Beschlussvorlage - 1076/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Doppelhaushalt 2012/2013, Haushaltssanierungsplan 2012 und Haushaltssanierungsplan 2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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29.11.2012
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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29.11.2012
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 mit ihren Anlagen und die Haushaltssanierungspläne 2012 und 2013 auf der Basis seines Beschlusses vom 28.06.2012 unter Einbeziehung der 2. Veränderungsliste sowie unter Abänderung und Ergänzung durch Einzelbeschlüsse.
Die Einzelbeschlüsse werden der Niederschrift beigefügt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Am 28.06.2012 hat der Rat der Stadt den Doppelhaushalt 2012/2013 beschlossen. Die Bezirksregierung hat die vorgelegte Haushaltssatzung 2012/2013 und die Haushaltssanierungspläne 2012 und 2013 geprüft und mit Verfügung vom 14.11.2012 die Stadt Hagen aufgefordert, den Haushaltssanierungsplan 2012 bis zum 07.12.2012 zu überarbeiten.
Die Verwaltung hat die von der Bezirksregierung im Haushaltssanierungsplan kritisch angemerkten Bereiche überarbeitet. Durch weitere Aufwandsminderungen und zusätzliche Ertragssteigerungen (Anhebung der Grundsteuer ab 2013 und der Gewerbesteuer ab 2015) kann die Verwaltung ein - mit der Bezirksregierung abgestimmtes - Sanierungskonzept vorlegen.
Das Ziel, ein positives Jahresergebnis ab 2016 (mit staatlicher Konsolidierungshilfe) und ab 2021 (ohne staatliche Konsolidierungshilfe) darzustellen, wird erreicht.
Begründung
Am 28.06.2012 hat der Rat der Stadt den Doppelhaushalt 2012/2013 beschlossen. Die Bezirksregierung hat die vorgelegte Haushaltssatzung 2012/2013 und die Haushaltssanierungspläne 2012 und 2013 geprüft und mit Verfügung vom 14.11.2012 die Stadt Hagen aufgefordert, den Haushaltssanierungsplan 2012 bis zum 07.12.2012 zu überarbeiten.
Die Verwaltung hat die von der Bezirksregierung im Haushaltssanierungsplan kritisch angemerkten Bereiche überarbeitet. Durch weitere Aufwandsminderungen und zusätzliche Ertragssteigerungen (Anhebung der Grundsteuer ab 2013 und der Gewerbesteuer ab 2015) kann die Verwaltung ein - mit der Bezirksregierung abgestimmtes - Sanierungskonzept vorlegen.
Ergänzend zu der Berichtsvorlage des Kämmerers, die im Rat am 15.11.2012 beraten wurde, werden in dieser Vorlage die Veränderungen des Haushaltssanierungsplanes 2012/2013 eingebracht.
Die Konsolidierungsmaßnahmen, die der Rat am 28.06.2012 abgelehnt hat, sind durch die Verwaltung wieder eingeplant worden, da sie in ihrer Summe eine denkbare Alternative zu einer anteiligen Grundsteuererhöhung darstellen.
Die Bezirksregierung hat die Verwaltung im Rahmen ihrer Beratungstermine angewiesen, bei den Berechnungen durchgängig neue Orientierungsdaten (O-Daten) anzuwenden. Dies ist umgesetzt worden.
Nachstehende Anlagen zu dieser Vorlage sind Bestandteil des Beschlusses.
Veränderungen zum beschlossenen Haushaltsplan 2012/2013, Stand 28.06.2012
- Übersicht Gesamtergebnisplanung (Anlage 1)
- Veränderungen Haushaltsplanung durch O-Daten (Anlage 2)
- Gesamtergebnisplan (Anlage 3)
- Gesamtfinanzplan (Anlage 4)
Haushaltssatzung 2012/2013 (Anlage 5)
Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals (Anlage 6)
Veränderungen zum beschlossenen Haushaltssanierungsplan 2012/2013, Stand 28.06.2012:
Übersicht der veränderten Maßnahmen des HSP 2012 und 2013 (Anlage 7)
- Nicht anerkennungsfähige Beträge aus HSP-Maßnahmen
- Neue bzw. geänderte Maßnahmen des Haushaltssanierungsplans 2012/ 2013
- Maßnahmenblätter der in der Übersicht dargestellten Maßnahmen (Anlage 7.1)
- Zusammenstellung Beschlüsse über geänderte und neue Maßnahmen (Anlage 7.2)
- Berechnung der Gesamtkonsolidierung (Anlage 8)
Fortschreibung des Stellenplans (Anlage 9.1 und 9.2)
Die nachfolgenden Listen sind zur Information beigefügt:
· Tabelle Auswirkung Grundsteuerhebesätze (Anlage 10)
· Tabelle Auswirkung Gewerbesteuerhebesätze (Anlage 11)
· Hebesätze umliegender Gemeinden (Anlage 12)
· Hebesätze HSP-Gemeinden (Anlage 13)
· Gewerbesteuer HSP-Gemeinden, numerisch sortiert (Anlage 13.1)
· Grundsteuer HSP-Gemeinden, numerisch sortiert (Anlage 13.2)
Darstellung der Gesamtkonsolidierung bis 2021:
Modell A (mit anteiliger ertragswirksamer Auflösung der Bildungspauschale)
| 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
Jahresergebnis lt. HH-Planung der Stadt | -52.587.184 | -51.745.174 | -21.604.603 | -9.967.884 | 2.893.583 | 65.905 | 721.370 | 385.362 | 10.677.207 | 13.094.525 |
nicht anerkennungs-fähige Beträge aus Maßnahmen | 0 | 0 | -1.898.400 | -2.998.400 | -7.098.490 | -7.098.490 | -7.098.490 | -7.098.490 | -7.098.490 | -7.098.490 |
Veränderungen Haushaltsplanung | -9.420.196 | -26.295.641 | -14.541.847 | -15.235.667 | -13.183.187 | -11.972.832 | -12.563.562 | -13.205.240 | -16.292.046 | -17.564.314 |
neue bzw. abgeänderte Maßnahmen | 0 | 12.392.363 | 14.783.921 | 19.736.237 | 20.745.644 | 20.990.851 | 21.243.915 | 21.505.142 | 22.195.987 | 22.491.356 |
Veränderungen | -9.420.196 | -13.903.278 | -1.656.326 | 1.502.170 | 464.057 | 1.919.619 | 1.581.953 | 1.201.502 | -1.194.459 | -2.171.358 |
Jahresergebnis nach Prüfung insgesamt | -62.007.380 | -65.648.452 | -23.260.929 | -8.465.714 | 3.357.640 | 1.985.524 | 2.303.323 | 1.586.864 | 9.482.748 | 10.923.167 |
Erläuterungen:
Die Berechnung nach Modell A enthält:
nicht anerkannte Maßnahmen von 7,1 Mio.
Verschlechterungen im Haushalt (Korrektur auf Anforderung der BR, neue O-Daten, Gewerbesteuer und Schlüsselzuweisungen) von 17,6 Mio.
Sanierungsmaßnahmen von 22,4 Mio. in 2021 bzw. 20,7 Mio. in 2016
Alte Maßnahmen von 2,8 Mio.
Neue Maßnahmen von 19,6 Mio. in 2021
Erhöhung Grundsteuer A und B ab 2013 von 100 bzw. 200 Punkten
Gewerbesteuererhöhung ab 2015 von 30 Punkten
Ferner sind Mittel der Bildungspauschale erlasskonform in den Ergebnisplan verlagert worden:
Noch nicht durch konkrete Maßnahmen verplante Mittel im Investitionshaushalt:
2014 = 4.456.500 , davon verlagert 2.456.500
2015 = 4.578.000 , davon verlagert 2.578.000
2016 = 4.923.000 , davon verlagert 2.923.000
2017 ff. = 5.800.000 , davon verlagert 3.800.000 .
Ein Betrag von 2 Mio. verbleibt im Investitionshaushalt
In Höhe der in den Ergebnisplan verlagerten Mittel können Investitionskredite aufgenommen werden
Ø Alle Investitionsmaßnahmen für den Bildungsbereich können finanziert werden.
Modell B (ohne anteilige ertragswirksame Auflösung der Bildungspauschale)
| 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
Jahresergebnis lt. HH-Planung der Stadt | -52.587.184 | -51.745.174 | -21.604.603 | -9.967.884 | 2.893.583 | 65.905 | 721.370 | 385.362 | 10.677.207 | 13.094.525 |
nicht anerkennungs-fähige Beträge aus Maßnahmen | 0 | 0 | -1.898.400 | -2.998.400 | -7.098.490 | -7.098.490 | -7.098.490 | -7.098.490 | -7.098.490 | -7.098.490 |
Veränderungen Haushaltsplanung | -9.420.196 | -26.265.641 | -16.948.347 | -17.659.567 | -15.830.087 | -15.472.432 | -15.914.962 | -16.399.040 | -19.404.946 | -20.509.514 |
neue bzw. abgeänderte Maßnahmen | 0 | 14.381.986 | 16.747.078 | 22.506.309 | 23.577.825 | 23.862.996 | 24.157.330 | 24.461.184 | 25.266.257 | 25.609.935 |
Veränderungen | -9.420.196 | -11.946.655 | -2.099.670 | 1.848.343 | 649.338 | 1.292.164 | 1.143.968 | 963.745 | -1.237.090 | -1.997.978 |
Jahresergebnis nach Prüfung insgesamt | -62.007.380 | -63.691.829 | -23.704.273 | -8.119.541 | 3.542.921 | 1.358.069 | 1.865.338 | 1.349.107 | 9.440.117 | 11.096.547 |
Sollte keine ertragswirksame Verlagerung der Bildungspauschale erfolgen, müsste zum Ausgleich ab 2013 die Grundsteuer A zusätzlich um 20 Punkte und die Grundsteuer B um 40 Punkte erhöht werden:
Erläuterungen:
Die Berechnung nach Modell B enthält:
nicht anerkannte Maßnahmen von 7,1 Mio.
Verschlechterungen im Haushalt (Korrektur auf Anforderung der BR, neue O-Daten, Gewerbesteuer und Schlüsselzuweisungen) von 20,5 Mio.
Sanierungsmaßnahmen von 25,6 Mio. in 2021 bzw. 23,6 Mio. in 2016
Alte Maßnahmen von 2,8 Mio.
Neue Maßnahmen von 22,8 Mio. in 2021
Erhöhung Grundsteuer A und B ab 2013 von 115 bzw. 230 Punkten
Gewerbesteuererhöhung ab 2015 von 30 Punkten
Die Verwaltung hat die vorgelegte Überarbeitung des Haushaltes und des Haushaltssanierungsplanes nach Modell A erarbeitet.
Die in der Vorlage dargestellten Änderungen sind in enger Abstimmung mit der Bezirksregierung erstellt worden.
Zum Stellenplan
In den Beratungen mit der Bezirksregierung wurde die Stadt Hagen weiterhin aufgefordert, den vorgelegten Stellenplan zu überarbeiten.
Anlagen zum Stellenplan sind beigefügt (Anlage 9.1 und 9.2)
Dazu folgende Stellungnahme:
Globale Ausweisung von kw-Vermerken:
Die Stellenpläne für die Jahre 2012 und 2013 wurden in der Sitzung des Rates am 24.05.2012 beschlossen.
