Beschlussvorlage - 0886/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Planungsstand zur Findung potentieller Konzentrationszonen für Windenergieanlagen (WEA) in Hagen wird zur Kenntnis genommen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Rat hat die Verwaltung mit der Aufstellung des Teilflächennutzungsplans Windenergie beauftragt, um zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, weitere Konzentrationszonen für WEA im Hagener Stadtgebiet auszuweisen. In einem ersten Schritt wurden mithilfe einer computergestützten Analyse (GIS-Analyse, siehe Anlage) potentielle Zonen für zukünftige Windenergieanlagen (WEA) ermittelt. Diese Flächen müssen anhand weiterer Kriterien gefiltert und eingegrenzt werden. Hiermit soll ein Planungsbüro beauftragt werden. Die sich daraus ergebenden Konzentrationszonen müssen dann in einem weiteren Schritt anhand von Artenschutzprüfungen über eine Vegetationsperiode (März bis Dez. 2013) untersucht werden, was gegebenenfalls zu einer weiteren Eingrenzung der Flächen führt. Die Gutachter müssen dazu spätestens im Februar 2013 mit den Kartierungen vor Ort beauftragt werden.

 

 

Begründung

 

Vorlauf

 

Der Rat hat die Verwaltung mit der Aufstellung des Teilflächennutzungsplans Windenergie beauftragt, um zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, weitere Konzentrationszonen für WEA im Hagener Stadtgebiet auszuweisen. Um zukünftig auch Waldgebiete zur Errichtung von WEA nutzen zu können, muss lt. Vorgaben des Landesentwicklungsplanes (LEP) der Nachweis geführt werden, dass keine anderen Flächen für WEA-Nutzung zur Verfügungen stehen. Dieses Verfahren ist insgesamt äußerst komplex, da es keine eindeutigen Rechtsvorschriften zu Abstandsregelungen/Pufferzonen gibt, andererseits das Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung recht hoch ist, da es um erhebliche wirtschaftliche Interessen einerseits (es liegen Anfragen zur Errichtung neuer WEA vor) und massive räumliche Auswirkungen andererseits geht. Da sich viele Städte in einer ähnlichen Situation befinden, gibt es kaum „best-practice-Beispiele“.

 

 

 

Bisheriges Vorgehen

 

-         Ermittlung von Tabuflächen und Abständen zu schutzwürdigen Nutzungen mit dem Ergebnis von WEA-Potentialflächen unter Einsatz eines geografischen Informationssystems (GIS-Analyse), siehe Anlage;

-         Gespräche mit der Bezirksregierung als Genehmigungsbehörde und dem RVR als Regionalplanungsbehörde

 

 

 

-         Frühzeitiger Scoping-Termin zur Abstimmung des weiteren Vorgehens betr. WEA im Wald (RVR, Regionalforstamt, BZ Regierung Arnsberg, LNU Hagen, WBH/2, 69, 61/2)

Ergebnis: Als vorrangige Gebiete für WEA im Wald sind Kahlflächen (Kalamitätsflächen) zu untersuchen; Probleme könnten sich ergeben, wenn diese bereits (wie gesetzlich vorgegeben) in der Zwischenzeit wieder mit Laubwaldarten aufgeforstet wurden; das Regionalforstamt wird nach Festlegung der potentiellen Zonen und deren Beschluss durch den RAT der Stadt prüfen, ob diese Flächen eine Genehmigung zur Waldumwandlung erhalten können und damit WEA in diesen Waldflächen errichtet werden können

-         Zahlreiche Gespräche mit Investoren, Grundstückseigentümern, Enervie, WBH, Regionalforstamt Gelsenkirchen, etc.

 

 

Aktueller Stand

 

Das Verfahren ist, wie oben bereits beschrieben, äußerst komplex. Jede Änderung der Eingangsparameter (sei es Anlagenhöhe, Abstandswerte, Kriterien Windpark oder Einzelanlagen, Ausschluss bestimmter Waldflächen, z. B. Nadelwald) führt zu Neuberechnungen der Potentialflächen mit deutlich unterschiedlichen Ergebnissen. Deshalb sind diese Parameter festzulegen und so weit sie gesetzlich nicht vorgegeben sind, vom Rat zu beschließen (Planungshoheit der Stadt). Die in der Analyse verwendeten Tabuflächen und Abstandspuffer sind im Anhang in der Tabelle detailliert aufgelistet. Dabei ist in der Analyse von einer zukünftigen Anlagenhöhe von 150 m ausgegangen worden.

 

In der Anlage "Windenergieanlagen-Konzept" ist die Vorgehensweise des Planungskonzeptes dargestellt. Die Karte in Abb. 5, Seite 10 zeigt die in der GIS-Analyse auf Hagener Stadtgebiet ermittelten potentiellen WEA-Konzentrationszonen.

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Die Bezirksregierung als Genehmigungsbehörde für den Flächennutzungsplan hat deutlich gemacht, dass eine Artenschutzprüfung zwingend erforderlich ist und diese alle Potentialflächen erfassen muss. Da der FNP hier eine Regelungsdichte ähnlich einem Bebauungsplan erreicht, ist der Nachweis erforderlich, dass keine planungs­relevanten, windenergiesensiblen  Tierarten (insbesondere europäische Vogel- und Fledermausarten) in ihrem Lebens-, Brut- und Nahrungsraum durch Windräder beeinträchtigt oder getötet werden könnten. Zum Nachweis, ob diese Arten in den ermittelten Gebieten vorkommen, sind entsprechende Kartierungen vorzunehmen bzw. Gutachten über eine Vegetationsperiode (März bis Dezember eines Jahres) zu vergeben.

 

 

 

Das bedeutet aber auch, dass sich das gesamte Verfahren um mindestens ein Jahr verzögert, wenn diese Prüfung nicht in 2013 stattfindet.

 

Auf der Basis der hier vorgelegten Abgrenzungen hat die Verwaltung Angebote für eine Artenschutzprüfung eingeholt. Die angeschriebenen Gutachterbüros haben übereinstimmend empfohlen, den Umfang der zu untersuchenden Gebiete anhand weiterer Kriterien, wie z. B. der Größe des Gebietes, der Hangneigung, der Beeinflussung des Landschaftsbildes etc., weiter einzugrenzen, um die Kosten in eine überschaubare Größenordnung zu bringen. Das Ergebnis der Filterung wird dann die Gebiete darstellen, die im Weiteren durch eine Artenschutzprüfung untersucht werden können. Diese Flächen werden den politischen Gremien und dem RAT zum nächst möglichen Sitzungstermin in einer weiteren Vorlage zum Beschluss vorgelegt.

 

Anhand der hier vorliegenden Vorlage sind in den Sitzungen aber gegebenenfalls schon im Vorfeld der nächsten Beschlussvorlage folgende weitere Fragen zu diskutieren oder zu klären:

 

1.              Wer soll die finanziellen Kosten der Artenschutzgutachten tragen?

Dazu gibt es verschiedene Modelle in anderen Städten. Entweder finanziert die Stadt die Gutachten selbst (neutrale Vergabe, Kosten sind abhängig von der Anzahl und Größe der zu untersuchenden Flächen, sie können mehrere zehntausend € betragen) oder zukünftige Investoren treten in Vorleistung. Da in Hagen aber nicht für alle in der GIS-Analyse ermittelten Flächen Anfragen für zukünftige WEA vorliegen (siehe Karte unten), müssten diese Flächen aus dem weiteren Planungskonzept für WEA-Zonen ausgeschlossen werden oder die Stadt trägt die Kosten für die Artenschutzgutachten in diesen Bereichen selbst.

 

2.              Sollen auch Nadelholzflächen, falls sie beim Filterverfahren des Planungsbüros als potentielle Zonen bestehen bleiben, zur Nutzung von Windenergie freigegeben werden? Im WEA-Erlass kommen nur besonders wertvolle Waldgebiete (insbesondere standortgerechte Laubwälder) nicht in Betracht.

 

3.              Ist die Errichtung von Einzelanlagen aufgrund der Gefahr einer 'Verspargelung' der Landschaft in Hagen abzulehnen und sind nur Windfarmen = mind. 3 Anlagen erwünscht? Damit würden weitere kleinere Flächen herausfallen.

 

Im Anhang ist das Planungskonzept und die GIS-Analyse detaillierter erläutert. Karten zu den verschiedenen Aussagen hängen im Raum aus bzw. sind der Anlage in schwarz/weiß beigefügt.

 


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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.10.2012 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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30.10.2012 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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31.10.2012 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

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07.11.2012 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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07.11.2012 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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08.11.2012 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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13.11.2012 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Planungsstand zur Findung potentieller Konzentrationszonen für Windenergieanlagen (WEA) in Hagen wird zur Kenntnis genommen.

 

Nach dem nächsten Verfahrensschritt, durch den die bisher dargestellten Potentialflächen gefiltert werden sollen, wird dem Stadtentwicklungsausschuss eine Vorlage zur Beratung vorgelegt, um die weiter zu untersuchenden Flächen zu bestimmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

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21.11.2012 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen