Beschlussvorlage - 1009/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der XV. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23. Dezember 1992 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 1009/2012) ist.

 

Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.

 

Realisierungstermin: 01.01.2013

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

1. Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung wird dem Rat der Stadt Hagen hiermit zur Kenntnis gegeben. Der Gebührensatz steigt von 3,20 € je Liter in 2012 auf nunmehr 3,30 € je Liter in 2013. Nähere Einzelheiten sind der Begründung zu entnehmen.

 

2. Daneben ist die Neuaufnahme eines Behälters des Unterflursystems in die Gebührensatzung vorzunehmen.

 

 

Begründung

 

1. Erläuterungen zur Gebührenkalkulation (siehe Anlage 1):

 

Zu Zeile 1:

Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von vier Jahren auszugleichen. Darum und um eine höhere Steigerung bei der Abfallgebühr für den Gebührenzahler zu vermeiden, wurde eine Entnahme aus dem Sonderposten für den Gebührenhaushalt in der Höhe des Vorjahres von 1.388.000 Euro für die Mitfinanzierung der Abfallbeseitigungskosten einkalkuliert.

 

Zu Zeile 5, 8 und 14:

Die kostenlose Grünabfallsammlung wird immer stärker in Anspruch genommen, so dass der Aufwand für die Verwertung der Grünabfälle angepasst werden muss.

Im Rahmen von Probeverwiegungen wurde bei den PKW-Anlieferungen ein höheres Durchschnittsgewicht als in der Vergangenheit ermittelt. Die PKW-Anlieferungen sind jedoch insgesamt rückläufig, so dass insgesamt von einer unveränderten Verbrennungsmenge ausgegangen wird.

Durch die Einbeziehung der Papierhandlingskosten in die Umsatzbesteuerung im Rahmen des tauschähnlichen Umsatzes entsteht Aufwand bei der Papierverwertung. Im Gegenzug steigen die Papiererlöse entsprechend an. Darüber hinaus wurden weitere Sortierkosten im Rahmen der Einführung der Wertstofftonne in einzelnen Stadtteilen berücksichtigt.

Der Ausbau der Unterflurbehältersammlung und die Einführung der Wertstofftonne machen ebenso eine Anpassung erforderlich.

 

Zu Zeile 16:

 

Bisher von privat angemietete Flächen für die Behälterbevorratung werden in 2013 zum Werkhof nach Hohenlimburg verlagert.

 

Zu Zeile 19 und 23:

Die interne Leistungsverrechnung für die Fahrzeuge und die Umlage für die Werkstattkosten (Reparaturarbeiten an Abfallbehältern) wird an die Kostenentwicklung angepasst.

 

 

2. Für die Nutzung in kleineren Wohnanlagen werden die bestehenden Behälter des Unterflursystems um ein Gefäß mit einem Fassungsvermögen von 2000 l ergänzt.

 

Die Gebührensatzung wird daher wie folgt geändert:

 

In § 3 Abs. 1 Buchstabe b) wird ein Behälter des Unterflursystems mit einem Fassungsvermögen von 2000 l bei wöchentlich einmaliger Leerung ergänzt.

 

In § 3 Abs. 2 Satz 1 und 3 ist der neue Abfallbehälter des Unterflursystems mit 2000 l jeweils zu ergänzen.

 

 

 

Anlagen:

 

1) Kalkulation der Abfallgebühr

2) Ermittlung des Gebührensatzes

3) Gegenüberstellung der geltenden und geplanten Gebührensätze

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.      Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5370

Bezeichnung:

Abfallsammlung

Produkt:

1.53.70.01

Bezeichnung:

Abfallsammlung u. -transport

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

432103

18.918.836 €

€

€

€

Ertrag (-)

432106

110.500 €

 

 

 

Ertrag (-)

432107

14.500 €

 

 

 

Ertrag (-)

438100

1.388.000 €

 

 

 

Aufwand (+)

523500

20.088.259 €

€

€

€

Aufwand (+)

ILV

343.578 €

€

€

€

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt gesichert.

 

 

 

 

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

29.11.2012 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

13.12.2012 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen