Beschlussvorlage - 1024/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbenennung Wohnbebauung Schmittewinkel, Fley
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB62 - Geoinformation und Liegenschaftskataster
- Bearbeitung:
- Andreas Henkel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Entscheidung
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05.12.2012
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Sachverhalt
Kurzfassung
Das im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 7/02 (548) Wohnbebauung Schmittewinkel als reines Wohngebiet ausgewiesene Gebiet wird nun von der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH erschlossen und von privaten Bauträgern/Bauherren mit Wohnhäusern bebaut.
Um den Häusern nach Fertigstellung eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung erteilen zu können, ist es erforderlich, die sie erschließende Verkehrsfläche mit einer Bezeichnung zu versehen.
Begründung
Das im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 7/02 (548) Wohnbebauung Schmittewinkel weist u.a. Verkehrsmischflächen (VM) aus.
Diese Verkehrsfläche erschließt nach ihrer Fertigstellung ein Gebiet, das entsprechend der Planung mit Wohnhäusern bebaut werden soll. Die in diesem Gebiet gelegenen Grundstücke sind vermessen und parzelliert.
Für einige Grundstücke sind bereits Anträge auf Erteilung einer Baugenehmigung eingereicht und zwischenzeitlich genehmigt worden.
Eine hausnummernmäßige Zuordnung dieser Vorhaben zu den umliegenden Straßen erscheint wegen des Umfanges des Projektes nicht zweckmäßig. Um den Häusern zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung jedoch eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung nach Straße und Hausnummer erteilen zu können, ist es erforderlich, die vorgenannte Verkehrsfläche mit einer eigenständigen Bezeichnung zu versehen.
Die örtlichen Planums-, Absteckungs- und Kanalarbeiten sind soweit fortgeschritten, dass das Benennungsverfahren eingeleitet werden kann.
Einige der hier zur Verfügung stehenden Gewannenbezeichnungen scheiden aus, weil ähnliche Namen schon existieren bzw. nicht gewünscht sind.
Aus diesem Grunde wurden folgende Bezeichnungen in einer interfraktionellen Gesprächsrunde der BV-Nord diskutiert:
Köppernweg, Rossweide, Auf der Linne, Fleyer Feld, Fleyer Wiese, Am Knippschildbach und Heugarten .
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass der Name "Heugarten" von der BV Hagen-Nord favorisiert wird.
Es bestehen aus fachlicher Sicht unter Berücksichtigung aller benennungsrelevanten Aspekte gegen diesen Vorschlag keine ordnungsrechtlichen Bedenken.
In Betrachtung der vorhandenen Straßenbezeichnungen im Gebiet Fley wird von der Verwaltung der Vorschlag der BV Hagen-Nord befürwortet, die Verkehrsfläche - im beigefügten Lageplan grau dargestellt- den Namen
Heugarten
zu geben.
Die Bezirksvertretung Hagen-Nord wird um einen entsprechenden Beschluss zur Straßenbenennung gebeten.
Zusammen mit dieser Begründung bedarf es zur Rechtssicherheit eines detaillierten Lageplanes, aus dem die exakte Fläche (im beigefügten Lageplan gerastert dargestellt) des zu benennenden Weges hervorgeht. Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des zu fassenden Beschlusses.
Die Linienführung ist gemäß planungsrechtlicher Festsetzung durch entsprechende Parzellierung gesichert.
Anlage: Übersichtsplan, Maßstab 1: 1.500
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
| Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
x | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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423,3 kB
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