Mitteilung - 0991/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Neubau eines Umspannwerkes in Garenfeld der Amprion GmbH

 

 

Das Umspannwerk Garenfeld in Hagen ist ein wichtiger Knotenpunkt im Verteilnetz des regionalen Energiedienstleisters Mark E AG und für die Durchleitung des Stroms über das Versorgungsnetz des Netzbetreibers Amprion GmbH. Nicht nur wesentliche Teile des Versorgungsgebietes Sauerland werden aus Garenfeld mit Energie versorgt, sondern es soll auch hierüber ein wichtiger Teil des Übertragungsnetzes in Deutschland geleitet werden.

 

Der sichere Betrieb des Umspannwerks Garen­feld ist von besonderer Bedeutung für die Region. Die Amprion GmbH plant zwischen dem bestehenden Umspannwerk der Mark-E AG und dem Ortsteil Garenfeld-Nord eine neue Umspannstation. Im April 2012 hatte bereits ein erster Informationstermin zu dem Neubau eines überregional bedeutsamen Umspannwerkes in Garenfeld stattgefunden. Dieser Neubau ist nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
(4. BImSchV) durch die Untere Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen“ zu genehmigen.

 

Ein zweiter Termin mit der Verwaltung ist kurzfristig geplant, um die Information über das Vorhaben und die Vorbesprechung mit den beteiligten kommunalen Stellen einzuleiten. Ein konkreter Genehmigungsantrag zu diesem Projekt liegt der Stadt Hagen zurzeit noch nicht vor.

 

Unabhängig davon ist das Planfeststellungsverfahren der Bezirksregierung Arnsberg in Bezug auf die Trassenführung der Höchstspannungsfreileitung mit 380 kV durch das Stadtgebiet von Hagen zu sehen.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

gez.

gez.

(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion)

(Name Beigeordneter inkl. Funktion)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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08.11.2012 - Umweltausschuss