Beschlussvorlage - 1068/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauantrag:Neubau einer Fußgängerbrücke mit Treppenanlage über die Volme im Bereich der Elbershallen (Volmestraße)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Mitte
|
Vorberatung
|
|
|
|
05.12.2012
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
11.12.2012
|
Sachverhalt
Begründung:
Der Verwaltung liegt folgender Bauantrag der Gebäudewirtschaft Hagen vor:
Neubau einer Fußgängerbrücke mit Treppenanlage über die Volme im Bereich der Elbershallen (Volmestraße)
Gemarkung Hagen, Flur 7, Flurstück 465 u.a.
Das Vorhaben war unter dem Aktenzeichen 2/63/BG/0491/12 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 15.11.12.
Zum Planungsrecht:
Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 6/99 Teil I Bereich ehem. Elbersdrucke, der in diesem Bereich eine Fußgängerbrücke festsetzt.
Zur Genehmigungsfähigkeit des o.g. Antrages waren zwei Befreiungsanträge von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich:
? In Bezug auf die Lage der Brücke und
? In Bezug auf die Erstelllung einer nicht behindertengerechten Zuwegung.
Die Begründungen in Bezug auf die Lage der Brücke lauten wie folgt:
? Die fußläufige Verbindung in der Verlängerung zur Achse Möllenhofstraße/Tuchmacherstraße wird durch die Verschiebung der Brücke gestärkt.
? Die zukünftige Nutzung der vor der im Bebauungsplan geplanten Lage der Brücke liegenden Fläche auf der Seite des Elbersgeländes wird nicht eingeschränkt.
? Die neu geplante Lage der Brücke nimmt im Gegensatz zur im Bebauungsplan vorgegebenen Lage weitgehend Rücksicht auf den vorhandenen Baumbestand.
Die Begründungen in Bezug auf die Erstellung einer nicht behindertengerechten Zuwegung lauten wie folgt:
? In ca. 150 m Entfernung befindet sich schon eine behindertengerechte Brücke.
? Der städtische Fußweg, welcher zum Beginn der Zuwegung der neu geplanten Brücke führt, ist ebenfalls nicht behindertengerecht.
? Die behindertengerechte Erschließung der Brücke würde eine ca. 130 m lange Rampe erfordern, welche neben dem erheblichen wirtschaftlichen Aufwand ebenfalls zu einer Zerstörung großer Teile des zu schützenden Baumbestandes der Uferböschung führen würde.
Da es mit dem Bau der Brücke zu einer der letzten Schritte zur Realisierung des Bebauungsplanes und somit zur weiteren Attraktivität des Elbersgeländes kommt, wurde in der o.g. Baugesuchskonferenz dem Bauantrag dieser Privatbrücke
und den Befreiungsanträgen planungsrechtlich zugestimmt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
455,2 kB
|