Zur Verdeutlichung der Einsparbemühungen sind in der als Anlage 9.1 beigefügten Stellenübersicht 2013 Aufteilung nach Produktbereichen globale kw-Vermerke ausgewiesen.
Für das Jahr 2012 wurden die in der Stellenplanvorlage 0236/2012 eingearbeiteten Veränderungen (Wenigerstellen, Auslösung von kw-Vermerken, Fortfall von befristeten Planstellen) bereits realisiert. Für das Stellenplanjahr 2013 wurden mit der o.g. Stellenplanvorlage die Wenigerstellen und kw-Vermerke bereits konkretisiert. Aus diesem Grund bezieht sich die globale Ausweisung der kw-Vermerke auf den Zeitraum 2014 bis 2016.
Bei der Ermittlung der Anzahl der globalen kw-Vermerke wurden ausscheidende Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Allgemeinen Verwaltung bis 2016 berücksichtigt. Ergänzend wurde der Übergang des Chemischen Untersuchungsamtes in eine Anstalt öffentlichen Rechts berücksichtigt.
Bei jeder freiwerdenden Beigeordnetenstelle entscheidet der Rat über das weitere Verfahren.
Für den Zeitraum 2014 bis 2016 ergibt sich damit eine Anzahl von 90,5 global anzubringenden kw-Vermerken.
Bereits in der Vergangenheit wurden die zu konsolidierenden Personalkosten rechnerisch in Stellen umgerechnet, die Einhaltung dieser Quote wurde in der jeweiligen Stellenplanvorlage nachgehalten und dargestellt.
In den Jahren 2010 und 2011 sind bereits 118 Stellen fortgefallen. Die in der Stellenplanvorlage 2012 benannten Wenigerstellen und kw-Vermerke im Umfang von 136 Stellen sind ebenfalls bereits fortgefallen. In der Stellenplanvorlage sind für 2013 Wenigerstellen und die Realisierung von kw-Vermerken im Umfang von 23 Stellen vorgesehen.
Damit ergibt sich für den Konsolidierungszeitraum 2010 bis 2012 eine bereits jetzt umgesetzte Stellenreduzierung von 254 Stellen. Für die Stellenplanjahre 2013 bis 2016 ist damit eine weitere Reduzierung des Stellenumfanges von 113,5 Stellen beabsichtigt.
Soll/Ist-Vergleich besetzter Planstellen im Stellenplan 2012/2013
In der Anlage 9.2 ist zum Stichtag 30.06.2012 dargestellt, welche Planstellen zu diesem Zeitpunkt unbesetzt sind.
In einem Umfang von 43 Stellen sind Personen beschäftigt, die nicht auf Planstellen geführt werden, obwohl diese vorhanden sind. Diese Verfahrensweise ist aus Gründen der Rechtssicherheit erforderlich (z.B. ehemalige Auszubildende in der sozialen Übergangslösung).
Für Auszubildende/Praktikanten werden 58 Stellen nachrichtlich vorgehalten. Für den Fall, dass Ausbildung bei der Stadt Hagen wieder möglich sein sollte, stehen die Stellen zur Verfügung und müssen nicht neu eingerichtet werden.
Bei 13 Stellen handelt es sich um Stellen für Beamte in Gesellschaften, die ein Rückkehrrecht haben, ferner besteht die Verpflichtung, Stellen für den kommunalen Anteil im Jobcenter einzurichten, wenn die zulässigen Fallzahlen dies erfordern.
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass zum Stichtag 30.06.2012 Stellenvakanzen im Umfang von 28,53 Stellen vorhanden waren.
Der Dezimalwert ergibt sich aus dem Umstand, dass Stellenanteile den tatsächlichen Arbeitszeiten der Beschäftigten gegenübergestellt werden. Im Verhältnis zur Summe der gesamten Stellen entsprechen die vakanten Stellen einem Anteil von 1,45 %.
Dieser Stellenumfang wird benötigt, um unterjährig flexibel reagieren zu können.
Anlagen
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