Beschlussvorlage - 0808/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Vergrößerung der Kindertageseinrichtung Boeler Straße 39 zu einem „Haus der Bildung für Kinder“ in Altenhagen im Zusammenwirken mit der Grundschule Erwin-Hegemann.

Die Maßnahme wird zum 01.08.2013 umgesetzt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Am 01.08.2013 tritt der uneingeschränkte Rechtsanspruch für Kinder ab dem 1. Lebensjahr (für Kinder unter 1 Jahr gem. § 24 Abs. 1 -Neufassung ab 01.08.2013- in eingeschränkter Form) in Kraft. Eine im Mai durchgeführte stadtweite Elternbefragung zum Betreuungsbedarf für Kinder unter 3 Jahren hat für Hagen eine zu erwartende Nachfrage von 38% ergeben. Um das Ergebnis der Umfrage zu erreichen, fehlen in den Hagener Kindertageseinrichtungen noch ca. 400 Betreuungsplätze. Der Sozialraum Altenhagen, der zu den Sozialräumen mit besonderem Unterstützungsbedarf zählt, ist seit Jahren mit Betreuungsplätzen für Kinder unterversorgt. Das Bemühen geeignete Standorte für eine Kindertageseinrichtung ausfindig zu machen, ist in der Vergangenheit immer wieder gescheitert. Durch den Fortbestand der Grundschule Erwin-Hegemann und den Umbau des Gebäudes Boeler Str. 39 zu einer 4-gruppigen Kindertageseinrichtung, bietet sich nun die einmalige Chance die Grundsätze der Bildungsförderung durch ein gemeinsames pädagogisches Konzept beider Einrichtungen zum Wohle der Kinder in Altenhagen umzusetzen.

 

 

 

Begründung

 

Am 01.08.2013 tritt der uneingeschränkte Rechtsanspruch für Kinder ab dem 1. Lebensjahr (für Kinder unter 1 Jahr gem. § 24 Abs. 1 -Neufassung ab 01.08.2013- in eingeschränkter Form) in Kraft.

Im Rahmen des Investitionsprogramms zur Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013 konnten in den vergangenen Jahren durch Um– und Anbauten bei bestehenden Einrichtungen und den Bau von vier neuen Kindertageseinrichtungen insgesamt 379 neue U-3 Betreuungsplätze geschaffen werden. Darüber hinaus musste für ca. 200 bereits bestehende U-3 Plätze das erforderliche Raumprogramm nachträglich umgesetzt werden. Aktuell sind 79 geplante Betreuungsplätze, für die eine Finanzierung gesichert ist, noch nicht fertig gestellt. 

Insgesamt werden dann ca. 460 neue Plätze geschaffen sein. Zu den noch nicht fertig gestellten Betreuungsplätzen zählen auch die neuen Plätze, die durch den Ausbau der Kindertageseinrichtung Boeler Straße, der in dieser Vorlage beschrieben wird, entstehen können.

 

Wenn alle geplanten Maßnahmen zum 01.08.2013 umgesetzt sind, ergibt sich daraus eine Versorgungsquote von 24,5% (ohne Tagespflege) und 26,3% mit Tagespflege.

Eine im Mai durchgeführte stadtweite Elternbefragung (Anlage 1) zum Betreuungsbedarf für Kinder unter 3 Jahren hat für Hagen eine zu erwartende Nachfrage von 38% ergeben. Um das Ergebnis der Umfrage -einen Versorgungsgrad von 38 %- zu erreichen, fehlen in den Hagener Kindertageseinrichtungen noch ca. 400 Betreuungsplätze. (Aktuell 24,5 % entsprechen 1035 Betreuungsplätzen. Für eine Ausbauquote von insgesamt 38 % sind 1445 Betreuungsplätze in den Einrichtungen erforderlich). Hierbei wird vorausgesetzt, dass die Kindertagespflege ihren Anteil auf 10 % erhöht. Dies würde ebenfalls dem Ergebnis der Umfrage entsprechen.

 

Sozialraum Altenhagen

Der Sozialraum Altenhagen gehört zu den Sozialräumen mit besonderem Unterstützungsbedarf. Im Ranking der Sozialräume mit Belastungsfaktoren, nimmt Altenhagen hinter dem Sozialraum Stadtmitte die zweite Stelle, noch vor dem Sozialraum Wehringhausen, ein.

Altenhagen ist von der Bevölkerungsstruktur her ein junger Stadtteil, was bedeutet, dass der Anteil von Kindern und Jugendlichen weit über dem gesamtstädtischen Durchschnitt liegt (Alt- Jung- Quotient = 124,2). In 12,2 % aller Haushalte mit Kindern leben 3 und mehr Kinder, vielfach auch mit nur einem alleinerziehenden Elternteil. Hierbei liegt der Anteil der Alleinerziehenden mit Migrationshintergrund bei ca. 30%.  Dieser Anteil korrespondiert natürlich mit dem überdurchschnittlichen Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund, die insgesamt im Sozialraum Altenhagen leben (47,3%). In Bezug auf die Familien, die in Bedarfgemeinschaften leben, kann zudem ein sehr geringes Bildungsniveau festgestellt werden. Mehrheitlich verfügen sie nicht einmal über einen Hauptschulabschluss. Überdies leben mehr als ein Drittel aller Kinder in Altenhagen in diesen Bedarfsgemeinschaften, was sich auch beim Elternbeitragsaufkommen im Bereich der Kindertagesbetreuung widerspiegelt.

 

Veränderungen (Entwicklungen) im Sozialraum

Zu Beginn des U-3 Ausbauprogramms bestand die Absicht, eingruppige kommunale Einrichtungen aus betriebswirtschaftlichen Gründen zu schließen und sich auf größere Einrichtungen zu konzentrieren und diese entsprechend zukunftsträchtig auszubauen. Im Zusammenhang mit den Diskussionen zur Schulentwicklungsplanung, die  ursprünglich vorsah, die Grundschule Erwin-Hegemann zu schließen, gehörte auch die Kindertageseinrichtung in der Boeler Straße zu den 2013 zu schließenden Einrichtungen. In Anbetracht der eklatanten Unterversorgung mit Kinderbetreuungsplätzen in Altenhagen allerdings auch eine Entscheidung mit absehbar weitreichenden negativen Konsequenzen für den Sozialraum. Das Bemühen andere geeignete Standorte für eine Kindertageseinrichtung in Altenhagen ausfindig zu machen, ist in den vergangenen Jahren gescheitert. Um die durchschnittliche Nachfrage von 38% Betreuungsplätzen zu sichern, fehlen in Altenhagen noch 60 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren. Aber auch bei der Betreuung von Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren zählt Altenhagen nach wie vor zu den unterversorgten Gebieten. Auch hier fehlen im Minimum noch 60 Betreuungsplätze.

Nachdem die Entscheidung zum Fortbestand der Erwin-Hegemann Schule gefallen war, wandten sich die Leitungen der Grundschule und der Kindertageseinrichtung mit einem gemeinsamen Vorschlag zur Weiterentwicklung des Standortes an ihre jeweiligen Fachbereiche. 

Die Einrichtungen, die baulich miteinander verbunden sind, allerdings durch die Eingruppigkeit der Kindertageseinrichtung und dem damit verbundenen geringen Personalschlüssel, nur eingeschränkt zusammenarbeiten können, machten einen Vorschlag zur Intensivierung ihrer gemeinsamen Arbeit. Zur Umsetzung dieses Vorhabens ist es jedoch unerlässlich die Kindertageseinrichtung zu vergrößern. Anfragen bei der Stadtplanung ergaben, dass das Gebäude in der Boeler Straße 39 seitens der Stadt Hagen aus finanziellen Gründen baulich nicht mehr unterhalten wird. Andererseits ist jedoch aus denselben Gründen kein Abriss vorgesehen. Zur Vorprüfung einer möglichen Nutzung als Kindertageseinrichtung wurde zunächst durch die GWH eine ausführliche Begehung und Bauprüfung durchgeführt. Ergebnis ist, dass das Gebäude nach einer Entkernung geeignet ist, zu einer Kindertageseinrichtung umgebaut zu werden.

 

Pädagogische Ausrichtung

 

Erziehung und Bildung verfolgen das Ziel, eine gesellschaftliche Teilhabe der Kinder zu gewährleisten. Das Recht auf Bildung setzt voraus, dass im Rahmen einer konsequenten Förderung im Elementarbereich, Kinder sich zu eigenständigen, gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten entwickeln können (KiBiz §11). Im weiterführenden Primarbereich besteht die Aufgabe u.a. darin, grundlegende Fähigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln und die Kinder zu systematischen Formen des Lernens hinzuführen – systematisches Erlernen kognitiver Fähigkeiten wie Lesen, Schreiben, Rechnen- (SchulG §11).

 

Das „Haus der Bildung für Kinder“ ermöglicht die Chance auf Bildung von Anfang an.  Es berücksichtigt die Grundsätze zur Bildungsförderung in direkter Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtung und Schule. Beide Institutionen unterstützen das gemeinsame Bildungsverständnis, Bildungspotentiale von Geburt an zu fördern und eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Das Recht auf Bildung wird somit zwischen dem Elementar- und dem Primarbereich gemeinsam getragen, auch um die personale, soziale und fachliche Bildung und die damit einhergehende Schulfähigkeit der Kinder zu fördern.

 

Das pädagogische Konzept (Anlage 2) ist von dem Team der Kindertageseinrichtung und dem Lehrerkollegium der Grundschule zusammen entwickelt worden und wird gemeinsam getragen.

 

Baubeschreibung

 

Das Gebäude Boeler Straße 39 liegt zentral im Stadtteil Altenhagen und bietet von seiner Struktur und von seinem Flächenangebot im EG und 1. OG genügend Raum zur Unterbringung einer 4-gruppigen Kindertageseinrichtung. Im ausgebauten Teil des DG ist darüber hinaus noch ausreichend Raum für die Einrichtung eines Familienzentrums vorhanden.

 

Die beiden Gruppen für den U3-Bereich werden im EG angeordnet. Hier sind ebenfalls die Räume für das Personal in Verbindung zum Eingangsbereich vorgesehen. Vom Eingang des Kindergartens ist eine direkte Verbindung zum Foyer der Grundschule Erwin-Hegemann geplant. In Verbindung mit der Grundschule wird es im Parterre des Schulgebäudes einen gemeinsam zu nutzenden Raumbereich für zusätzliche Förderangebote geben. Im 1.OG werden zwei Gruppen und ein Bewegungsbereich eingerichtet.

 

Das Familienzentrum bietet neben Räumen für Gruppen auch Platz für Einzelbesprechungen, Beratung und Einzelförderung, sowie ein Büro, eine Garderobe, Sanitärräume und eine Teeküche.

 

Die Anbindung erfolgt direkt von der Boeler Straße. Der barrierefreie Zugang wird über eine Rampe sichergestellt. Die Außenspielflächen sind direkt im Anschluss an das Gebäude geplant. Die schon bestehende Außenspielfläche bleibt erhalten und wird in die neue Anlage integriert. Die Schulhofflächen bleiben in ihrer jetzigen Lage erhalten.

 

Die notwendigen Bauarbeiten sollen ausschließlich über die Boeler Straße abgewickelt werden, so dass der Schulbetrieb davon möglichst wenig betroffen wird.

 

Detaillierte Baupläne befinden sich in Anlage 3.

 

Die Gesamtkosten werden auf ca. 1,6 Mio. € (laut Baukostenschätzung der GWH) geschätzt. Darin enthalten sind die Entkernung, Sanierung und der Umbau des gesamten Gebäudes (3 Etagen), die Verbindung zur Grundschule, die Herrichtung des gemeinsamen Raumkonzeptes in der Schule und das Außengelände für die Kindertageseinrichtung. Die finanziellen Mittel zur Durchführung dieser Maßnahme stehen im Rahmen der Bildungspauschale für Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Die Mittelbereitstellung beläuft sich aktuell auf insgesamt 4,254 Mio. € für den Ausbau von Kindertageseinrichtungen 2012/ 2013. In diesem Zusammenhang wird auf den Beschluss des Schulausschusses vom 26.06.2012 verwiesen.

Für die laufende Gebäudeunterhaltung entstehen im Vergleich zu den heutigen Unterhaltungskosten nach Einschätzung der GWH keine zusätzlichen Folgekosten.

 

 

Personelle Auswirkungen

 

Mit dem Ausbau zu einer 4-gruppigen Einrichtung (inkl. Familienzentrum) ist zwangsläufig auch eine personelle Aufstockung verbunden. Auf der Grundlage der bindenden KiBiz-Personalvereinbarung ergibt sich für die geplante Gruppenstruktur folgender Personalbedarf:

 

1 x Gruppenform I

(20 Kinder von 2 Jahren bis zur Einschulung)

2 Erzieher/innen

1 x Gruppenform II

(10 Kinder unter 3 Jahren)

2 Erzieher/innen

2 x Gruppenform III

(50 Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung)

2 Erzieher/innen und

2 Kinderpfleger/innen

 

1 freigestellte Einrichtungsleitung

Bei der Berechnung wird ein Betreuungsumfang von 35 Wochenstunden pro Kind unterstellt.

 

Neben den Stellen für die zwei bereits in der Einrichtung beschäftigten Erzieherinnen sind somit zusätzlich Stellen für

-          2 Kinderpfleger/innen nach Entgeltgruppe S 4 TVöD-SuE,

-          2 Erzieher/innen nach Entgeltgruppe S 6 TVöD-SuE und

-          1 freigestellte Leitung nach Entgeltgruppe S 13 TVöD-SuE

erforderlich.

Auf der Basis der Durchschnittspersonalkosten der einzelnen Entgeltgruppen, sind mit dem Ausbau Personalmehrkosten i.H.v. jährlich 269.900 € verbunden. Diese werden durch den Zuschuss des Landes an den Kindpauschalen teilweise refinanziert, so dass sich der Eigenanteil der Stadt Hagen auf rund 125.000 € jährlich reduziert.

 

Fazit

 

Die Sanierung des Gebäudes Boeler Straße 39, die ohne das vorliegende Konzept nicht erfolgen würde, stellt einen erheblichen Beitrag zur städtebaulichen Entwicklung des Sozialraums Altenhagen dar. Neben dieser beträchtlichen Wohnumfeldverbesserung, wird mit diesem Standort die Möglichkeit geboten, die dringend notwendigen Kinderbetreuungsplätze für den Sozialraum Altenhagen zentral einrichten zu können. Alternative Optionen konnten trotz intensiver Recherchen nicht ermittelt werden. Die seit Jahren bestehende eklatante Unterversorgung mit Betreuungsplätzen in Altenhagen wird sich vor dem Hintergrund des neuen Rechtsanspruches für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres noch weiter verstärken. Die Notwendigkeit einer möglichst frühzeitigen Bildungsförderung der Kinder ergibt sich unabweisbar schon allein aus den zuvor geschilderten Sozialfaktoren. Durch das pädagogische Konzept einer gemeinsamen Bildungsförderung durch Kindertageseinrichtung und Grundschule wird den Kindern aus Altenhagen faktisch eine Chance auf Bildung von Anfang an ermöglicht.  Die Kooperation beider Einrichtungen zu einem „Haus der Bildung für Kinder“ mit gemeinsamen Angeboten und Veranstaltungen für Kinder, Eltern und auch  Mitarbeiter/innen ist eine erfolgversprechende Entwicklungsperspektive für den gesamten Sozialraum Altenhagen. Diese Intention wird noch verstärkt, in dem die Kindertageseinrichtung Boeler Straße im Verbund mit der Kindertageseinrichtung in der Altenhagener Straße zu einem Familienzentrum weiterentwickelt wird. Durch die Größe des Gebäudes Boeler Straße bietet sich hier die einmalige Möglichkeit auch Räumlichkeiten für Angebote der Familienbildung, einen Alleinerziehendentreff, Sprachförderung für Frauen, u.a. niederschwellig unter einem Dach anzubieten. Ebenso stünde Raum für weitere Kooperationen im Stadtteil wie mit dem Friedenshaus Altenhagen, dem Altenhagener Stadtteilforum oder den hiesigen weiterführenden Schulen zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

x

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.      Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

1.36.50

Bezeichnung:

Tageseinrichtungen für Kinder

Produkt:

1.36.50.01.01

Bezeichnung:

Kindertageseinrichtungen

Kostenstelle:

230625

Bezeichnung:

Kita Boeler Str.

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

2013

2014

2015

Ertrag (-)

414200

€

-59.017 €

- 143.423 €

-146.832 €

Aufwand (+)

501200

€

112.458 €

269.900 €

269.900 €

Eigenanteil

 

€

53.441 €

126.477 €

123.068 €

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

X

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.      Investive Maßnahme

 

Teilplan:

1.36.50

Bezeichnung:

Tageseinrichtung für Kinder

Finanzstelle:

5.000.169

Bezeichnung:

Baukosten Neu- und Anbau Kita

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

2013

2014

2015

Einzahlung(-)

 

€

€

€

€

€

Auszahlung (+)

785100

€

€

1.600.000 €

€

€

Eigenanteil

 

€

€

€

€

€

 

 

 

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.      Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Kosten für die Entkernung, Sanierung und der Umbau des gesamten Gebäudeteiles A, die Verbindung zur Grundschule, die Herrichtung des gemeinsamen Raumkonzeptes in der Schule und die Herrichtung des Außengeländes für die Kita in Höhe von 1,6 Mio. € sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Anlagenbuchhaltung/Bilanz zu aktivieren.

Die entstehenden Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer jeweiligen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibung stellt Aufwand dar.

Eine außerplanmäßige Abschreibung des alten Gebäudeteiles A erfolgt nicht, da dieser ohne Wert in die Bilanz aufgenommen wurde.

Die gesamte Außenfläche hat noch einen bilanziellen Wert von 35.316,-- €. Aus diesem Gesamtwert ist der Anteil für die neu errichtete Spielfläche in der Größe von 487 m² als außerplanmäßiger Abschreibungsaufwand auszubuchen.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die Einnahmen aus der Bildungspauschale sind in Höhe von 1,6 Mio. € auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten zu bilanzieren.

Die ertragswirksame Auflösung der Sonderposten erfolgt parallel zur Abschreibung über die Nutzungsdauer der aktivierten Vermögensgegenstände.

 

 

 

4.      Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

€

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

€

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

€

e) personelle Folgekosten je Jahr

€

Zwischensumme

€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

€

 

5.      Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

2

2

1

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

S04

S06

S13

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

2014

2014

2014

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Dr. Schmidt

Erster Beigeordneter

 

gez.

 

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

23.10.2012 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Erweitern

13.11.2012 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

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14.11.2012 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Vergrößerung der Kindertageseinrichtung Boeler Straße 39 zu einem „Haus der Bildung für Kinder“ in Altenhagen im Zusammenwirken mit der Grundschule Erwin-Hegemann.

Räumliche und finanzielle Optimierungen und Teilfinanzierungen über Landes- und Bundesprogramme sind anzustreben.

 

Die Maßnahme wird zum 01.08.2013 umgesetzt.

 

Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

Mit Mehrheit beschlossen

 

Einstimmig abgelehnt

 

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

Ohne Beschlussfassung

 

Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

14

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  0

 

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15.11.2012 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Vergrößerung der Kindertageseinrichtung Boeler Straße 39 zu einem „Haus der Bildung für Kinder“ in Altenhagen im Zusammenwirken mit der Grundschule Erwin-Hegemann.

Räumliche und finanzielle Optimierungen und Teilfinanzierungen über Landes- und Bundesprogramme sind anzustreben.

Die Maßnahme wird zum 01.08.2013 umgesetzt.

 

Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

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28.11.2012 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss GWH nimmt den Beschluss des Rates zur Kenntnis und empfiehlt die Vorlage im Hinblick auf zusätzliche Kosten für Instandhaltung, Reinigung und Objektbetreuung sowie auf dem Hintergrund der beabsichtigten Kürzung der Bauunterhaltungsmittel neu zu beraten.

 

Abstimmungsergebnis:

X

Zur Kenntnis genommen

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0