Beschlussvorlage - 0808/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
"Haus der Bildung für Kinder" in AltenhagenVergrößerung der Kindertageseinrichtung Boeler Str. 39
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB11 - Personal und Organisation; FB48 - Bildung und Kultur; FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Anhörung
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23.10.2012
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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13.11.2012
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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14.11.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.11.2012
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●
Erledigt
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Fachausschuss Gebäudewirtschaft
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Anhörung
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28.11.2012
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Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
konsumtive Maßnahme | |
| investive Maßnahme |
x | konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
x | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
1. Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 1.36.50 | Bezeichnung: | Tageseinrichtungen für Kinder |
Produkt: | 1.36.50.01.01 | Bezeichnung: | Kindertageseinrichtungen |
Kostenstelle: | 230625 | Bezeichnung: | Kita Boeler Str. |
| Kostenart | Lfd. Jahr | 2013 | 2014 | 2015 |
Ertrag (-) | 414200 | | -59.017 | - 143.423 | -146.832 |
Aufwand (+) | 501200 | | 112.458 | 269.900 | 269.900 |
Eigenanteil |
| | 53.441 | 126.477 | 123.068 |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
X | Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2. Investive Maßnahme
Teilplan: | 1.36.50 | Bezeichnung: | Tageseinrichtung für Kinder |
Finanzstelle: | 5.000.169 | Bezeichnung: | Baukosten Neu- und Anbau Kita |
| Finanzpos. | Gesamt | lfd. Jahr | 2013 | 2014 | 2015 |
Einzahlung(-) |
| | | | | |
Auszahlung (+) | 785100 | | | 1.600.000 | | |
Eigenanteil |
| | | | | |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3. Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Kosten für die Entkernung, Sanierung und der Umbau des gesamten Gebäudeteiles A, die Verbindung zur Grundschule, die Herrichtung des gemeinsamen Raumkonzeptes in der Schule und die Herrichtung des Außengeländes für die Kita in Höhe von 1,6 Mio. sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Anlagenbuchhaltung/Bilanz zu aktivieren. |
Die entstehenden Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer jeweiligen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibung stellt Aufwand dar. |
Eine außerplanmäßige Abschreibung des alten Gebäudeteiles A erfolgt nicht, da dieser ohne Wert in die Bilanz aufgenommen wurde. |
Die gesamte Außenfläche hat noch einen bilanziellen Wert von 35.316,-- . Aus diesem Gesamtwert ist der Anteil für die neu errichtete Spielfläche in der Größe von 487 m² als außerplanmäßiger Abschreibungsaufwand auszubuchen. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Die Einnahmen aus der Bildungspauschale sind in Höhe von 1,6 Mio. auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten zu bilanzieren. |
Die ertragswirksame Auflösung der Sonderposten erfolgt parallel zur Abschreibung über die Nutzungsdauer der aktivierten Vermögensgegenstände. |
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4. Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | |
e) personelle Folgekosten je Jahr | |
Zwischensumme | |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | |
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
(Anzahl) 2 2 1 | Stelle (n) nach BVL-Gruppe S04 S06 S13 | (Gruppe) | sind im Stellenplan | (Jahr) 2014 2014 2014 | einzurichten. |
(Anzahl) | üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind befristet bis: | (Datum) | anzuerkennen. |
gez. | gez. |
Jörg Dehm Oberbürgermeister | Dr. Schmidt Erster Beigeordneter |
| gez. |
| Christoph Gerbersmann Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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83,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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27,2 kB
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14.11.2012 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Vergrößerung der Kindertageseinrichtung Boeler Straße 39 zu einem „Haus der Bildung für Kinder“ in Altenhagen im Zusammenwirken mit der Grundschule Erwin-Hegemann.
Räumliche und finanzielle Optimierungen und Teilfinanzierungen über Landes- und Bundesprogramme sind anzustreben.
Die Maßnahme wird zum 01.08.2013 umgesetzt.
15.11.2012 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Vergrößerung der Kindertageseinrichtung Boeler Straße 39 zu einem Haus der Bildung für Kinder in Altenhagen im Zusammenwirken mit der Grundschule Erwin-Hegemann.
Räumliche und finanzielle Optimierungen und Teilfinanzierungen über Landes- und Bundesprogramme sind anzustreben.
Die Maßnahme wird zum 01.08.2013 umgesetzt.
Abstimmungsergebnis: | |
X | Einstimmig beschlossen |
28.11.2012 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Betriebsausschuss GWH nimmt den Beschluss des Rates zur Kenntnis und empfiehlt die Vorlage im Hinblick auf zusätzliche Kosten für Instandhaltung, Reinigung und Objektbetreuung sowie auf dem Hintergrund der beabsichtigten Kürzung der Bauunterhaltungsmittel neu zu beraten.