Beschlussvorlage - 1010/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
IV. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 15.07.2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Thomas Schüßler
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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29.11.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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13.12.2012
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Beschlussvorschlag
Der IV. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 15.07.2011 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachennummer 1010/2012) ist.
Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.
Realisierungstermin: 01.01.2013
Sachverhalt
Kurzfassung
Die in der Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnungen zur Straßenreinigung und zum Winterdienst werden dem Rat der Stadt Hagen hiermit zur Kenntnis gegeben.
Der Gebührensatz im Bereich Straßenreinigung sinkt von 3,05 pro laufenden Meter in 2012 auf nunmehr 2,74 pro laufenden Meter in 2013.
Die Auswirkungen im Bereich Winterdienst werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
Winterdienst |
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Gebühr je lfd. Meter
| 2012
| 2013
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Stufe A | 2,34 | 2,74 |
Stufe B | 1,52 | 1,77 |
Stufe C | 0,74 | 0,57 |
Begründung
1. Straßenreinigungsgebühr
Erläuterungen zur Gebührenkalkulation (siehe Anlage 1):
Zu Zeile 1:
Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von vier Jahren auszugleichen. Darum wurde eine Entnahme aus dem Sonderposten für den Gebührenhaushalt in Höhe von 704.078 Euro für die Mitfinanzierung der Straßenreinigungskosten einkalkuliert.
Zu Zeile 8 und 13:
Neben der Tariferhöhung ist die Einstellung von 3 Mitarbeitern für die Stadtsauberkeit geplant. Der Aufwand hierfür wird zu 75 % vom Jobcenter finanziert. Diese Erstattung ist in den sonstigen Erlösen enthalten.
Zu Zeile 14:
Durch den städtischen Verkauf des Betriebshofes in Haspe fallen die Mietzahlungen hierfür weg. Die Mitarbeiter sind zurzeit auf dem Gelände in der Fuhrparkstraße untergebracht.
Zu Zeile 17 und 20:
Die interne Leistungsverrechnung für die Fahrzeuge und die Umlage für die Werkstattkosten (Reparaturarbeiten an Geräten ohne Kfz-Kennzeichen) wird an die Kostenentwicklung angepasst.
2. Winterdienstgebühr
Erläuterungen zur Gebührenkalkulation (siehe Anlage 3):
Zu Zeile 1:
Um eine Steigerung der Winterdienstgebühr für den Gebührenzahler so weit wie möglich zu reduzieren, wurde in diesem Jahr keine Zuführung zum Sonderposten für den Gebührenhaushalt einkalkuliert.
Zu Zeile 9:
Auf Grund der aktuellen Kostenentwicklung wird der Ansatz für Winterdienstaufwendungen reduziert.
Erläuterungen zur Anlage 4, Punkt 2 sowie zur Anlage 5, Punkt 2:
Im zweiten Berechnungsschritt werden die Kilometer (Summe der Frontmeter) in den einzelnen Winterdienststufen mit den dort tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden gewichtet. Damit stärkere oder schwächere Winter nicht zu vermeidbaren Gebührenschwankungen führen, wurde der Dreijahresdurchschnitt der Kilometer und der Arbeitsstunden in den einzelnen Winterdienststufen zu Grunde gelegt. Diese gemittelte Gewichtung führt zu einer erhöhten Belastung der Winterdienststufe A sowie zu einer Entlastung in den Winterdienststufen B und C. Dieses Verfahren wird auch in den Folgejahren praktiziert werden.
Anlagen:
1) Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2013
2) Berechnung des Gebührensatzes pro Meter
3) Kalkulation des Gesamtaufwandes für die Winterdienstgebühr 2013
4) Ermittlung der Gebührensätze für die Winterdienstgebühr 2013
5) Erläuterung zu der Berechnung der Winterdienstgebühr
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
X | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
1. Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 5450 | Bezeichnung: | Straßenreinigung |
Produkt: | 1.54.50.01 | Bezeichnung: | Straßenreinigung (Gebührenhaushalt) |
Produkt: | 1.54.50.02 | Bezeichnung: | Winterdienst (Gebührenhaushalt) |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) | 432102 | 3.037.029 | | | |
Ertrag (-) | 432105 | 1.386.773 |
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Ertrag (-) | 438100 | 704.078 |
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Aufwand (+) | 523500 | 6.600.471 | | | |
Aufwand (+) | ILV | 236.702 |
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25 %iger Eigenanteil |
| 1.709.294 | | | |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist im lfd. Haushalt gesichert |
gez. | gez. |
Jörg Dehm | Christoph Gerbersmann |
Oberbürgermeister | Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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12 kB
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2
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9,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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18,9 kB
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5
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(wie Dokument)
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18 kB
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6
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(wie Dokument)
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14,1 kB
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