Beschlussvorlage - 0348/2005
Grunddaten
- Betreff:
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Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 16 (Teil A) Wohnbebauung - Hasencleverstraßehier:Einleitung der vereinfachten Änderung nach § 13 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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02.05.2005
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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18.05.2005
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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19.05.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.05.2005
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung eines
vereinfachten Verfahrens zur Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplan Nr.
16 (Teil A) Wohnbebauung - Hasencleverstraße
nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der z.Z. gültigen Fassung.
Von einer Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 Satz
1 wird abgesehen. Den betroffenen Bürgern und Trägern öffentlicher Belange wird
durch eine Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
Geltungsbereich:
Der zu ändernde Bereich umfasst das Plangebiet des
rechtskräftigen Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 16 (Teil A) Wohnbebauung
– Hasencleverstraße.
In dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan ist das
Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des
Beschlusses.
Sachverhalt
Aufgrund des geringen Umfangs der Begründung wird auf eine Kurzfassung
verzichtet.
Die in dem rechtskräftigen Vorhaben- und Erschließungsplan
Nr. 16 (Teil A) Wohnbebauung - Hasencleverstraße festgesetzten Haustypen sind
nach aktueller Marktlage nicht vermarktbar. Aus diesem Grund bittet der
Grundstückseigentümer, die GWG Wohnstätten Immobilien GmbH, um ein
vereinfachtes Änderungsverfahren.
Der seit dem 08.04.2000 rechtskräftige Vorhaben- und
Erschließungsplan Nr. 16 (Teil A) Wohnbebauung - Hasencleverstraße setzt
maximal 19 Wohneinheiten in der Form von Doppel- und Reihenhäusern fest.
Durch die Projektpläne, die Bestandteil des Vorhaben- und Erschließungsplanes sind, ist die innere Aufteilung und das äußere Erscheinungsbild der Häuser genauestens festgelegt. Für die geplanten Haustypen haben sich leider keine Käufer finden können. Deshalb sollen durch das vereinfachte Änderungsverfahren individuellere und vermarktungsfähigere Haustypen ermöglicht werden.
Dieses soll durch die Festsetzung von größeren
zusammenhängenden Baufeldern und dem Verzicht auf die Projektpläne geschehen.
Die Art und das Maß der baulichen Nutzung ebenso wie die
Anzahl der Wohneinheiten werden nicht verändert.
Da das Maß der baulichen Nutzung nicht geändert wird,
entfällt die Notwendigkeit den landschaftspflegerischen Begleitplan zu ändern
bzw. anzupassen.![]()
