Beschlussvorlage - 0976/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Wohnhaus Amselgasse 2, Gemarkung Eppenhausen, Flur 8, Flurstück 96 ist als Baudenkmal (§ 2 des Gesetzes zum Schutz und Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen, Denkmalschutzgesetz – DSchG vom 11.03.1980, GV NRW S. 226, in der zurzeit gültigen Fassung) in die Denkmalliste der Stadt Hagen einzutragen (§ 3 DSchG).

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Sachverhalt

Kurzfassung

Eintragung des Wohnhauses Amselgasse 2 als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Hagen

 

 

Begründung

Der Denkmalwert des Wohnhauses Amselgasse 2 wurde gemeinsam mit dem Amt für Denkmalpflege in Westfalen – LWL Münster, geprüft. Dieses Fachamt hat das Benehmen zur Eintragung des Baudenkmales in die Denkmalliste der Stadt Hagen am 10.07.2012 gemäß §§ 3 Abs. 2, 21 Abs. 4 Denkmalschutzgesetz hergestellt. Die denkmalrechtliche Bewertung wird seitens der Verwaltung geteilt.

Die Voraussetzungen für die Eintragung gemäß §§ 2, 3 Denkmalschutzgesetz liegen vor. Das Baudenkmal ist daher in die Denkmalliste einzutragen.

Das denkmalrechtliche Verfahren wurde eingeleitet.

 

Die Begründung der Denkmalfähigkeit und der Denkmalwürdigkeit für die Eintragung des Denkmales ergibt sich aus dem beigefügten Entwurf der Denkmallisten-Karteikarte. Sie ist Bestandteil der Vorlage.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.12.2012 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen