Beschlussvorlage - 1010/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der IV. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 15.07.2011 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachennummer 1010/2012) ist.

 

Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.

 

 

Realisierungstermin: 01.01.2013

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die in der Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnungen zur Straßenreinigung und zum Winterdienst werden dem Rat der Stadt Hagen hiermit zur Kenntnis gegeben.

Der Gebührensatz im Bereich Straßenreinigung sinkt von 3,05 € pro laufenden Meter in 2012 auf nunmehr 2,74 € pro laufenden Meter in 2013.

Die Auswirkungen im Bereich Winterdienst werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

 

Winterdienst

 

 

Gebühr je lfd. Meter

 

2012

 

2013

 

Stufe A

2,34 €

2,74 €

Stufe B

1,52 €

1,77 €

Stufe C

0,74 €

0,57 €

 

 

 

Begründung

 

1.              Straßenreinigungsgebühr

 

Erläuterungen zur Gebührenkalkulation (siehe Anlage 1):

 

Zu Zeile 1:

 

Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von vier Jahren auszugleichen. Darum wurde eine Entnahme aus dem Sonderposten für den Gebührenhaushalt in Höhe von 704.078 Euro für die Mitfinanzierung der Straßenreinigungskosten einkalkuliert.

 

 

Zu Zeile 8 und 13:

 

Neben der Tariferhöhung ist die Einstellung von 3 Mitarbeitern für die Stadtsauberkeit geplant. Der Aufwand hierfür wird zu 75 % vom Jobcenter finanziert. Diese Erstattung ist in den sonstigen Erlösen enthalten.

 

 

Zu Zeile 14:

 

Durch den städtischen Verkauf des Betriebshofes in Haspe fallen die Mietzahlungen hierfür weg. Die Mitarbeiter sind zurzeit auf dem Gelände in der Fuhrparkstraße untergebracht.

 

 

 

Zu Zeile 17 und 20:

 

Die interne Leistungsverrechnung für die Fahrzeuge und die Umlage für die Werkstattkosten (Reparaturarbeiten an Geräten ohne Kfz-Kennzeichen) wird an die Kostenentwicklung angepasst.

 

 

 

2.              Winterdienstgebühr

 

Erläuterungen zur Gebührenkalkulation (siehe Anlage 3):

 

 

Zu Zeile 1:

 

Um eine Steigerung der Winterdienstgebühr für den Gebührenzahler so weit wie möglich zu reduzieren, wurde in diesem Jahr keine Zuführung zum Sonderposten für den Gebührenhaushalt einkalkuliert.

 

 

Zu Zeile 9:

 

Auf Grund der aktuellen Kostenentwicklung wird der Ansatz für Winterdienstaufwendungen reduziert.

 

 

Erläuterungen zur Anlage 4, Punkt 2 sowie zur Anlage 5, Punkt 2:

 

Im zweiten Berechnungsschritt werden die Kilometer (Summe der Frontmeter) in den einzelnen Winterdienststufen mit den dort tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden gewichtet. Damit stärkere oder schwächere Winter nicht zu vermeidbaren Gebührenschwankungen führen, wurde der Dreijahresdurchschnitt der Kilometer und der Arbeitsstunden in den einzelnen Winterdienststufen zu Grunde gelegt. Diese gemittelte Gewichtung führt zu einer erhöhten Belastung der Winterdienststufe A sowie zu einer Entlastung in den Winterdienststufen B und C. Dieses Verfahren wird auch in den Folgejahren praktiziert werden.

 

 

 

 

Anlagen:

 

1) Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2013

2) Berechnung des Gebührensatzes pro Meter

3) Kalkulation des Gesamtaufwandes für die Winterdienstgebühr 2013

4) Ermittlung der Gebührensätze für die Winterdienstgebühr 2013

5) Erläuterung zu der Berechnung der Winterdienstgebühr

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.      Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5450

Bezeichnung:

Straßenreinigung

Produkt:

1.54.50.01

Bezeichnung:

Straßenreinigung (Gebührenhaushalt)

Produkt:

1.54.50.02

Bezeichnung:

Winterdienst (Gebührenhaushalt)

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

432102

3.037.029 €

€

€

€

Ertrag (-)

432105

1.386.773 €

 

 

 

Ertrag (-)

438100

704.078 €

 

 

 

Aufwand (+)

523500

6.600.471 €

€

€

€

Aufwand (+)

ILV

236.702 €

 

 

 

25 %iger Eigenanteil

 

1.709.294 €

€

€

€

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt gesichert

 

 

 

 

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Christoph Gerbersmann

Oberbürgermeister

Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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29.11.2012 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

13.12.2012 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen