Beschlussvorlage - 0994/2012
Grunddaten
- Betreff:
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Errichtung einer 2-jährigen Berufsfachschule "Erweiterte berufliche Kenntnisse und Fachhochschulreife", Fachrichtung Technik, Schwerpunkt Metalltechnik in Vollzeitform zum Schuljahr 2013/2014 am Cuno-Berufskolleg I.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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13.11.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.11.2012
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Beschlussvorschlag
Gemäß § 81 sowie § 22 des Schulgesetzes NRW (SchulG) vom 15.02.2005 (GV.NRW. S. 102) i.V.m. § 2 Anlage C und Anlage C5 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskollegs (APO-BK) vom 26.09.1999 (GV.NRW. S. 240) jeweils in der aktuell gültigen Fassung wird die 2-jährige Berufsfachschule Erweiterte berufliche Kenntnisse und Fachhochschulreife, Fachrichtung Technik, Schwerpunkt Metalltechnik in Vollzeitform zum Schuljahr 2013/2014 am Cuno-Berufskolleg I einzügig errichtet.
Die Vorlage wird zum 01.08.2013 umgesetzt.
Sachverhalt
Begründung
Das Berufskolleg umfasst als Bildungseinrichtung die Bildungsgänge der Berufsschule, der Berufsfachschule, der Fachoberschule und der Fachschule.
Die fünf Hagener Berufskollegs sind im Rahmen ihres Bildungsauftrages ständig darum bemüht, neue Bildungsgänge bedarfsorientiert in Hagen zu errichten und so dauerhaft zu etablieren.
Vor diesem Hintergrund hat die Schulleitung des Cuno-Berufskollegs I dem Schulträger die Errichtung des neuen Bildungsgangs vorgeschlagen. Sofern sich der entsprechende Bedarf ergibt, soll dieser Bildungsgang anstelle des dreijährigen Vollzeitbildungsgangs zum/zur maschinenbautechnischen Assistenten/Assistentin errichtet werden.
Nähere Informationen zu dem Bildungsgang können der Anlage 1 entnommen werden.
Nach § 80 des Schulgesetzes hat eine regionale Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern zu erfolgen. Dazu werden der Ennepe-Ruhr-Kreis, der Kreis Unna, der Märkische Kreis und die Stadt Dortmund einbezogen.
Kosten
Wie bereits angeführt, soll der Bildungsgang als Alternative zu einem bestehenden Bildungsgang errichtet werden. Die erforderliche Schulausstattung ist damit grundsätzlich vorhanden.
Durch diesen Bildungsgang wird eine vergleichbare Schülerschaft wie bei der bisherigen Assistentenausbildung angesprochen. Entsprechend werden Schülerfahrtkosten im bisherigen Umfang erwartet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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404,3 kB
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