Beschlussvorlage - 1008/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beschließt, die von der Dolomitstraße in südwestlicher Richtung abzweigende Straße im Gewerbegebiet Herbeck West

 

„ Große Brenne „

 

zu benennen.

 

 

Die Verkehrsfläche wird dem Schiedsamtsbezirk  7  zugeordnet.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Das im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. “11/01 (538) Herbeck West “ ausgewiesene Gewerbegebiet wird nun bebaut.

 

Um den Gewerbebetrieben eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung erteilen zu können, ist es erforderlich, die sie erschließenden Verkehrsflächen mit einer Bezeichnung zu versehen.

 

 

 

 

Begründung

 

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. “11/01 (538) Herbeck West“  weist u.a. Verkehrsfläche aus.

Diese Verkehrsfläche erschließt nach ihrer Fertigstellung ein Gebiet, das entsprechend der Planung als Gewerbegebiet genutzt werden soll. Die in diesem Gebiet gelegenen Grundstücke sind z.T.  vermessen und parzelliert.

Für einige Grundstücke sind bereits Anträge auf Erteilung einer Baugenehmigung eingereicht worden.

Um den Betrieben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung nach Straße und Hausnummer erteilen zu können,  ist es erforderlich, die vorgenannte Verkehrsfläche mit einer Bezeichnung zu versehen.

 

Eine Ortsbesichtigung ergab, dass die örtlichen Absteckungs-, Kanal- und Straßenbauarbeiten so weit fortgeschritten sind, dass ein Benennungsverfahren eingeleitet werden kann.

 

Eine für die Benennung der Verkehrsfläche geeignete Gewannenbezeichnung ist in diesem Gebiet nicht vorhanden.

 

Aus diesem Grund werden die Vorschläge aus den interfraktionellen Gesprächen der
BV Hohenlimburg vom Oktober 2012 aufgenommen.

 

Folgende Vorschläge wurden am 2.11.12 übermittelt:

 

Archäologenweg (Bündnis 90 / Die Grünen)

 

Begründung des Bündnis 90 / Die Grünen

„ Angesichts der archäologischen Grabungen in dem Gebiet könnte man die Straße vielleicht Archäologenweg nennen.“

 

 

 

 

 

 

 

Wilhelm-Happe-Straße (Bürger für Hohenlimburg)

 

Begründung der Bürger für Hohenlimburg:

„ Die Fraktion Bürger für Hohenlimburg schlägt für die zu benennende Straße den Namen Wilhelm-Happe-Straße vor.

Eine nähere Begründung für den Vorschlag wird zeitnah übermittelt.“

 

 

Große Brenne (CDU)

 

Begründung de CDU:

„ Die CDU Fraktion ist der Auffassung, dass Straßenbenennungen jeweils ortsspezifischen und historisch begründeten Hintergrund haben sollten. In dem ländlichen Halden-Herbecker Bereich bieten sich historische Familiennamen und Namen alter Hofesstellen an. Deshalb fiel unsere Wahl für unseren Vorschlag auf den Namen Große Brenne, nachdem die Namen von Hövel, Blankenagel und Geitebrügge in Hagen bereits Verwendung gefunden haben. “

 

 

 

Es bestehen aus fachlicher Sicht unter Berücksichtigung aller benennungsrelevanten Aspekte  gegen diese Vorschläge keine ordnungsrechtlichen Bedenken.

 

In Betrachtung der vorhandenen Straßenbezeichnungen im Gebiet Herbeck wird von der Verwaltung der Vorschlag der CDU befürwortet, die Verkehrsfläche  - im beigefügten  Lageplan grau dargestellt-  den Namen

 

“ Große Brenne “

 

zu geben.

 

Zusammen mit dieser Begründung bedarf es zur Rechtssicherheit eines detaillierten Lageplanes, aus dem der exakte Geltungsbereich (im beigefügten Lageplan grau dargestellt) der zu benennenden Fläche hervorgeht. Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des zu fassenden Beschlusses.

 

Die Linienführung wird gemäß planungsrechtlicher Festsetzung durch entsprechende Parzellierung gesichert.

 

 

 

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg wird um einen entsprechenden Beschluss zur Straßenbenennung gebeten.

 

 

Anlage:  Übersichtsplan, Maßstab 1: 1.500

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.11.2012 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen