Beschlussvorlage - 0996/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundstücksverkäufe innerhalb des geplanten Gewerbebereiches "Böhfeld"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Irene Heidasch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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13.11.2012
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Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt.
Begründung
Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 08.10.2009 die Vorlage Neue Wohn- und Gewerbeflächen im Flächennutzungsplan Vorentwurf der Stadt Hagen (Drucksachennummer 1226/2007) beschlossen. Bestandteil dieser Vorlage war, den Bereich Böhfeld im neuen Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche darzustellen.
Zu diesem Zeitpunkt waren bereits über 50% des Bereiches Böhfeld in privatem Eigentum eines Einzelnen.
Eine Vorkaufsrechtssatzung existierte in diesem Bereich nicht.
Es gab lediglich einen Beschluss des Rates vom 15.12.2005 zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen für die Entwicklungsmaßnahme Evo-Park (Drucksachennummer 661/2005). Hieraus lässt sich noch kein Vorkaufsrecht ableiten. Dieses besteht erst, wenn die Untersuchungen zum Abschluss gekommen und der Bereich förmlich als städtebaulicher Entwicklungsbereich festgelegt worden wäre. Der Rat der Stadt Hagen hat den Abschluss und das Ende der vorbereitenden Untersuchungen am 19.06.2008 beschlossen (Drucksachennummer 404/2008) und somit das Verfahren zur Festlegung eines Entwicklungsbereiches eingestellt.
Aber selbst wenn der Entwicklungsbereich förmlich festgelegt worden wäre, dann hätte das Vorkaufsrecht nur für die Nutzung Evolutionspark, nicht aber für eine gewerbliche Nutzung der Fläche ausgeübt werden können.
In der Bauleitplanung ist es durchaus üblich, dass sich Teile oder sogar das gesamte Plangebiet in Privatbesitz befinden. Die besondere Problematik ergibt sich daraus, dass die Flächen zur Existenzsicherung eines Vollerwerbslandwirtes benötigt werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
| Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
gez. |
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(Grothe Technischer Beigeordneter) |
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