Beschlussvorlage - 0829/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hagen-Hohenlimburg beschließt gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S.1028/SGV NRW 91) auf Grund der fehlenden Verkehrsbedeutung  und überwiegender Gründe des öffentlichen Wohls

 

die beabsichtigte Einziehung des Verbindungsweges

zwischen der Schleipenbergstraße und dem Verbindungsweg zwischen

Haardtstraße und Schmittauer Straße

 

Die Verkehrsfläche umfasst einen Teil des Grundstücks Gemarkung Hohenlimburg, Flur 28, Flst. 11 mit einer Größe von ca. 74 qm.

 

Die einzuziehende Verkehrsfläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan blau markiert.

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Vorbemerkungen:

 

Die hier in Rede stehende öffentliche Wegefläche ist bereits im Kataster von 1882 – 1900 vorhanden und gilt damit als nach altem Recht gewidmet.

Sie diente als Abkürzung zwischen der Schleipenbergstraße und dem Verbindungsweg zwischen Haardtstraße und Schmittauer Straße.

In der Örtlichkeit handelt es sich um einen sehr schmalen Fußweg mit einem extremen Gefälle, bei dem es immer wieder zu Gefahrenlagen beispielsweise durch auftretendes Hangwasser bei Regen, Glatteisbildung oder allein durch die Gefällelage kommt.

Der Weg selbst ist seit 8 Monaten wegen Unpassierbarkeit gesperrt. Eine Instandsetzung wäre nur durch einen kompletten Neubau möglich.

 

Rechtsgrundlagen:

 

Der Weg ist bereits seit vor 1900 im Kataster vorhanden und somit eine öffentliche Verkehrsfläche im Sinne von § 2 StrWG NRW.

Die nachträgliche Entwidmung richtet sich nach den Vorschriften über die Einziehung nach § 7 Abs. 1 S. 1 StrWG NRW. Nach dieser Vorschrift kann die Straßenbaubehörde die Einziehung der öffentlichen Verkehrsfläche verfügen, wenn sie keine Verkehrsbedeutung mehr hat (Abs. 2) oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls die Einziehung erfordern (Abs. 3).

 

Der Verbindungsweg befindet sich in einem extrem steilen Hangbereich, der insbesondere im Winter nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand  verkehrssicher gehalten werden kann, da kein maschineller Einsatz möglich ist und somit die Arbeiten von Hand verrichtet werden müssen. Das auftretende Hangwasser bereitet bei Starkregen und Frost erhebliche Probleme. Die Anlieger haben bereits im Eigeninteresse Maßnahmen ergriffen, die sturzflutartigen Regengüsse zu führen und abzuleiten. Die den Hang abstützende Bruchsteinmauer ist durch das Hangwasser an vielen Stellen bereits eingebrochen.

Daher wird dieser Weg nicht messbar frequentiert, insbesondere bei winterlicher Wetterlage aber auch bei Regenwetter ist er praktisch unpassierbar.

 

Da die öffentliche Wegefläche für den Durchgangsverkehr nicht mehr benötigt wird, hat sie insofern ihre Verkehrsbedeutung verloren.

 

Ein weiteres Interesse an der Einziehung des Weges besteht für die Allgemeinheit aus wasserwirtschaftlichen Gründen.

 

Hiernach ist es erforderlich, den "Bergbach", welcher z.Zt. verrohrt unterhalb des Hauses Schleipenbergstr. 81 Richtung Haardtstr. verläuft, in den bestehenden Hohlweg zu verlegen.

 

 

 

Die dringend erforderliche Sanierung des verrohrten Bachlaufs ist unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ausschließlich durch Verlegung in den Weg geboten.

 

Mit der Verlegung des Bachlaufes in den Weg und einer anschließenden Verfüllung und Einebnung im Geländeverlauf könnten all diese Probleme dauerhaft beseitigt werden.

Es ist beabsichtigt, die heutige Wegefläche zu veräußern.

 

Daher ist es im Interesse der Allgemeinheit erforderlich, den Weg einzuziehen.

 

 

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Auswirkungen

Anlage:

Einziehungsplan

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

(Herr Grothe, Technischer Beigeordneter)

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.09.2012 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - vertagt

Erweitern

21.11.2012 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen