Beschlussvorlage - 1094/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Kinderschutz in Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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12.12.2012
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Beschlussvorschlag
1. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Hagen beschließt die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes sowie den Ausbau der präventiven Hilfen entsprechend der Verwaltungsvorlage zum 01.01.2013.
2. Die für das Jahr 2012 kurzfristig vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel werden wie dargestellt eingesetzt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) am 1.1.2012 kamen eine Vielzahl von neuen Aufgaben und Verpflichtungen auf die Kommunen zu. Neben der Verpflichtung in jeder Stadt Netzwerkstrukturen unter Einbeziehung der Frühen Hilfen aufzubauen und zu koordinieren, sind u.a. die Angebote im Bereich der Prävention mit besonderem Augenmerk auf die Frühen Hilfen bedarfsgerecht auszubauen.
Das in der Vorlage dargestellte Angebots- und Maßnahmenkonzept stellt dabei eine Verbindung aus den ermittelten Maßnahmen des Jugendhilfeplanungskonzepts zum Kinderschutz in Hagen sowie den Anforderungen des BKischG her.
Die Novellierung des BKiSchG und die darin festgelegten Verpflichtungen sowie die vom Bund vorgesehene finanzielle Unterstützung der Kommunen für die Umsetzung des BKiSchG, geben der Stadt Hagen den Bewegungsfreiraum einer Finanzierung des Konzeptes.
Begründung
Mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) am 1.1.2012 kamen eine Vielzahl von neuen Aufgaben und Verpflichtungen auf die Kommunen zu. Neben der Verpflichtung in jeder Stadt Netzwerkstrukturen unter Einbeziehung der Frühen Hilfen aufzubauen und zu koordinieren, sind u.a. die Angebote im Bereich der Prävention mit besonderem Augenmerk auf die Frühen Hilfen bedarfsgerecht auszubauen.
Der Gesetzgeber erweitert gleichzeitig die Rahmenbedingungen des bisherigen § 8a SGB VIII für die Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung. So sind Handlungsvereinbarungen auch mit Einrichtungen und Diensten außerhalb der Jugendhilfe zu erarbeiten und alle Vereinbarungen zum Schutzauftrag regelmäßig zu überprüfen und zu überarbeiten. Des Weiteren sind die im Gesetz genannten insoweit erfahrenen Fachkräfte zu koordinieren und der Anspruch einer Beratung durch eine solche Fachkraft auch für Berufsgeheimnisträger und andere Personen, die beruflichen Kontakt mit Kinder sowie Jugendlichen stehen, sicher zu stellen.
Der Gesetzgeber fordert ferner eine Qualitätsentwicklung in allen Bereichen der Jugendhilfe und eine strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen.
Noch vor der Entwicklung des BKiSchG erteilte der Jugendhilfeausschuss im Jahr 2008 den Auftrag, eine Bestandserhebung, eine Bedarfsermittlung sowie daraus resultierend eine Maßnahmenplanung im Kontext Kinderschutz in Hagen durchzuführen. Bei der Betrachtung der Gesamtsituation des Kinderschutzes in Hagen wurde deutlich, dass wichtige präventive Angebote besonders in den Stadtbezirken und Sozialräumen nicht ausreichend vorhanden sind.
Angebote für jüngere Kinder bzw. Eltern mit jüngeren Kindern und Säuglingen sind auch heute noch unzulänglich vorhanden bzw. deren Finanzierung unsicher. Damit zeigt sich speziell im wichtigen Bereich der so genannten Frühen Hilfen ein Handlungsbedarf. Gleichzeitig sind präventive Angebote für verschiedene Zielgruppen wie Alleinerziehende, Familien mit Zuwanderungsgeschichte und ältere Kinder sowie Jugendliche aber auch für die so genannten Multiproblemfamilien ebenfalls nicht ausreichend ausgebaut.
Der Jugendhilfeausschuss beauftragte die Verwaltung in seiner Sitzung am 1.12.2009, die in der Vorlage 0991/2009 dargestellten Maßnahmen zum Kinderschutz im Austausch mit den freien Trägern auszuarbeiten und mit einem Finanzierungsplan zu versehen. In mehreren Abstimmungsgesprächen mit betroffenen Trägervertretern wurden ein Maßnahmenkatalog sowie ein Finanzierungsplan gemeinsam erarbeitet.
Parallel dazu erfolgte im Februar 2010 eine erste Beratung über Finanzierungsmöglichkeiten des Maßnahmenkataloges für den Bereich der präventiven und frühen Hilfen im Verwaltungsvorstand der Stadt Hagen. Ergebnis dieser Erörterung war, dass die präventiven Hilfeformen zu den freiwilligen Leistungen zählen und der Zustimmung der Bezirksregierung bedürfen. Vor diesem Hintergrunde entschied der Verwaltungsvorstand der Bezirksregierung nicht nur einen Finanzierungsplan sondern auch Überlegungen zum Wirksamkeitsnachweis der Hilfen anzubieten. Ein besonderes Augenmerk lag dabei auf einer möglichen Verringerung des Finanzvolumens im Bereich der Erziehungshilfen.
Obwohl in mehreren Fachexpertisen aufgezeigt wird, dass u.a. in den Erziehungshilfen durch den Ausbau präventiver Maßnahmen auf Dauer mit messbaren Einsparungen zu rechnen ist, lehnte die Bezirksregierung den Ausbau und die Finanzierung der präventiven und Frühen Hilfen im November 2011 zum zweiten Mal ab. Der Maßnahmenkatalog, der am 2.9.2011 dem Jugendhilfeausschuss vorlag, konnte deshalb bis jetzt nicht umgesetzt werden.
Die Novellierung des BKiSchG und die darin festgelegten Verpflichtungen sowie die vom Bund vorgesehene finanzielle Unterstützung der Kommunen für die Umsetzung des BKiSchG, geben der Stadt Hagen jetzt den Bewegungsfreiraum einer Finanzierung der präventiven Angebote und Maßnahmen.
In den städtischen Haushalt 2013 wurden deshalb 980.000 abzüglich der Fördermittel des Bundes in Höhe von 150.000 für die Umsetzung des BKiSchG und den Ausbau der präventiven Angebote eingestellt, so dass die Stadt Hagen 830.000 kommunale Mittel für den Kinderschutz aufbringt. Allerdings sind die Fördermittel des Bundes wie im Folgenden dargestellt geringer als zunächst erwartet ausgefallen.
Bundesmittel für die
Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen Und Familienhebammen:
2012 ca. 93.000
2013 ca. 130.800
2014 ff ca. 144.000
Mit Vertretern der öffentlichen Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der freien Träger sowie den Erziehungs- und Schwangerenberatungsstellen wurde am 5.11.2012 ein Konzept abgestimmt, dass auch den tatsächlichen Finanzierungsrahmen berücksichtigt. Dieses Konzept wird im späteren Text noch dargestellt.
Für den Erhalt der Bundesfördermittel haben allerdings sowohl der Bund als auch das Land NRW Förderrichtlinien aufgestellt.
Für die nachfolgenden drei Förderbereiche können Mittel beantragt werden:
1. Netzwerke mit Zuständigkeit Frühe Hilfen
2. Familienhebammen und vergleichbare Berufe im Gesundheitswesen (Familiengesundheitspfleger) im Kontext Frühe Hilfen
3. Ehrenamtstrukturen und eingebundene Ehrenamtliche im Kontext Frühe Hilfen
Die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern setzt allerdings eine Priorisierung in der Förderung voraus.
So sind zuerst Netzwerke respektive deren Koordination zu fördern bzw. sicher zu stellen, da sie Voraussetzung für den Einsatz von Familienhebammen sind. Die Organisation der verbindlichen Zusammenarbeit in den Netzwerken ist durch den öffentlichen örtlichen Jugendhilfeträger sicher zu stellen.
Erst danach sind Projekte mit Ehrenamtlichen oder sonstige Projekte förderfähig.
Des Weiteren sind ausschließlich Maßnahmen förderfähig, die nicht vor dem 1.1.2012 bestanden haben, mit Ausnahme von erfolgreichen Modellprojekten, die zu Regelangeboten ausgebaut werden sollen.
Die Kommunen sind außerdem aufgefordert ein Fachkonzept einzureichen, in dem eine sozialräumliche Ausrichtung sowie eine Nachhaltigkeit für die nächsten Jahre deutlich wird.
Das Fachkonzept für die Stadt Hagen beinhaltet, wie die Aufgaben aus dem BKiSchG sowie die Ergebnisse des Jugendhilfeplanungsprozesses aufeinander abgestimmt und umgesetzt werden sollen. Im Konzept wird dargestellt welche Angebote und Maßnahmen aus- bzw. aufzubauen sind, wie sich die Vernetzungslandschaft gestalten soll und für welche Aufgaben städtische personelle Ressourcen eingebracht werden. Im Nachfolgenden sind die Konzeptinhalte dargestellt.
Fachstelle für Kinderschutz
Die Stadt Hagen richtete am 1.11.2012 eine Fachstelle für Kinderschutz mit zwei Planstellen im Fachbereich Jugend und Soziales ein. Für die Umsetzung und Koordinierung der allgemeinen Aufgaben des BKiSchG ist eine der Planstellen seit Anfang November 2012 besetzt. Ab Januar 2013 wird eine weitere Planstelle für die Aufgaben im Bereich Frühe Hilfen eingerichtet.
Nachfolgend sind Aufgabenschwerpunkte der Mitarbeiter/Innen in der Fachstelle kurz dargestellt.
Aufgaben der Fachstelle für Kinderschutz
· Aufbau und Koordination eines Netzwerksystems im allgemeinen Kinderschutz sowie im Bereich der Frühen Hilfen
· Umsetzung des Konzeptes Kinderschutz in Hagen
· Umsetzung und Begleitung der Maßnahmen und Angebote im Bereich der Frühen Hilfen
- Erarbeitung, Überarbeitung und Überprüfung von Handlungsvereinbarungen gem. § 8a SGB VIII sowie die Erarbeitung von Handlungsvereinbarungen und Kooperationen mit Netzwerkpartnern außerhalb der Jugendhilfe
· Koordination der insoweit erfahrenen Fachkräfte
- weitere Aufgaben aus dem BKiSchG
- Teilnahme an Facharbeitskreisen sowie politischen Gremien
- Öffentlichkeitsarbeit
- Qualitätsentwicklung Kinderschutz und Frühe Hilfen
- Evaluation
- u.v.m.
Vernetzung und Netzwerkaufbau
Im BKiSchG nimmt die Vernetzung der Akteure im Kinderschutz eine zentrale Rolle ein. Im Gesamtkonzept des Landes NRW zur Finanzierung und Umsetzung des BKiSchG wird die Empfehlung gegeben ein Netzwerk mit Zuständigkeit für den Kinderschutz und eines für die Frühen Hilfen aufzubauen.
Die Stadt Hagen plant deshalb ein stadtweites strategisches Netzwerk für den Kinderschutz aufzubauen, an dem neben Vertretern der bereits existierenden Arbeitskreise die im § 3 des BKischG genannten Institutionen, Dienste und Personen zu beteiligen sind. In diesem Netzwerk sollen u.a. wechselseitige Informationen über das Angebots- und Aufgabenspektrum erfolgen und strukturelle Fragen der Angebotesgestaltung oder entwicklung geklärt und realisiert werden. Die Abstimmung bei Verfahren im Kinderschutz sowie eine schnelle Zusammenarbeit bei Kindeswohlgefährdungsfällen gehören ebenfalls zum Aufgabenspektrum des Netzwerkes.
Für die Frühen Hilfen soll ein auf diesen Bereich ausgerichtetes stadtweites sowie die einzelnen Sozialräume berücksichtigendes Vernetzungssystem aufgebaut werden. Dieses Netzwerk wird sich auf der Handlungsebene mit dem Aufbau der notwendigen Präventionskette sowie der Absprache, Entwicklung und Umsetzung von Angeboten, besonders in den Sozialräumen beschäftigen.
Angebots- und Maßnahmenkonzept
Mit Vertretern der öffentlichen Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der freien Träger sowie den Erziehungs- und Schwangerenberatungsstellen wurde am 5.11.2012 ein Angebots- und Maßnahmenkonzept abgestimmt,
Das abgestimmte Konzept stellt dabei eine Verbindung aus den ermittelten Maßnahmen des Jugendhilfeplanungskonzepts sowie den Anforderungen des BKiSchG her.
Neben der Koordinierung der Netzwerksysteme und dem Ausbau Frühe Hilfen werden in dem Konzept Maßnahmen zum Aufbau einer Präventionskette über die frühen Hilfen hinaus als wichtig angesehen und sollen daher zukünftig gefördert werden. Die Präventionskette beginnt mit der Unterstützung werdender Eltern, bezieht Familien mit Säuglingen sowie Kleinkindern ein und bietet Angebote für Schulkinder und Jugendliche als auch deren Eltern.
Der Ausbau der Frühen Hilfen und präventiven Maßnahmen hat dabei als wichtigstes Ziel, den flächendeckenden sozialräumlichen orientierten Ausbau von Präventionsangeboten und den Aufbau einer durchgängigen Präventionskette zu erreichen, um frühzeitig Kindeswohlgefährdungsfälle zu verhindern. Ein weiteres Ziel ist es aber auch, teure Erziehungshilfefälle abzuschwächen bzw. zu verhindern und dadurch die finanziellen Aufwendungen der Kommune für die Erziehungshilfen zu senken.
Um diese Ziele zu erreichen sind neben den auf- und auszubauenden Angeboten und Maßnahmen auch bestehende Regelsysteme wie z.B. die unterschiedlich ausgerichteten Beratungsstellen zu erhalten. Diese Regelsysteme sind besonders durch ihren eigenen Zugang zu Kindern, Jugendlichen und Familien in Problemsituationen, ein wichtiger Bestandteil der Präventionskette. Wenn diese Systeme keine ausreichende Finanzierung für ihre Regelangebote mehr erhalten würden, käme es zu gravierenden Lücken in der Kette, die sich durch keine anderen Angebote ausgleichen ließen.
Willkommensbesuche
Mit diesem wichtigen niederschwelligen Zugang zu Familien mit Neugeborenen startete der Kinderschutzbund im Jahr 2008. Rund 80% der Zielgruppe nahmen seitdem das Angebot eines Hausbesuches durch geschulte ehrenamtliche Mitarbeiterinnen des Kinderschutzbundes an.
Die Finanzierung erfolgt nach einer Anschubfinanzierung durch das Land NRW seit 2009 ausschließlich durch Spendengelder, so dass immer wieder die weitere Durchführung der Besuche aufgrund der unsicheren Finanzierung gefährdet war.
Die Willkommensbesuche sollen durch den Einsatz der Fördermittel des Bundes eine stabile Finanzierung erhalten. Dabei wird das Angebot der Willkommensbesuche auch weiterhin allen Hagener Familien mit Säuglingen zu Verfügung stehen. Die Besuche richten sich allerdings zukünftig sozialräumlicher aus und werden sehr eng mit den vor Ort tätigen Einrichtungen, sowie anderen Angebote in der vorgesehenen Präventionskette zusammenarbeiten.
Familienhebammen
Im Jahr 2009 konnte die Stadt Hagen aufgrund ihrer Finanzsituation die Stelle der städtischen Familienhebamme nicht neu besetzen. Der Caritasverband Hagen entwickelte daraufhin den Modellversuch eine durch die Caritas koordinierte und gemeinsam mit der Stadt Hagen finanzierte Familienhebamme zu etablieren. Aufgrund der großen Resonanz der Zielgruppe stieß die nur halbtags tätige Familienhebamme sehr schnell an ihre zeitlichen Grenzen. Der Caritasverband Hagen sowie das Diakonische Werk Hagen bauten daraufhin nur durch Spendengelder finanziert, die Stundenkontingente für die Familienhebammen aus, so dass vier Teilzeitstellen entstanden. Die Familienhebammen kooperieren neben der aufsuchenden Arbeit in den Familien, im Rahmen ihrer zeitlichen Möglichkeiten mit dem Kinderschutzbund sowie einigen der in den Sozialräumen aufgebauten Hagener Familienzentren zusammen. Damit die Familienhebammen ihre Arbeit mehr sozialräumlich ausrichten und vor Ort mit den jeweiligen Einrichtungen kontinuierlich zusammen arbeiten können, ist eine weitere Aufstockung der personellen Kapazitäten auf insgesamt 2,5 Personalstellen notwendig. Es ist gleichzeitig vorgesehen, dass für jeden Hagener Stadtbezirk zukünftig eine der Familienhebamme zuständig ist und Familien sowie Einrichtungen als Ansprechpartner/in zur Verfügung steht.
Da die Arbeit der Familienhebammen aufgrund der überwiegenden Finanzierung durch Spenden nicht auf gesicherten finanziellen Beinen steht, sollen sie zukünftig durch Bundesmittel finanziert werden.
Schwangerenberatungsstellen
Die Schwangerenberatungsstellen bzw. Konfliktberatungsstellen erhalten sehr frühzeitig Zugang zu Schwangeren und Familien mit Säuglingen, die sich oftmals in problematischen Lebenssituationen befinden. Sehr oft benötigen Schwangere bzw. Familien, die sich für das Kind entscheiden mehr Unterstützung, als die Beratungsstelle im Rahmen ihrer Aufgaben leisten kann. Aufgrund dessen haben die Beratungsstellen in den letzten Jahren auch Angebote in dem Bereich Frühe Hilfen ausgebaut. Neben der Durchführung eigener Angebote kooperieren sie dabei momentan nur mit einigen der Familienzentren sowie anderen Anbietern der Frühen Hilfen.
Damit die Beratungsstellen das Angebot der Frühen Hilfen zukünftig sozialräumlicher ausrichten und mit den vor Ort tätigen Familienzentren kontinuierlicher kooperieren können, ist geplant sie finanziell zu unterstützen.
Die Beratungsstellen werden ferner ihre Angebote mit den anderen Anbietern Früher Hilfen besonders im Bezug auf die Präventionskette abstimmen.
Familienpaten/ Stadtteilmütter
Ein Ergebnis des Jugendhilfeplanungsprozesses war der Aufbau verschiedener aufsuchender Angebote für Familien.
Im Jahr 2010 fanden mehrere Gesprächstermine mit Jugendhilfeanbietern zum diesem Thema statt. Es gab die Übereinkunft ein System von Familienpaten bzw. Stadtteilmüttern in Hagen aufzubauen. Dabei sollten speziell geschulte Ehrenamtliche oder Honorarkräfte, kurz- bis mittelfristig Familien, die einen Unterstützungsbedarf haben, begleiten. Da die Stadt Hagen bisher keine Finanzierungsmöglichkeiten hatte, wurde dieser Ansatz zunächst nicht umgesetzt. Anfang 2012 begann der Sozialdienst katholischer Frauen den Einsatz von Familienpaten finanziert durch Spendengelder aufzubauen. Mittlerweile begleiten an die vierzig ehrenamtliche MitarbeiterInnen Familien mit Unterstützungsbedarf.
Die Stadt Hagen möchte die Familienpaten als Regelangebot ausbauen und im Jahr 2012 durch Bundesmittel fördern. Ab 2013 sollen die Familienpaten bzw. Stadtteilmütter auch von anderen Anbietern stadtweit ausgebaut werden. Die Finanzierung soll 2013 zunächst rein aus kommunalen Mittel erfolgen, damit die Bundesmittel für den Ausbau der Familienhebammen genutzt werden können.
Wenn sich im Jahr 2014 die Bundesmittel erhöhen, werden diese Mittel wieder für die Familienpaten bzw. Stadtteilmütter, die auf einem Ehrenamtlichensystem beruhen, eingesetzt.
Sozialraumteams
Im Jahr 2010 bildeten sich in zwei Hagener Sozialräumen als Pilotprojekte Sozialraumteams aus den vor Ort ansässigen Familienzentren, den Jugendeinrichtungen, Vertretern des Allgemeinen Sozialen Dienstes und der Bezirksjugendpflege.
Die Sozialraumteams richten ihre Angebote weniger auf spezielle Zielgruppen aus, sondern wollen durch übergreifende Angebote die Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien in den Sozialräumen insgesamt verbessern.
In den letzten zwei Jahren wurden verschiedene Projekte durchgeführt. Momentan wird in einem der Sozialräume ein durch Spenden finanziertes Familiencafe aufgebaut.
Die Sozialraumteams sollten für die Durchführung von Projekten kommunale Mittel erhalten.
Zentrale Anlaufstellen für Familien im Sozialraum
Ein besonders wichtiges Ergebnis des Jugendhilfeplanungsprozesses war, dass Angebote besonders für Familien mit Säuglingen und Kleinkindern unbürokratisch, kostenlos, niederschwellig, kontinuierlich, lebenspraktisch, fachlich versiert und nah am Wohnort der Familien sein müssen.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden sind für Familien zentrale Anlaufstellen in den Sozialräumen zu schaffen. Da diese Anlaufstellen nicht nur möglichst vielen Familien vor Ort bekannt sein sollten, sondern auch eine hohe Akzeptanz der Familien benötigen und das Nationale Zentrum Frühe Hilfen die Empfehlung gibt als solche Anlaufstellen das System der Familienzentren zu nutzen, fiel die Wahl der am Planungsprozess Beteiligten auch auf die Familienzentren in Hagen.
Die 19 Hagener Familienzentren sollen zukünftig die zentrale Anlaufstelle für alle Familien und Einrichtungen im Sozialraum werden und sich dabei immer mehr auch für Familien mit Kindern außerhalb des Kindergartenalters öffnen.
Die Familienzentren bieten dann Familien unterschiedliche Formen der Hilfe an und begleiten und vermitteln sie bei Bedarf in andere Hilfsangebote. Sie planen und führen Angebote nicht nur im Bereich der Frühen Hilfen durch sondern stimmen diese Angebote auch mit den anderen Akteuren im Sozialraum ab. Die Koordination eines Netzwerkes sowie der Aufbau und die Pflege einer Infobörse in dem jeweiligen Sozialraum gehört ebenfalls zu den neuen Aufgaben.
Es ist vorgesehen, dass die Familienzentren sowohl für zusätzliches Personal als auch für Sachmittel kommunale Finanzunterstützung erhalten. Dabei werden die Höhe der Zuwendungen für die jeweiligen Familienzentren durch die vom Land NRW erarbeiten Sozialraumkriterien berechnet.
Projekte der offenen Kinder- und Jugendarbeit
Ein Workshop mit Fachkräften im Rahmen des Jugendhilfeplanungsprojektes ergab, dass für ältere Kinder und Jugendliche in Hagen präventive Angebote zu wenig ausgebaut sind.
Es sollen u.a. Projekte, die die soziale Kompetenz stärken und Gewalt vorbeugen, die das Selbstbewusstsein aufbauen und der Zielgruppe ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung aufzeigen, ausgebaut werden. Das Ziel ist dabei diese Zielgruppe besser vor Gewalt, Misshandlung und Missbauch zu schützen.
Die Projekte sollen im Arbeitskreis der Jugendeinrichtungen (Moderatorengruppe) sowie mit anderen Akteuren, die in diesem Bereich tätig sind, abgestimmt und durch kommunale Mittel gefördert werden.
Beratungsanspruch von Kindern und Jugendlichen
Um den Beratungsanspruch von Kindern und Jugendlichen gem. §8 Abs.3 SGB VIII sicher zu stellen, ist vorgesehen besonders für den Aufbau der anonymen Beratungsmöglichkeit finanzielle Mittel bereitzustellen.
Wie sich dieser Ausbau gestaltet, ist noch nicht konkretisiert und wird mit den evtl. Anbietern noch erörtert.
Projekte der Schulsozialarbeit
In Hagen betreuen, finanziert durch das Bildungs- und Teilhabepaket, an zwanzig Grund , Förder- und Hauptschulen Schulsozialarbeiter Kinder, Jugendliche und deren Eltern. Um Projekte ähnlich wie in der offenen Kinder- und Jugendarbeit zur Vorbeugung von Gewalt, Missbrauch und Misshandlung durchführen zu können, werden finanzielle Mittel benötigt. Die Schulsozialarbeiter stimmen dabei die Projekte mit anderen Akteuren, die in diesem Bereich tätig sind und evtl. schon Angebote in einem Sozialraum durchführen ab, so dass es keine Überschneidungen gibt und die Zielgruppe besser erreicht werden kann.
Schulsozialarbeiter an Schwerpunktschulen
Die Förderung der zwanzig Schulsozialarbeiter, die aus dem Bildungs- und Teilhabepaket finanziert werden, endet im Dezember 2013. Damit würde besonders an Schulen mit hohem Konfliktpotenzial eine große Lücke bei der Unterstützung von betroffenen Kindern, Jugendlichen und deren Eltern entstehen.
Für Kinder und deren Eltern, die bereits in der Kindertagesstätte oder durch den Schulsozialarbeiter eine notwendige intensivere Unterstützung erhalten, würde in der Schule diese Betreuung nicht mehr möglich sein. Damit sind ist die Hagener Präventionskette an einer für die Kinder und Eltern denkbar schlechten Stelle unterbrochen und es ist zu vermuten, dass sich die betroffene Zielgruppe wieder vermehrt an die wesentlich teureren Erziehungshilfen wenden wird.
Um diese positive Präventionsarbeit nicht gänzlich einstellen zu müssen, ist bei tatsächlichem Fortfall der Bildung- und Teilhabemittel geplant, an besonderen Schwerpunktschulen die Schulsozialarbeiter zu erhalten und durch kommunale Mittel zu finanzieren.
Fachlich Beratung und Begleitung
Um den Anspruch der Berufsgeheimnisträger sowie anderer Personen, die im beruflichen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, gem. § 4 Abs.2 KKG sowie § 8b Abs.1 SGB VIII sicher zu stellen, ist es erforderlich, dass die Stadt Hagen eine gesonderte insoweit erfahrene Fachkraft zur Verfügung stellt. Diese ist überwiegend für die Beratung der o.g. Zielgruppen zuständig und soll in problematischen Einzelfällen auch die insoweit erfahrenen Fachkräfte, die in der Jugendhilfe tätig sind, unterstützen.
Die Verantwortung für die Sicherstellung des Kinderschutzes legt der Gesetzgeber eindeutig in die Hand des örtlichen öffentlichen Jugendhilfeträger. Da die vom Gesetzgeber geforderte Beratung ein sehr wichtiger Bestandteil des Kinderschutzes ist, waren sich die Beteiligten am Jugendhilfeplanungsprozess sowie während der Veranstaltung am 5.11.2012 einig, dass die Stadt Hagen für die Sicherstellung dieser Aufgabe eine eigene Personalstelle einrichten und darüber hinaus finanzielle Mittel zur Verfügung stellen muss.
Präventionsangebote der Kinderschutzambulanz
Ein Arbeitskreis aus Vertretern der Hagener Lokalpolitik, der Jugendhilfe, der Polizei, des Gesundheitswesens und der Schulen erarbeitete die Grundlagen für den Aufbau einer Kinderschutzambulanz unter Trägerschaft des Diakonischen Werkes, die im Jahr 2009 mit ihrer Arbeit beginnen konnte.
Die Kernaufgabe der Kinderschutzambulanz besteht darin in Verdachtsfällen von Missbauch, Misshandlung und Verwahrlosung eine Diagnostik im Auftrag des Allgemeinen Sozialen Dienstes durchzuführen. Dabei arbeitet die Kinderschutzambulanz sehr intensiv mit den betroffenen Kindern und Jugendlichen sowie je nach Bedarf mit den Eltern zusammen. Fallbezogen kooperiert die Kinderschutzambulanz ferner mit den andern Akteuren im Hilfenetzwerk der jeweiligen Familie. Die Finanzierung dieser Arbeit der Kinderschutzambulanz erfolgt durch eine fallbezogene Abrechnung von Fachleistungsstunden durch die Stadt Hagen.
Seit der Eröffnung kamen jedoch weitere Aufgaben auf die Kinderschutzambulanz zu. So haben sich Anfragen zu niederschwelligen oder anonymen Beratungen von betroffenen Kindern und Jugendlichen, teilweise auch der Bezugspersonen, mit wachsender Bekanntheit der Kinderschutzambulanz vervielfacht. Ebenso hat die Beratung von Fachkräften aus Kindertageseinrichtungen und Schulen, die Verdachtsfälle melden, zugenommen. Die Kinderschutzambulanz referiert ferner in Familienzentren zu Themen wie der Entwicklung kindlicher Sexualität oder beantwortet sachkundige Fragen an Elternabenden zum Thema Wie kann ich mein Kind vor Gewalt und Missbrauch schützen.
Diese Angebote der Kinderschutzambulanz wurden bisher ausschließlich durch Spendengelder finanziert. Um für diese wichtige Arbeit der Kinderschutzambulanz eine gesicherte Finanzierung zu erhalten, soll eine städtische Sockelfinanzierung erfolgen.
Öffentlichkeitsarbeit/ Fachtage/ Fortbildungen/ Netzwerkarbeit
Neben der gesetzlichen Verpflichtung des Aufbaues und der Pflege eines Netzwerksystems im Kinderschutz, insbesondere im Bereich der Frühen Hilfen, ist der Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit bedeutend. Dabei ist nicht nur eine Information der Kinder, Jugendlichen und deren Eltern über Unterstützungs- und Beratungsangebote erforderlich, auch Berufsgeheimnisträger und andere Personen im beruflichen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen sind besonders auf fachliche Informationen angewiesen, damit sie ihrer Verpflichtung gem. des BKischG nachkommen können.
Für insoweit erfahrene Fachkräfte, für Berufsgeheimnisträger und anderen Personen sowie Fachkräften, die im Kinderschutz involviert sind, ist die Durchführung von Fachtagen und Fortbildungen besonders wichtig und wird auch im BKischG verdeutlicht. Nur wenn dieser Personenkreis befähigt ist eine fachlich versierte Beratung zu leisten, können für die betroffenen Familien spezielle auf ihre Probleme ausgerichtete Unterstützungsmöglichkeiten eingesetzt werden. Dabei ist es notwendig, dass den beratenden Personen bekannt ist, welche Unterstützungsangebote auch außerhalb der Erziehungshilfe vorhanden sind.
Es ist davon auszugehen, dass im ersten Jahr für die Entwicklung der Öffentlichkeitsarbeit, wie Internetauftritte, Flyer etc, sowie für den Aufbau eines Netzwerksystems mehr finanzielle städtische Mittel benötigt werden als in den Folgejahren.
Evaluation
Die Stadt Hagen hat die Verpflichtung bei Inanspruchnahme der Bundesmittel sich an der vom Bund und vom Land NRW geforderten Evaluation zu beteiligen. Gleichzeitig ist eine darüber hinausgehende Evaluation der durch die Kommune geförderten Angebote und Maßnahmen vorgesehen. Dabei sollen besonders die Auswirkungen des Ausbaues der Prävention auf die Erziehungshilfefälle und deren
Kosten ermittelt werden. Bei der Entwicklung eines Evaluationskonzeptes ist es erforderlich ein Fachinstitut oder eine Fachhochschule einzubinden, um wissenschaftlich fundierte Ergebnisse zu erhalten. Es ist davon auszugehen, dass im ersten Jahr für die Entwicklung der Kriterien ein Hauptanteil der Finanzierung erforderlich ist, der von der Kommune zu tragen ist.
Finanzierungsplan
Der nachfolgend aufgezeigte Finanzierungsplan wurde mit den am Planungsprozess beteiligten Trägern der Jugendhilfe, des Gesundheitswesens und der Schwangerenberatungsstellen am 5.11. 2012 abgestimmt.
Das Konzept wurde sehr positiv bewertet und einhellig als zukunftsweisender Schritt für den Kinderschutz in Hagen gesehen.
Finanzielle Aufwendungen 2012
Maßnahmen | Finanzierung | Euro ca. |
Willkommensbesuche | Bundesmittel | 30.000 |
Familienhebammen | Bundesmittel | 55.000 |
Familienpaten | Bundesmittel | 8.000 |
Gesamtsumme | Bundesmittel | 93.000 |
Finanzielle Aufwendungen 2013
Bundesmittel | ||
Maßnahmen | Finanzierung | Euro ca. |
Willkommensbesuche | Bundesmittel | 30.000 |
Familienhebammen | Bundesmittel | 100.000 |
Netzwerkaufbau Frühe Hilfen | Bundesmittel | 800 |
Gesamtsumme | Bundesmittel | 130.800 |
| ||
Kommunale Mittel
| ||
Maßnahmen | Finanzierung | Euro ca. |
Schwangerenberatungsstellen | kommunale Mittel | 30.000 |
Familienpaten/ Stadtteilmütter | kommunale Mittel | 50.000 |
Sozialraumteams | kommunale Mittel | 10.000 |
Zentrale Anlaufstellen für Familien im Sozialraum | kommunale Mittel | 400.000 |
Projekte der Offenen Kinder und Jugendarbeit | kommunale Mittel | 40.000 |
Beratungsanspruch von Kindern und Jugendlichen | kommunale Mittel | 50.000 |
Projekte der Schulsozialarbeit | kommunale Mittel | 40.000 |
Fachliche Beratung und Begleitung | kommunale Mittel | 60.000 |
Präventionsangebote der Kinderschutzambulanz | kommunale Mittel | 15.000 |
Öffentlichkeitsarbeit/ Fachtage Fortbildungen/ Netzwerkarbeit | kommunale Mittel | 85.000 |
Evaluation | kommunale Mittel | 50.000 |
Gesamtsumme (Eigenanteil) | kommunale Mittel | 830.000 |
Finanzielle Aufwendungen ab 2014
Bundesmittel | ||
Maßnahmen | Finanzierung | Euro ca. |
Willkommensbesuche | Bundesmittel | 30.000 |
Familienhebammen | Bundesmittel | 100.000 |
Familienpaten | Bundesmittel | 14.000 |
Gesamtsumme | Bundesmittel | 144.000 |
| ||
Kommunale Mittel | ||
Maßnahmen | Finanzierung | Euro ca. |
Schwangerenberatungsstellen | kommunale Mittel | 30.000 |
Familienpaten/ Stadtteilmütter | kommunale Mittel | 36.000 |
Sozialraumteams | kommunale Mittel | 10.000 |
Zentrale Anlaufstellen für alle Familien im Sozialraum | kommunale Mittel | 400.000 |
Projekte der Offenen Kinder und Jugendarbeit | kommunale Mittel | 40.000 |
Beratungsanspruch von Kindern und Jugendlichen | kommunale Mittel | 50.000 |
Projekte der Schulsozialarbeit | kommunale Mittel | 19.000 |
Schulsozialarbeiter an Schwerpunktschulen | kommunale Mittel | 120.000 |
Fachliche Beratung und Begleitung | kommunale Mittel | 60.000 |
Präventionsangebote der Kinderschutzambulanz | kommunale Mittel | 15.000 |
Öffentlichkeitsarbeit Fachtage/ Fortbildungen Netzwerkarbeit | kommunale Mittel | 30.000 |
Evaluation | kommunale Mittel | 20.000 |
Gesamtsumme (Eigenanteil) | kommunale Mittel | 830.000 |
Zusammenfassung
| 2012 | 2013 | 2014 ff |
100% refinanzierte Maßnahmen | 93.000 | 130.800 | 144.000 |
Eigenanteil | 0 | 830.000 | 830.000 |
Gesamtvolumen | 93.000 | 960.800 | 974.000 |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive Maßnahme |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
X | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
1. Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 1.36.30 | Bezeichnung: | Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen |
Produkt: | 1.36.30.05.10 | Bezeichnung: | Allgemeine Maßnahmen |
Kostenstelle: | 230900 | Bezeichnung: | Fachbereichsleitung |
| Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) | 414100 | -93.000 | -130.800 | -144.000 | -144.000 |
Aufwand (+) | 529100 | 93.000 | 960.800 | 974.000 | 974.000 |
Eigenanteil |
| 0 | 830.000 | 830.000 | 830.000 |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
gez. | gez. |
Dr. Schmidt Erster Beigeordneter | Christoph Gerbersmann Stadtkämmerer |
