Beschlussvorlage - 1084/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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12.12.2012
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Beschlussvorschlag
1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Festlegung der Betreuungsquote für Kinder unter 3 Jahren auf stadtweit 38%.
2. Die Platzkontingente für die Belegung des Kindergartenjahres 2013/2014 werden zur Kenntnis genommen.
3. Die Planung wird zu Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2013 umgesetzt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Grundlage für die Kindergartenbedarfsplanung ist der Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 13.12.2007, der die Verwaltung verpflichtet, den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren in Hagen entsprechend den Vorgaben des Kinderförderungsgesetztes (32% Ausbauquote) umzusetzen. Die vor dem Hintergrund der Einführung des Rechtsanspruches für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres im Sommer durchgeführte stadtweite Elternbefragung hat jedoch einen Betreuungsbedarf in Höhe von 38 % ergeben. Dabei liegt der Anteil der Betreuung in Tagespflege bei insgesamt 3,8 % (10% der 38% Ausbauquote). Um diese Quote zu erreichen fehlen noch 400 Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und 50 Plätze im Bereich der Tagespflege. Für das Kindergartenjahr 2013/2014 wird eine Quote von insgesamt 27,3% erreicht.
Begründung
Grundlage für die Kindergartenbedarfsplanung ist der Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 13.12.2007, der die Verwaltung verpflichtet, den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren in Hagen entsprechend den Vorgaben des Kinderförderungsgesetztes umzusetzen. Danach soll bis zum Kindergartenjahr 2013/2014 eine Ausbauquote von 32% (angenommener landesweiter Durchschnittswert) erreicht werden, bei der 70 % der Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und 30% in Tagespflege vorzuhalten sind. Vor dem Hintergrund der Einführung des Rechtsanspruches für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres zum 01.08.2013, hat der Fachbereich Jugend & Soziales zur Unterstützung der Bedarfsermittlung eine stadtweite Elternbefragung in Auftrag gegeben. Das Ergebnis dieser Befragung, die von der TU Dortmund und dem DJI (Deutsches Jugendinstitut) in Zusammenarbeit mit dem Institut für Soziale Arbeit (ISA) im Sommer 2012 durchgeführt wurde, hat eine höhere Bedarfslage ergeben. Demnach benötigen 38% der Eltern mit Kindern unter 3 Jahren zukünftig eine Betreuung für ihre Kinder. Dabei und dies entspricht auch der aktuellen Situation, liegt ein eindeutiger Schwerpunkt im Bereich der institutionellen Betreuung in Einrichtungen. Der Anteil der Betreuung durch Tagespflege wird, wie auch bereits im Gutachten zur Kindergartenbedarfplanung festgestellt, mit 3,8 % (10% von 38% Ausbauquote) bewertet.
Aktuelle Situation beim U- 3 Ausbau
Durch die Inanspruchnahme des Investitionsprogramms zur Kinderbe-treuungsfinanzierung 2008 2013, den Einsatz der Bildungspauschale und dem Engagement von Investoren konnten in den vergangenen Jahren durch Um und Anbauten bei bestehenden Einrichtungen und den Bau von vier neuen Kindertageseinrichtungen insgesamt 458 neue U-3 Betreuungsplätze geschaffen werden. Darüber hinaus musste für ca. 200 bereits bestehende U-3 Plätze das erforderliche Raumprogramm nachträglich umgesetzt werden.
Wenn alle geplanten Maßnahmen zum 01.08.2013 umgesetzt sind, ergibt sich daraus eine Versorgungsquote von 25 % (ohne Tagespflege) und 27,8 % mit Tagespflege.
Unter Einbeziehung der Plätze in den privaten Kitas | nur Kindertages-einrichtungen | mit Tagespflege | |
U- 3 | Anzahl Kinder | 4.224 | 4.224 |
Anzahl Plätze | 1058 | 1174 | |
Quote | 25,0% | 27,8% | |
3 6 | Anzahl Kinder | 4.524 | 4.524 |
Anzahl Plätze | 4.306 | 4.387 | |
Quote | 95,2% | 97,0% | |
Um das Ergebnis der Umfrage -einen Versorgungsgrad von 38 %- zu erreichen, fehlen in den Kindertageseinrichtungen noch ca. 400 Betreuungsplätze. (Aktuell 25 % entsprechen 1058 Betreuungsplätzen. Für eine Ausbauquote von insgesamt 38 % sind 1445 Betreuungsplätze in den Einrichtungen erforderlich). Hierbei wird vorausgesetzt, dass die Kindertagespflege ihren Anteil auf 10 % (+ 50 Plätze) erhöht. Dies würde auch dem Ergebnis der Umfrage entsprechen.
Zur Deckung der erwarteten Nachfrage befinden sich derzeit verschiedene Objekte und Grundstücke der Wohnungsgesellschaften, der Stadt Hagen und weiterer Investoren hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit im baurechtlichen und betriebswirtschaftlichen Sinne in der Vorprüfung. Zur Beschleunigung der verwaltungsinternen Vorprüfung wurde im Sommer ein Arbeitskreis bestehend aus Mitarbeiter/Innen der Fachbereiche Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, Finanzen und Controlling, GWH Immobilienbetrieb und des Fachbereiches Jugend & Soziales gegründet.
Kindergartenjahr 2013/2014
Bei der Berechnung der Ausbauquote für das Kindergartenjahr 2013/2014 wurden bereits einige noch in der Umsetzung befindliche Ausbauprojekte einbezogen. Im Einzelnen sind dies:
Ø Ev. Kita Vorhaller Straße
o Verkauf an einen Investor mit anschließendem U- 3 Ausbau
Ø Ev. Kita Salzburger Straße
o Verkauf an einen Investor mit anschließendem U- 3 Ausbau
Ø Hegemann Kita Altenhagener Straße
o Vergrößerung der Einrichtung auf 5 Gruppen mit U- 3 Ausbau
Ø Städtische Kita Boeler Straße
o Ausbau des Gebäudes Boeler Straße 39 zu einem Haus der Bildung für Kinder in Kooperation mit der Erwin- Hegemann Grundschule
Ø Städtische Kita Jungfernbruch
o Verlagerung der Einrichtung
Somit werden in den Hagener Sozialräumen nach derzeitigem Stand insgesamt nachfolgende Platzzahlen für das Kindergartenjahr 2013/2014 zur Verfügung stehen:
Sozialraum | Plätze < 3 | Plätze 3 - 6 |
Quambusch/ Baukloh/ | 72 | 301 |
Spielbrink/ Geweke/ Tücking | 26 | 94 |
Haspe-Mitte/ Kückelhausen- Nord | 50 | 307 |
Hestert/ Kückelhausen- Süd | 0 | 0 |
Haspe | 148 | 702 |
Kuhlerkamp/ Philippshöhe | 15 | 60 |
Wehringhausen | 73 | 337 |
Altenhagen/ Eckesey- Süd | 115 | 478 |
Emst/ Eppenhausen | 64 | 301 |
Fleyerviertel/ Klosterviertel/ | 34 | 146 |
Stadtmitte/Oberhagen/Remberg | 95 | 476 |
Mitte | 396 | 1798 |
Vorhalle | 54 | 184 |
Eckesey- Nord | 28 | 130 |
Boelerheide | 34 | 151 |
Boele/ Kabel/ Bathey | 66 | 272 |
Helfe/ Fley | 28 | 113 |
Garenfeld | 0 | 0 |
Nord | 210 | 850 |
Halden/ Herbeck | 20 | 55 |
Berchum | 6 | 39 |
Henkhausen/ Reh | 31 | 84 |
Elsey | 43 | 176 |
Holthausen/ Wesselbach/ | 57 | 191 |
Hohenlimburg | 157 | 545 |
Eilpe/ Delstern/ Selbecke | 87 | 286 |
Dahl/ Priorei/ Rummenohl | 34 | 106 |
Eilpe | 121 | 392 |
Gesamt | 1032 | 4287 |
Zur Unterstützung einer kurzfristigen Bedarfdeckung hat das Landesjugendamt befristet auf 2 Jahre einige Ausnahmeregelungen in Aussicht gestellt (Anlage).
In einer umfänglichen Konferenz haben sich die Hagener Träger von Kindertageseinrichtungen am 25. Oktober auf die interne Prüfung der Punkte 3 (befristete Platzzahlerhöhung) und 6 (u- 3 Kinder in Gruppenform III) dieser Liste verständigt. Die Frist zur Rückmeldung war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch nicht abgelaufen. Aus Sicht der Jugendhilfeplanung kann jedoch von einem zusätzlichen Platzkontingent von etwa 100 U- 3 Betreuungsplätzen ausgegangen werden. Ob sich eine Notwendigkeit zur Erhöhung der Platzzahlen in einigen Gruppen/ Einrichtungen ergibt, wird sich erst in den Regionalkonferenzen im Januar 2013 erweisen.
Die abschließende Belegung für das Kindergartenjahr 2013/2014 wird -wie im letzten Jahr- nach Abschluss des Anmeldeverfahrens Ende März mitgeteilt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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20,3 kB
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