Beschlussvorlage - 1002/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Zwischenbericht Antikorruption
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 14 Rechnungsprüfungsamt
- Bearbeitung:
- Martin Schinner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Entscheidung
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27.11.2012
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Sachverhalt
Begründung
In diesem ersten Antikorruptionsbericht der Stadt Hagen wird der aktuelle Arbeitstand der zum 01.04.2012 beim Rechnungsprüfungsamt der Stadt Hagen eingerichteten Antikorruptionsstelle dargestellt und ein Ausblick auf die geplanten Aktivitäten für das Jahr 2013 gegeben. Dargestellt wird der Aufgabenbereich Prävention; in den weiteren Aufgabenbereichen Repression und Kontrolle hat sich in den ersten Monaten seit Einrichtung der Stelle noch kein Handlungsbedarf ergeben.
I. Einrichtung und Aufgaben der Antikorruptionsstelle
Die Zentrale Antikorruptionsstelle wurde mit Ratsbeschluss zur Vorlage 0613/2011 zum 01.04.2012 beim Rechnungsprüfungsamt eingerichtet. Zunächst sind ihr folgende Aufgaben übertragen worden:
1. zentraler Ansprechpartner für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für Externe bei Korruptionsverdacht in der Stadtverwaltung
2. Entwicklung eines Antikorruptionskonzeptes mit Definition von Aufgabenfeldern (Benennung von Maßnahmen, die zur Korruptionsprävention getroffen werden müssen, Benennung von Bereichen, in denen diese Maßnahmen notwendig sind, Benennung der zuständigen Stelle für die Abarbeitung/Ausführung)
3. Beratung und Unterstützung von Amts- und Fachbereichsleitungen sowie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei Fragen der Korruptionsprävention
4. Prüfung mit dem Ziel der Korruptionsprävention und -aufdeckung (Entwicklung von Prüfungsstandards für die Durchführung von Prüfungen mit der Zielsetzung Korruptionsprävention, Prüfung bei Anzeigen von Korruptionsverdacht)
5. Abfassen eines jährlichen Antikorruptionsberichtes für Politik und Verwaltungsführung zum Stand der Korruptionsprävention in der Stadtverwaltung Hagen.
6. Teilnahme an überregionalen Arbeitskreisen
II. Umsetzung der Aufgaben
In Anlehnung an das von der Organisation Transparency International Deutschland e.V. entwickelte Vier-Säulen-Modell gegen Korruption ergeben sich folgende vier Betätigungsfelder für die kommunale Antikorruptionsarbeit:
1. Politische Gremien (Rat, Bezirksvertretungen, Ausschüsse)
2. Verwaltung (im engeren Sinne)
3. öffentliche Beteiligungen und Unternehmen (Konzern Stadt außerhalb der Verwaltung im engeren Sinne)
4. Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Medien)
Innerhalb dieser Betätigungsfelder stellt sich die Aufgabenstellung und Arbeit der Antikorruptionsstelle zurzeit wie folgt dar:
Zu 1. politische Gremien:
Die Antikorruptionsstelle ist im Bereich der politischen Gremien ausschließlich beratend tätig.
Nach dem Vorbild der Stadt Köln wurde ein Verhaltenskodex für Mandatsträger entworfen und dem Oberbürgermeister als Ratsvorsitzenden zur Verfügung gestellt. Der Entwurf ist für Mandatsträger ohne Organfunktion nach aktueller Rechtslage ohne strafrechtliche Relevanz, kann jedoch Mandatsträger mit Organfunktion z.B. (Ober-) Bürgermeister, Bezirksbürgermeister, durch vorgegebene Reglungen bei der Annahme von Zuwendungen oder der Teilnahme an Bewirtungen vor strafrechtlichen Folgen schützen. Der Verhaltenskodex wird durch Ratsbeschluss wirksam.
Die Antikorruptionsstelle empfiehlt eine Umsetzung des Verhaltenskodex, um mehr Rechtssicherheit für Mandatsträger mit Organfunktion zu schaffen.
Zu 2. Verwaltung im engeren Sinne:
Dieses Segment stellt das Hauptbetätigungsfeld der Korruptionsprävention dar. Als erster Schritt wurde gemeinsam mit der Verwaltung das vorhandene Regelwerk zur Antikorruption aktualisiert und um den Entwurf einer Dienstanweisung zum Umgang mit Sponsoring ergänzt. Das Regelwerk wird zurzeit im Verwaltungsvorstand beraten und stellt das Fundament der Antikorruptionsarbeit in der Verwaltung dar.
Des Weiteren hat die Antikorruptionsstelle Leitfäden zur Korruptionsverhinderung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für Vorgesetzte zusammengestellt, die als Empfehlungen mit in das Regelwerk zur Antikorruption aufgenommen werden sollen.
Ein Flyer mit dem Titel Korruption? Nein danke!, der die wichtigsten Regeln der Korruptionsbekämpfung veranschaulicht, wird in Kürze an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Hagen verteilt.
Abgerundet wird das Informationsangebot durch Intranetseiten der Antikorruptionsstelle, auf denen neben den bestehenden Regelungen aktuelle Fragestellungen und Lösungsansätze behandelt werden. Insbesondere eine Liste der am häufigsten gestellten Fragen, auch FAQ[1]-Liste genannt, dient der Sensibilisierung und Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Intranetseiten sollen nach Freigabe durch den Verwaltungsvorstand in den nächsten Wochen freigeschaltet werden.
Mindestens ebenso wichtig wie das schriftliche Informationsangebot sind die Beratungsgespräche, die zurzeit mit den Führungskräften der Verwaltung geführt werden. Anhand eines Fragenkataloges wird ermittelt, welche organisatorischen und personalwirtschaftlichen Antikorruptionsvorkehrungen getroffen wurden und ob die bisherige Einschätzung der Korruptionsgefährdung über die Jahre hinweg noch aktuell ist. Als Nutzen für die jeweilige Organisationseinheit werden erkennbare Mängel sofort aufgegriffen und mit den Gesprächspartnern gemeinsam Verbesserungsmöglichkeiten erarbeitet.
In den bisher in den Vorstandsbereichen 1 und 4 geführten Gesprächen wurde deutlich, dass eine angemessene Sensibilität in Antikorruptionsfragen besteht, wenn auch dieses Thema in der Praxis häufig konträr zu den aktuellen Sparmaßnahmen gesehen wird. Die Gespräche werden aktuell fortgesetzt.
Neben dem Beratungs- und Kommunikationsaspekt wird im Zuge dessen die 2009 auf Grundlage des § 2 Abs. 2 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW aufgestellte Übersicht der korruptionsgefährdeten Stellen fortgeschrieben.
Zu 3. öffentliche Beteiligungen und Unternehmen:
In diesem Bereich hat eine Kommune keine direkte Regelungskompetenz, da es sich zumeist um Unternehmensformen mit eigenverantwortlicher Leitung handelt. Die kommunale Einflussnahme erfolgt in der Regel über den Vorschlag einer Selbstverpflichtungen zum Wohlverhalten und zur Regeltreue[2], welche sich die Unternehmung, ggf. mit Zustimmung des Aufsichtsrates, letztlich selbst gibt.
Der Fachbereich des Oberbürgermeisters, Strategisches Beteiligungscontrolling, erarbeitet zurzeit gemeinsam mit den Unternehmungen und dem Beteiligungsausschuss entsprechende Regelwerke. Die Antikorruptionsstelle steht hier zur Klärung von Einzelfragen zur Verfügung.
Zu 4. Öffentlichkeit:
Analog zum Intranetauftritt ist eine zeitnahe Veröffentlichung von Antikorruptionsinformationen für die Öffentlichkeit im Internet beabsichtigt. Zweck ist neben einer Darstellung der (entschlossenen) Haltung der Stadt Hagen gegen Korruption eine Kontaktbrücke zu Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen und Unternehmen.
Über den virtuellen Kontakt hinaus wird die Antikorruptionsstelle den direkten Kontakt zu interessierten Gruppen und den Medien anbieten und selbst suchen.
Von besonderer Bedeutung ist dabei das Angebot, vertraulich, ggf. auch anonym, Hinweise auf strafrechtlich relevante Missstände geben zu können. In der Fachsprache wird diese Vorgehensweise international als Whistleblowing im deutschen Sprachraum als Hinweisgebersystem bezeichnet. Zurzeit steht noch die Entscheidung aus, unter welcher Bezeichnung der Öffentlichkeit das Hagener Hinweisgebersystem angeboten wird. Das Hinweisgebersystem steht nicht nur der Öffentlichkeit, sondern allen Beteiligten zur Verfügung. Studien zufolge werden mehr als die Hälfte aller verfolgten Korruptionsfälle durch Hinweise aufgedeckt; dieses Angebot soll nicht nur der Aufdeckung von Korruptionsstraftaten, sondern auch als Präventionsmaßnahme abschreckend gegenüber potentiellen Tätern wirken.
III. Ausblick
Neben einer Fortsetzung und dem Ausbau der Beratungstätigkeiten in allen vier Bereichen ist für das kommende Jahr eine schwerpunktmäßige Betrachtung der am meisten korruptionsgefährdeten Bereiche (basierend auf der unter Punkt II.2 beschriebenen Übersicht) vorgesehen. Dieses wird insbesondere alle Bereiche betreffen, in denen Vergaben vorgenommen werden (z.B. Fachbereich Bauverwaltung und Wohnen (FB 60), Fachbereich Zentrale Dienste (25), HABIT und GWH) oder Entscheidungen vorbereitet bzw. getroffen werden, an denen Einzelne ein erhebliches finanzielles Interesse haben (z.B. Bauplanung und -ordnung). Innerhalb der Bauverwaltung sind die Kompetenzen und Schnittstellen der Antikorruptionsstelle zu GWH und WBH präzise abzugrenzen.
Durch eine Vertiefung des Erfahrungsaustauschs in den bestehenden Arbeitskreisen Antikorruption sollen Schulungskonzepte und Prüfschemata gemeinsam nutzbar gemacht werden, um die Arbeit für alle beteiligten Kommunen effektiver zu gestalten.
[1] aus dem Englischen: frequently asked questions
[2] z.B. Compliance-Regelungen, Public-Corporate-Governance-Kodex
