Beschlussvorlage - 0888/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt stimmt der  Zurückstellung nach § 15 BauGB der Errichtung eines Anbaus und einer Laderampe, Erweiterung Verkaufsfläche Nettomarkt und Umbau des ehem. Schleckermarktes zu Lager auf dem Grundstück Alemannenweg 21 zu..

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg hat zu der als Anlage beigefügten Vorlage (Drucksachennummer: 0807/2012) folgenden Beschluss gefasst:

„Die Zurückstellung der Bauvoranfrage nach § 15 BauGB findet nicht die Zustimmung der Bezirksvertretung Hohenlimburg.

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, die Bauvoranfrage positiv zu bescheiden.

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, eventuelle Bauanträge auf Vergrößerung der jetzt beantragten Verkaufsfläche abzulehnen.“

 

Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich hier nicht um ein Vorhaben von besonderer städtebaulicher Bedeutung für den Stadtbezirk, für das die Bezirksvertretung  nach § 10 Abs. 5 Buchst. f zuständig gewesen wäre,  sondern um ein laufendes Geschäft der Verwaltung. Gleichwohl wollte die Verwaltung die Bezirksvertretung über ihre ablehnende Entscheidung  unterrichten.

 

Für den in Frage kommenden Bereich gibt es einen alten Bebauungsplan aus Hohenlimburger Zeiten vor 1975,  der überwiegend Industrie- und Gewerbeflächen festsetzte. Da dieser Plan den Vorschriften der neuen Baunutzungsverordnung widersprach, hat der Rat der Stadt Hagen auch auf Verlangen der Bezirksregierung ein vereinfachtes Änderungsverfahren eingeleitet, um der neuen Baunutzungsverordnung Rechnung zu tragen. Die Offenlegung erfolgte im Frühjahr 2009. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Um die weitere Planung nicht unmöglich zu machen oder wesentlich zu erschweren, sollte das o. g. Vorhaben für die Dauer von zwölf Monaten zurückgestellt werden. 

 

Somit steht dem Beschluss der Bezirksvertretung Hohenlimburg der Ratsbeschluss aus 2009 zur Einleitung des Änderungsverfahrens entgegen. Hiermit hatte sich der Rat eindeutig gegen großflächige Einzelhandelsvorhaben ausgesprochen.

 

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg hätte im Rahmen der ihr vorgelegten Vorlage die Möglichkeit gehabt, dem Rat zu empfehlen, das o. g. Änderungsverfahren einzustellen, um somit das Vorhaben evtl. zu ermöglichen, da es dem alten Bebauungsplan entspricht. Dies wiederum würde jedoch dem geltenden Recht der neuen Baunutzungsverordnung und dem Willen des Rates widersprechen. Die Verwaltung bleibt somit bei ihrer Auffassung, das Vorhaben zurückzustellen.          

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

gez.

gez.

Dehm

Oberbürgermeister

Grothe

Technischer Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.11.2012 - Stadtentwicklungsausschuss - vertagt

Erweitern

15.11.2012 - Rat der Stadt Hagen - zurückgezogen