem Träger und der Leitung der Einrichtung. Nach § 9 Abs. 6 KiBiz ist dem Jugendamtselternbeirat vom Jugendamt bei wesentlichen die Kindertageseinrichtungen betreffenden Fragen die Möglichkeit der Mitwirkung zu geben. Mit der beratenden Teilnahme des Vertreters des Jugendamtselternbeirates soll gewährleistet sein, dass deren Probleme und Anliegen zeitnah im Ausschuss zum Thema gemacht werden können, um kompetent angegangen zu werden.

 

Die Besetzung des Jugendhilfeausschusses richtet sich hinsichtlich der beratenden Mitglieder ausschließlich nach § 71 SGB VIII und § 5 AG KJHG.

 

In § 5 Abs. 3 AG KJHG ist geregelt, dass durch die Satzung bestimmt werden kann, dass weitere sachkundige Frauen und Männer dem Jugendhilfeausschuss als  beratende Mitglieder angehören.

 

Einer entsprechenden Erweiterung der Satzung wie vorgeschlagen stehen also keine gesetzlichen Vorschriften entgegen.  

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

Rechtscharakter

X

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Dr. Schmidt

Oberbürgermeister

Erster Beigeordneter

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

12.12.2012 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

13.12.2012 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen